Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung - Antrag der Länder Hamburg, Thüringen -

986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020

A

1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

B

2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Senator Dr. Till Steffen (Hamburg) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.