Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0336 - vom 14. Januar 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Dezember 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2008 mit dem Titel "Bericht über die Evaluierung und künftige Entwicklung der Agentur FRONTEX" (KOM (2008) 0067),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2008 mit dem Titel "Prüfung der Schaffung eines Europäischen Grenzkontrollsystems (EUROSUR)" (KOM (2008) 0068),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2008 mit dem Titel "Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union" (KOM (2008) 0069),
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union1,
- - unter Hinweis auf den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl, der am 7. Juli 2008 in Paris von den Mitgliedstaaten angenommen und auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Oktober 2008 angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005 zum "Gesamtansatz zur Migrationsfrage: Vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum", der auch in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2006 wiederzufinden ist,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zu den politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen3,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0437/2008),
- 1 ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.
- 2 ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 30.
- 3 ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 223.
A. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und insbesondere die integrierte Verwaltung aller Grenzen der Union im Rahmen eines umfassenden und harmonisierten Herangehens an die Wanderungsbewegungen stattfinden muss, das auch die Steuerung der legalen Einwanderung, die Integration der legalen Einwanderer und die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern beinhalten sollte,
B. in der Erwägung, dass die illegale Einwanderung eine gemeinsame europäische Herausforderung darstellt und deshalb eine gemeinsame europäische Politik erforderlich macht,
C. in der Erwägung, dass diese Wanderungsbewegungen so lange anhalten werden, wie die Entwicklungsunterschiede zwischen den verschiedenen Regionen der Welt fortbestehen, und dass es daher angebracht ist, die Steuerung der Migrationsströme unter Ausnutzung von Synergieeffekten mit der Entwicklungspolitik und der Politik für die Zusammenarbeit mit Drittländern vorzunehmen,
D. in der Erwägung, dass , die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Union (FRONTEX) kein Allheilmittel für alle Probleme, die durch die illegale Einwanderung hervorgerufen werden, ist;
E. in der Erwägung, dass die Überwachung der Außengrenzen der Union ein Schlüsselelement im Kampf gegen die illegale Einwanderung darstellt, das von den komplementären repressiven Maßnahmen zur Eindämmung der Ursachen von Einwanderung, wie der Bekämpfung der Schwarzarbeit - insbesondere durch die Annahme der Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM (2007) 0249) - und der Bekämpfung der zur organisierten Kriminalität gehörenden Schleusernetze, begleitet werden muss,
F. in Erwägung der hohen Sterblichkeitsrate im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung und der Notwendigkeit, Informationskampagnen mit den Herkunfts- und Transitländern über die Risiken und die fatalen Folgen dieser Art von Einwanderung durchzuführen,
G. in der Erwägung, dass zwar jeder Mitgliedstaat für die Kontrolle seines Teils der Grenze zuständig ist, der Migrationsdruck auf die Ost- und Südgrenzen der Union es jedoch erforderlich macht, unter den Mitgliedstaaten einen Geist der Mitverantwortung und verbindlichen Solidarität zu entwickeln und zu organisieren, damit die Bündelung der mobilisierbaren materiellen und personellen Ressourcen zur Bekämpfung dieses Phänomens erleichtert wird,
H. unter Hinweis darauf, dass das Ziel, das all diese Instrumente (FRONTEX, EUROSUR, das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA), das Einreise-/Ausreisesystem oder "Fast Tracking") auf lange Sicht verfolgen, die schrittweise Einführung eines integrierten europäischen Grenzverwaltungssystems ist,
