Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Anpassung der Urteilsverkündungsfrist des § 268 Absatz 3 Satz 2 StPO an die Unterbrechungsfrist des § 229StPO - Antrag des Landes Niedersachsen -
993. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020
A
1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor, Ministerin Barbara Havliza (Niedersachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten für die Beratungen des Gesetzentwurfs des Bundesrates im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.