986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
1.
- a) Der Bundesrat betont den wertvollen Beitrag der Landwirtschaft für die Gesellschaft. Die Bäuerinnen und Bauern liefern hochwertige Lebensmittel, produzieren nachwachsende Rohstoffe, prägen die heimische Kulturlandschaft und bereichern urbane und ländliche Räume wirtschaftlich, ökologisch und sozial. Hierfür haben sie die Wertschätzung der Gesellschaft verdient. Diese sollte sich durch ein starkes Bekenntnis ausdrücken, dass die gesellschaftlich geforderten Leistungen der Landwirtschaft stärker honoriert werden.
- b) Gleichzeitig steht die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Steigende Anforderungen insbesondere bei Tierwohl, Klima-, Arten-, Ressourcen- und Gewässerschutz führen zu Transformationsprozessen für viele Betriebe. Diese müssen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse der Landwirtschaft gestaltet werden. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern muss es sein, die Landwirtschaft in Deutschland in ihrer gesamten Vielfalt zu erhalten und zukunftsfähig zu machen.
- c) Eine starke Basis hierfür bildet der Dialog zwischen Vertretern der Landwirtschaft, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Wissenschaft und Politik. Diesen Dialog gilt es fortzuführen und zu intensivieren.
- d) Der Bundesrat begrüßt den politischen Einsatz der Bundesregierung zusammen mit den Ländern für eine wettbewerbsfähige, heimische und nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft. Für die Akzeptanz und Zukunftssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland hält der Bundesrat weitere Fortschritte insbesondere in folgenden Handlungsfeldern für notwendig:
- aa) Deutliche bürokratische Entlastungen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene;
- bb) starkes und verlässliches Agrarbudget. Die zwei Säulen der EU-Agrarpolitik müssen erhalten bleiben. Dabei sollten zusätzliche Leistungen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für das Tierwohl besonders honoriert werden;
- cc) Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange bei der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz;
- dd) Eindämmung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen zum Beispiel durch Umwandlung in Siedlungs- und Verkehrsflächen;
- ee) praxisnahe Umsetzung der Düngeverordnung bei der Erfüllung der Anforderungen des EuGH-Urteils;
- ff) praktikable Definition der Anforderungen an den beabsichtigten Tierschutz beim Tiertransport;
- gg) zukunftsfähige Gestaltung der Tierhaltung durch die Umsetzung einer nationalen Nutztierstrategie;
- hh) zukunftsfähige Gestaltung der Ackerbauverfahren durch eine nationale Ackerbaustrategie;
- ii) Förderung des Bewusstseins für den Wert von in Deutschland hergestellten landwirtschaftlicher Produkten und Lebensmitteln;
- jj) Stärkung der Instrumente der Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, des Agrarmarketings sowie der Position der Primärerzeuger in den Wertschöpfungsketten;
- kk) rasche Umsetzung von flächendeckenden und leistungsfähigen Breitband- und Funknetzen;
- ll) Ausbau der praxisnahen Forschung und Entwicklung unter enger Einbindung der Landwirtschaft;
- mm) Unterstützung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft;
- nn) Aufrechterhaltung der Energiesteuerentlastungen für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft;
- oo) Schaffung einer beihilferechtlichen Grundlage zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Ziffer 1 Buchstabe oo):
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FZus) als Selbsthilfeeinrichtungen der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Privat- und Kommunalwälder. Die Förderung der Leistungsfähigkeit und Eigenständigkeit der forstlichen Selbsthilfeorganisationen ist deshalb im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft - insbesondere im Hinblick auf die Anpassung der Wälder an den Klimawandel - ein wichtiges Ziel.
Derzeit werden die FZus auf Basis von Deminimis gefördert. Um die sehr kostenintensive bzw. überwiegend defizitäre Arbeit der Zusammenschlüsse für die Klein- und Kleinstwaldbesitzer dauerhaft zu ermöglichen und weiter zu intensivieren, ist eine weitere Verstärkung der finanziellen Förderung der FZus nötig. Dies ist allerdings im Rahmen der engen Grenzen von Deminimis nicht im erforderlichen Umfang möglich.
Deshalb laufen seit 2018 Gespräche des BMEL, für die Programmplanungsperiode der EU ab 2021 in die nächste EU-Rahmenregelung für Staatsbeihilfen die Maßnahme "Förderung von Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse" einzuflechten, um eine Grundlage für eine Notifizierung zu erhalten.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" bereits 2015 ein zukunftsweisendes Konzept für den Bereich Tierhaltung vorgelegt wurde. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend geeignete Instrumente wie eine Tierwohlabgabe umzusetzen, um den Umbau zu einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung zu ermöglichen und Strukturbrüche zu vermeiden.
3. Der Bundesrat sieht angesichts der vielfältigen Herausforderungen und des Rückgangs der Artenvielfalt in den Agrar-Ökosystemen und zur Herstellung von Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte die dringende Notwendigkeit, dass die angekündigte Ackerbaustrategie nach Abstimmung mit den Ländern zeitnah umgesetzt wird. Dabei sind die verschiedenen Bausteine des Ackerbaus wie Bodenbearbeitung, Bodenleben, Humusaufbau, Pflanzenschutzmaßnahmen, Fruchtfolgen usw. neu zu bewerten, um den Ackerbau nachhaltiger zu gestalten.