Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 78 Absatz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin, 9. August 2017 Parlamentarischer Staatssekretär
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Monopolkommission erstellt alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der Eisenbahnen beurteilt und die Anwendung der Vorschriften des Eisenbahnrechts würdigt.
Beigefügt erhalten Sie nunmehr das Gutachten*, das die Monopolkommission der Bundesregierung am 03. August 2017 übergeben hat.
Nach § 78 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz wird das Gutachten den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet.
Mit freundlichen Grüßen Enak Ferlemann
* wird als Bundestags-Drucksache 18/13290 verteilt