Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 6. Juni 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/13723 - zu dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes angenommen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 250/13(B)
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes - Drucksachen 17/10422, 17/12722, 17/13388 -
Berichterstatter im Bundestag:
Abgeordneter Jörg van Essen
Berichterstatter im Bundesrat: Erster Bürgermeister Olaf Scholz
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 228. Sitzung am 14. März 2013 beschlossene Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 5. Juni 2013
Der Vermittlungsausschuss
Strobl van Essen Scholz
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter
Anlage
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
1. Zu Artikel 2 Absatz 175 (§ 3 1 b Absatz 4 Satz 3, § 3 1 d Absatz 3 Satz 1, 3, § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 Satz 6, Absatz 4a Nummer 2 Satz 5, 7 LuftVG),
Absatz 176 ( § 107 LuftVZO), Absatz 177 (§ 1 Absatz 2, § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 3 LuftKostV), Absatz 178 (§ 2 Absatz 3 FSStrKV), Absatz 179 (§ 1 Absatz 2 FSAAKV), Absatz 180 (§ 1 Nummer 5, § 2 Nummer 5, § 3 Nummer 5, § 3a Nummer 5, § 4 Nummer 5, § 4a Nummer 4 BeauftrV), Absatz 181 (§ 18 Absatz 1 Satz 2 FlugfunkV),
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 175 wird wie folgt gefasst:
(175) Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 1b Absatz 4 Satz 3 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt.
2. § 3 1 d Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetz" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt.
- b) In Satz 3 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt.
3. § 32 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 Satz 6 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt.
- b) Absatz 4a Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 5 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetz" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt.
- bb) In Satz 7 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt."
- b) Absatz 176 wird aufgehoben.
- c) Absatz 177 wird Absatz 176 und wie folgt gefasst:
(176) Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 14. Februar 1984 (BGBl. I S. 346), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In § 1 Absatz 2 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetz" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt.
- 2. In § 2 Absatz 3 werden die Wörter "vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" ersetzt.
- 3. In § 3 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt.
- 4. In § 4 Absatz 3 werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt."
- d) Absatz 178 wird Absatz 177 und wie folgt gefasst:
(177) In § 2 Absatz 3 der FS-Strecken-Kostenverordnung vom 14. April 1984 (BGBl. I S. 629), die zuletzt durch ... geändert worden ist, werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt."
- e) Absatz 179 wird Absatz 178 und wie folgt gefasst:
(178) In § 1 Absatz 2 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809), die zuletzt durch ... geändert worden ist, werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt."
- f) Absatz 180 wird aufgehoben.
- g) Absatz 181 wird Absatz 179 und wie folgt gefasst:
(179) In § 18 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse vom 20. August 2008 (BGBl. I S. 1742), die zuletzt durch ... geändert worden ist, werden nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Wörter "in der bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung" eingefügt."
- h) Die Absätze 182 bis 184 werden die Absätze 180 bis 182.
2. Zu Artikel 4 Absatz 144 (§ 3 1 c Satz 1 Nummer 6, § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13, Satz 3, 4, 5, 6, Absatz 4 Nummer 6, Absatz 4a, Absatz 5, § 74 LuftVG),
Absatz 145 (LuftKostV), Absatz 146 (§ 1 Nummer 5, § 2 Nummer 5, § 3 Nummer 5, § 3a Nummer 5, § 4 Nummer 5, § 4a Nummer 4 BeauftrV), Absatz 147 (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, § 18, Anlage 2 FlugfunkV) Absatz 148
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
- a) Die Absätze 144 bis 147 werden aufgehoben.
- b) Absatz 148 wird Absatz 144 und die Angabe "Absatz 184" durch die Angabe "Absatz 182" ersetzt.