I. in der Erwägung, dass die ersten quantifizierbaren Ergebnisse der FRONTEX seit ihrer Arbeitsaufnahme im Oktober 2005 vorliegen, und eine in diesem Stadium ihrer Entwicklung unumgänglich gewordene mittel- und langfristige Strategie festzulegen ist,
J. in der Erwägung, dass die FRONTEX eine Einrichtung der Gemeinschaft im Rahmen der ersten Säule ist, die den Prinzipien einer uneingeschränkten demokratischen Kontrolle und Transparenz unterliegt und als solche verpflichtet ist, die Grundwerte der Union zu bewahren und zu fördern,
K. unter Hinweis darauf, dass die erkenntnisgestützte Koordinierungstätigkeit der FRONTEX auf Risikoanalysen und Gefahreneinschätzungen beruht, die unter die Gemeinhaltungspflicht fallen,
L. in der Erwägung, dass im Rahmen der Entwicklungsstrategie der FRONTEX die Gelegenheit ergriffen werden sollte, die Tragfähigkeit des Grundsatzes der "verbindlichen Solidarität" zwischen den Mitgliedstaaten zu prüfen - ein Grundsatz, der bereits im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 863/2007, mit dem im Dringlichkeitsfall die Schnelleingreifkapazitäten der Union koordiniert werden, herangezogen wurde -, um die geeignete Vorgehensweise zu wählen, mit der das für ein wirksames Handeln der FRONTEX notwendige bedingungslose Zurverfügungstellen materieller Ressourcen, die im Zentralregister der technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE - Centralised Record of Available Technical Equipment) erfasst sind, und personeller Ressourcen gewährleistet werden kann,
M. in der Erwägung, dass das Parlament die FRONTEX ständig unterstützt und dafür gestimmt hat, ihren Haushalt erheblich aufzustocken, damit sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Aufgaben zu erfüllen,
N. in der Erwägung, dass die FRONTEX mit Missionen auf See vor der Küste der südlichen Mitgliedstaaten begonnen hat, deren Erfolg entsprechend dem Grad an Zusammenarbeit der Drittländer, aus denen die Einwanderer stammen, unterschiedlich ausfiel; in der Erwägung, dass die Mission "Hera" vor den Kanarischen Inseln erfolgreich war und zu einer erheblichen Verringerung der Zahl der ankommenden Einwanderer geführt hat, die Mission "Nautilus" im mittleren Mittelmeerraum jedoch nicht effektiv war, da die Zahl der ankommenden Einwanderer eher zu- als abgenommen hat,
O. in der Erwägung, dass an den Brennpunkten der Einwanderung in den südlichen Seegebieten ständige dauerhaft eingerichtete Missionen für Patrouillen auf See erforderlich sind,
P. in der Erwägung, dass alle von der FRONTEX durchgeführten Maßnahmen unter allen Umständen den Normen des Völkerrechts, und im Besonderen jenen, die sich auf das Seerecht sowie auf die Menschenrechte, die Würde des Menschen, die Flüchtlinge und insbesondere auf das Asylrecht und den Grundsatz der Nichtzurückweisung beziehen, entsprechen müssen,
Q. in der Erwägung, dass die FRONTEX bei all ihren Handlungen die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Mittel im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personen, auf Frauen und insbesondere auf Schwangere, Kinder - im Besonderen unbegleitete Minderjährige -, ältere Menschen sowie behinderte oder schwerkranke Menschen ergreifen muss,
R. in der Erwägung, dass die humanitäre Dimension des Handelns der FRONTEX durch höchstmögliche Rechtssicherheit gefestigt werden muss, und zwar sowohl im Rahmen der von ihr durchzuführenden Rettungseinsätze als auch im Rahmen der gemeinsamen Rückführungsaktionen, an denen sie möglicherweise beteiligt sein wird,
S. in der Erwägung, dass die Fortbildungsmaßnahmen für die an den Tätigkeiten der FRONTEX beteiligten Fachkräfte angesichts ihres Erfolges fortgesetzt, vor allem jedoch auf das Personal aus Drittstaaten, das täglich mit der FRONTEX zusammenarbeiten muss, ausgeweitet werden sollten, um dieses in Seenotrettung und in der Bergung von Leichen bei Schiffsunglücken zu schulen,
T. in der Erwägung, dass bei der Grenzüberwachung nicht nur unerlaubte Grenzübertritte verfolgt werden, sondern auch andere Aspekte im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Kriminalität, wie z.B. Menschenhandel, Drogenschmuggel oder illegaler Waffenhandel, und so ein Beitrag zur Erhöhung der gesamten inneren Sicherheit geleistet wird,
U. unter Hinweis darauf, dass die Tätigkeit der FRONTEX nicht effizient sein kann ohne eine EU-Grenzverwaltungspolitik, die die neuen für die Grenzkontrolle vorgeschlagenen EU-Systeme, wie das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA), das Einreise-/Ausreisesystem oder "Fast Tracking", umfasst,
- 1. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Herausforderung der Migration im Rahmen eines Gesamtansatzes zu betrachten, bei dem verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen der Union, die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und die Rückführung illegaler Einwanderer in ihr Herkunftsland, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Menschenhandels, aber auch die Steuerung der legalen Einwanderung und Maßnahmen zur Förderung der Integration der legalen Einwanderer, die Stärkung einer umfassenden Partnerschaft mit den Drittstaaten zur Förderung einer positiven Beziehung zwischen Migration und Entwicklung sowie das Betreiben einer homogenen Asylpolitik auf gemeinschaftlicher Ebene mit der gleichen Energie vorangetrieben werden;
- 2. hält die FRONTEX für ein wichtiges Instrument im Rahmen der globalen Einwanderungsstrategie der Union und fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Überprüfung des Mandats der Agentur vorzulegen, um ihre Rolle zu stärken und sie effektiver zu machen;
- 3. weist nachdrücklich darauf hin, dass man sich der absoluten Notwendigkeit bewusst werden sollte, dass die FRONTEX sich sowohl für ihre Koordinierung punktueller gemeinsamer Einsätze als auch für ihre ständigen Missionen darauf verlassen können muss, dass die von den Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Datenbank CRATE, zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich verfügbar sind; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten bisher noch keine ausreichende Bereitschaft gezeigt haben, der FRONTEX die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und fordert sie auf, dies zu tun;
- 4. begrüßt die Annahme des Europäischen Paktes zu Einwanderung und Asyl durch den Europäischen Rat und seine Forderungen nach einer Stärkung der FRONTEX;
- 5. betont, dass die FRONTEX den Kampf gegen Menschenhandel in ihre Arbeit einbeziehen sollte, insbesondere an den Außengrenzen der Union;
- 6. drängt deshalb die Mitgliedstaaten, so schnell wie möglich im Rahmen der Möglichkeiten und der besonderen, jeweils aktuellen Bedürfnisse eines jeden beteiligten Landes ein System "unwiderruflicher und verbindlicher Solidarität" zu formalisieren, damit die FRONTEX bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Missionen nicht weiterhin im Unklaren bleibt über den genauen Umfang der Mittel, mit denen sie in Echtzeit rechnen kann;
- 7. fordert eingedenk der Tatsache, dass das Recht auf Leben das oberste der unverletzlichen Grundrechte ist, dass in allen Gebieten mit hohem Risiko, und insbesondere an den Seegrenzen, ständige und ununterbrochene gemeinsame Wachpatrouillen, die das ganze Jahr über einsatzbereit sind, geschaffen werden;
- 8. betont, wie wichtig es ist, dass das Gemeinschaftsrecht mit dem Völkerrecht - das ansonsten in diesem Bereich Anwendung findet - harmonisiert wird, damit die Union mit den erforderlichen Maßnahmen wirksam dazu beitragen kann, Flüchtlingen in Not zu helfen;
- 9. empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich baldmöglichst dazu zu verpflichten, diesen Grundsatz der Solidarität in die Tat umzusetzen, indem sie insbesondere die materiellen Mittel, die sie der FRONTEX zur Verfügung stellen, insbesondere im Hinblick auf Ressourcen zur Flächenüberwachung ("surface assets"), erhöhen und indem sie gewährleisten, dass - diese Mittel tatsächlich uneingeschränkt und zeitnah verfügbar sind;
- 10. legt der FRONTEX nahe, dem Parlament und dem Rat einen Bericht zu übermitteln, aus dem vor allem der tatsächliche Gebrauch und die wirkliche Verfügbarkeit der in der Datenbank CRATE erfassten Ausrüstungsgegenstände genau hervorgehen, und gegebenenfalls besonders auf die aufgetretenen Schwierigkeiten hinzuweisen und umfassende Informationen darüber bereitzustellen, welche Mitgliedstaaten Ressourcen zur Verfügung stellen und welche dies nicht tun;
- 11. empfiehlt den Mitgliedstaaten, im Falle einer anhaltenden unzureichenden Verfügbarkeit von Mitteln eine rasche wesentliche Änderung der Größenordnung des FRONTEX-Haushalts vorzusehen, um der FRONTEX die Durchführung ihrer Missionen zu ermöglichen, und gegebenenfalls die rechtlichen Aspekte zu prüfen, die sich künftig bei Miete und/oder Kauf des dafür benötigten Materials ergeben;
- 12. erinnert daran, dass das Parlament als Haushaltsbehörde seit der Errichtung der FRONTEX deren Haushaltsmittel bereits erhöht hat und auf die korrekte Ausführung dieses Haushalts sowie auf dessen Anpassung an die Entwicklung der Aufgabenbereiche der FRONTEX achten wird;
- 13. weist darauf hin, dass als Mindestvoraussetzung die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittstaaten auf die internationalen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Schutzes der Flüchtlinge und Asylbewerber und insbesondere die Bestimmungen der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951 gestützt sein muss;
- 14. begrüßt die großen Anstrengungen, die von fast allen Drittstaaten, mit denen die FRONTEX tagtäglich kooperieren muss, im Bereich der Zusammenarbeit unternommen worden sind und die zu äußerst positiven Ergebnissen wie jenen auf den Kanarischen Inseln geführt haben; bedauert jedoch, dass in anderen Ländern, wie der Türkei und Libyen, es immer noch keine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Einwanderung gibt;
- 15. fordert die Union auf, bei ihren Verhandlungen mit Drittstaaten der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Zusammenarbeit seitens der Drittländer auf dem Gebiet der Einwanderung zu verstärken, und diejenigen Drittstaaten, deren Zusammenarbeit unzureichend oder nicht vorhanden ist, zu drängen, die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, um der FRONTEX die Arbeit zu erleichtern, insbesondere indem sie eine wirksamere Zusammenarbeit ihrer Dienststellen auf dem Gebiet der Prävention gewährleisten;
- 16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um ein höheres Maß an Zusammenarbeit der Drittländer zu erreichen, und zwar insbesondere durch die Aushandlung von Rückübernahmeabkommen; ist der Ansicht, dass die Einwanderung ein wesentlicher Teil aller Verhandlungen über Abkommen mit Drittländern darstellen sollte, bei denen es sich um Herkunfts- oder Transitländer handelt;
- 17. weist darauf hin, dass die FRONTEX bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten die Positionen der Mitgliedstaaten, die besondere Erfahrungen mit dem Zustrom von Migranten aus den betreffenden Ländern haben, in angemessener Weise berücksichtigen muss; ist der Auffassung, dass jegliche Beteiligung von Drittstaaten an gemeinsamen Operationen von Mitgliedstaaten, die von der FRONTEX koordiniert werden, von dem Staat, in dem die Operation stattfindet, genehmigt werden muss;
- 18. fordert, dass das Mandat der FRONTEX ausdrücklich die Verpflichtung beinhaltet, die internationalen Menschenrechtsstandards zu erfüllen, sowie eine Verantwortung gegenüber Asylbewerbern bei Rettungsaktionen auf hoher See, und dass die Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen relevanten nichtstaatlichen Organisationen im Rahmen des Mandats verankert wird;
- 19. befürchtet, dass Drittstaatsangehörige nicht über angemessene Mittel verfügen könnten, um zu überwachen, ob sie betreffende personenbezogene Daten, die in dem geplanten "System der Systeme" der Union gesammelt werden, im Einklang mit den Grundsätzen der in der Union anzuwendenden Datenschutzvorschriften verarbeitet werden; fordert die Kommission auf klarzustellen, in welchem Umfang personenbezogene Daten den Behörden von Drittländern zur Verfügung gestellt werden sollen;
- 20. fordert die Ausweitung der Befugnisse der FRONTEX, damit sie aufgefordert werden kann, Projekte und Aktionen in Drittländern durchzuführen, um unter anderem die Effizienz von Arbeitsabkommen zu verbessern und zu ermitteln, was für den Kapazitätsaufbau im Hinblick auf den Grenzschutz in Drittländern erforderlich ist;
- 21. fordert die FRONTEX auf, ihre Schlüsselrolle bei der Unterstützung gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen und allen Aspekten im Zusammenhang mit diesen Verfahren zu stärken und wahrzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten im Geist der Solidarität auf, die FRONTEX bei der Planung und Organisation gemeinsamer Rückführungsflüge und bei der Ermittlung der Notwendigkeit gemeinsamer Rückführungen einzubeziehen;
- 22. legt den Mitgliedstaaten nahe, eine Überprüfung des Mandats der FRONTEX zuzulassen, um die Rechtslücken, die die Arbeit der FRONTEX beeinträchtigen könnten, zu schließen, indem insbesondere die genauen Bedingungen für ihre Seenotrettungseinsätze und für ihre Beteiligung an Rückführungsmaßnahmen aufgenommen werden sowie die Möglichkeit für Drittstaaten, insbesondere durch Pilotprojekte, von denen sie profitieren würden, auf die Ausrüstung der FRONTEX zurückzugreifen;
- 23. fordert die Kommission auf, die Tätigkeiten der FRONTEX im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der "Schutzverantwortung", eingehend zu prüfen;
- 24. fordert, das Personal der FRONTEX in den verschiedenen geschlechterspezifischen Aspekten, die sich bei der Tätigkeit der Agentur ergeben, zu schulen;
- 25. ist der Ansicht, dass der so erweiterte Aufgabenbereich der FRONTEX sowie ihr kontinuierlicher Beitrag zum täglichen Kampf gegen die illegale Einwanderung eine strukturelle Entwicklung ihrer logistischen und administrativen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes rechtfertigen könnte;
- 26. ist insbesondere der Auffassung, dass das angeschlagene Tempo und die eingesetzten Mittel zwar noch nicht die Schaffung mehrerer dezentralisierter Agenturen rechtfertigten, dass aber bereits heute die Schaffung zweier unterschiedlicher Außenstellen - einer, welche die Tätigkeiten an den Landgrenzen und einer anderen, welche die Maßnahmen auf See koordinieren würde - ins Auge gefasst werden könnte, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Migrationsrouten über Land an den östlichen Grenzen künftig in immer höherem Maße eine große Herausforderung darstellen werden und mehr Aufmerksamkeit und Mittel erhalten sollten;
- 27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Überlegungen zu der Realisierbarkeit eines EU-Systems von Grenzschutzbeamten anzustellen;
- 28. weist nachdrücklich darauf hin, dass es notwendig ist, die Fortbildungsmaßnahmen für das an den Einsätzen der FRONTEX beteiligte Personal fortzusetzen - insbesondere in den Bereichen Seerecht, Asylrecht und Grundrechte -, und dass diese Maßnahmen auch dem Personal der betreffenden Drittstaaten zugute kommen müssen, sobald das Mandat der Agentur erweitert worden ist; ermutigt die FRONTEX deshalb, mit anderen Institutionen, wie der Internationalen Organisation für Migration, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem UNHCR, dem für Seerecht zuständigen Organ der Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Organisationen, sowie mit weiteren Organisationen, die auf diesem Gebiet Erfahrung und Knowhow besitzen, zusammenzuarbeiten;
- 29. fordert die Kommission auf, im Einklang mit den bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten Informationskampagnen über die Risiken der illegalen Einwanderung zu organisieren;
- 30. begrüßt die gegenwärtigen Überlegungen des Rates zur Errichtung des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR), mit dem die optimale Nutzung aller Überwachungsvorrichtungen gewährleistet werden soll, und zwar hauptsächlich dadurch, dass ihr gegenwärtiger Abdeckungsbereich, der sich nur auf einen Teil der Gebiete erstreckt, in denen Maßnahmen durchgeführt werden müssen, ausgeweitet wird;
- 31. besteht deshalb darauf, dass die nationalen Überwachungssysteme und ihre Vernetzung unverzüglich auf den neuesten Stand gebracht werden und dass mit der Zusammenlegung der zur Verfügung stehenden Instrumente, und insbesondere mit der Verwaltung des Informations- und Koordinierungsnetzes für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten (ICONET)1 sowie mit der Wiederaufnahme der Tätigkeiten des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung (CIREFI), nach entsprechendem Hinweis in den Schlussfolgerungen des Rates vom 30. November 1994, aus Kohärenzgründen die FRONTEX betraut wird;
- 32. hebt hervor, wie notwendig es ist, die Zusammenarbeit von FRONTEX auf dem Gebiet der Risikoanalyse mit Europol und anderen europäischen Agenturen sowie mit anderen internationalen Einrichtungen und Grenzüberwachungsbehörden von Drittländern zu fördern, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Sprengung internationaler Schleuserringe und der Bestrafung von Personen, die mit dem Einschleusen illegaler Einwanderer in Verbindung stehen; hält es auch für wichtig, dass es einen Mechanismus gibt, mit dem die FRONTEX Schlüsselinformationen an diejenigen übermitteln kann, die sie am besten nutzen können;
- 33. empfiehlt den Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass die konkreten Erfordernisse der Grenzkontrollbehörden in der Forschung besonders berücksichtigt werden;
- 34. hält das Ziel einer wirklich integrierten EU-Grenzverwaltung für legitim und teilt die Auffassung, dass es wichtig ist, die gemeinsame Politik der Europäischen Union im Bereich der Grenzverwaltung ständig weiterzuentwickeln und zu stärken; betont jedoch, dass die Prüfung und Bewertung bestehender und in Vorbereitung befindlicher Systeme notwendig ist, bevor die neuen Bausteine in Angriff genommen werden, wie dies von der Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung mit dem Titel ""Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union" (KOM (2008) 0069)vorgeschlagen wird; weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig ein umfassender Masterplan ist, der die allgemeine Struktur der Grenzstrategie der Europäischen Union festlegt und genau aufzeigt, wie alle diesbezüglichen Programme und Maßnahmen zusammenwirken sollen und wie die Verknüpfung zwischen verbundenen Programmen optimiert werden kann;
- 35. legt der FRONTEX nahe, die Initiative zur Schaffung eines gemeinsamen Umfelds der Informationsweitergabe zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu ergreifen, um die Erhebung, die Analyse und die Verbreitung sensibler Daten zu optimieren; ersucht das Europäische Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF - European Security Research and Innovation Forum), seinen Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels zu leisten, indem es bei seinen Arbeiten den gemeinsamen Anwendungen im Bereich der Perfektionierung und Erneuerung von Überwachungsinstrumenten Vorrang einräumt;
- 36. empfiehlt eine stärkere demokratische Kontrolle der FRONTEX durch das Parlament und empfiehlt der FRONTEX, das Parlament über die Verhandlungen über den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten zu unterrichten, taktische Bewertungen mit Schwerpunkt auf bestimmten Grenzregionen vorzulegen und die Bewertungsberichte über gemeinsame Aktionen und weitere koordinierte Missionen, Risikoanalysen, Durchführbarkeitsstudien und Statistiken über Migrationstrends zu veröffentlichen; weist darauf hin, dass eine demokratische Kontrolle ihrer Tätigkeit der FRONTEX unter anderem größere Legitimität verleihen würde; ist jedoch der Auffassung, dass die in diesen Berichten veröffentlichten Informationen keine vertraulichen Daten enthalten sollten, die laufende Aktionen betreffen könnten;
- 37. fordert die Kommission auf klarzustellen, in welchem Umfang die unter Phase 1 Schritt 3 von EUROSUR genannte logistische Unterstützung benachbarter Drittländer bei der Grenzüberwachung erfolgen soll;
- 38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration zu übermitteln.
- 1 Entscheidung 2005/267/EG des Rates vom 16. 3. 2005 (ABl. L 83 vom 1.4.2005, S. 48).