Bundesministerium der Finanzen Berlin, 11. März 2020
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) seine Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz erteilt hat, bei Kapitel 1503 Titel 684 03 eine weitere außerplanmäßige (apl.) Ausgabe bis zur Höhe von 650.000 T Euro zu leisten.
Die Haushaltsmittel werden zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für das Gesundheitswesen benötigt.
Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Die zusätzliche apl. Ausgabe zur Beschaffung von PSA sowie von Material zur Sicherung der Intensivpflege wird notwendig, da mit fortschreitender Ausbreitung des Coronavirus der Bedarf an PSA weltweit steigt. Es gibt extreme Lieferengpässe bei gleichzeitig steigenden Preisen. Der Bedarf in den Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens muss deshalb zentral auch vom BMG beschafft werden. Alle Gelegenheiten, von seriösen Anbietern, insb. Schutzmasken, zu erwerben, müssen genutzt werden. Verfügbare Bestände müssen umgehend aufgekauft werden, um zu verhindern, dass Nachfrager im Ausland den Zuschlag erhalten. Hinzu kommt, dass die Angebote meist nur für denselben Tag aufrechterhalten werden, weil die Anbieter zahlreiche konkurrierende Nachfragen aus der ganzen Welt haben. Diese logistische Leistung ist in der derzeitigen Lage dezentral nicht zu erbringen.
Die bisher über das BMVg und die Beschaffungsämter ausgelösten Beschaffungen von PSA reichen nicht aus, um die erforderlichen Mengen für Deutschland abzudecken. In Deutschland ist ein Bedarf an mindestens 50 Mio. Schutzmasken der Klasse FFP (filtering face piece) 2 anzunehmen. Eine abschließende Schätzung kann zum jetzigen Zeitpunkt vor dem Hintergrund des dynamischen Ausbruchsgeschehens in Europa nicht mit Sicherheit abgegeben werden. Zugleich hat sich binnen Wochenfrist die Verfügbarkeit und das Preisniveau ebenfalls äußerst dynamisch entwickelt.
Zu den Preisen der Vorwoche sind aktuell keine Masken verfügbar.
Die zentrale Anschaffung dient der Sicherung von Beständen für das gesamte Bundesgebiet und für alle Bereiche des Gesundheitswesens. Laut BMG sollen die Ausgaben für PSA für den Gesundheitsbereich in die Regelversorgung einfließen. Das Material soll gegen Kostenerstattung an Krankenhäuser und Ärzte abgegeben werden. Die Einnahmen sollen im Epl. 15 verbucht werden.
Aufgrund der extrem angespannten Marktsituation war ein Zuwarten auf die vorherige Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht möglich. Daher hat das BMF die Einwilligung gegenüber dem BMG erteilt, um unverzüglich die dringend notwendigen Beschaffungsmaßnahmen einleiten zu können.
Soweit Mittel für Beschaffungsmaßnahmen vor Einwilligung des BMF nach § 37 Absatz 1 BHO verausgabt oder rechtlich gebunden wurden, wird die Genehmigung des BMF nach § 116 Absatz 2 BHO erteilt.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die/der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn