Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 die folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass es neben den rechtlichen Vorgaben Wirtschafts- und behördenseitig bereits in der Vergangenheit vielfältige Initiativen gab, um den Tierschutz im Schlachtprozess zu verbessern.
- 2. Ungeachtet dessen hält es der Bundesrat für erforderlich, dass der Tierschutz in Schlachthöfen konsequent weiter zu stärken ist und einer kontinuierlichen Verbesserung bedarf. Tierschutzgerechte Betäubungsmethoden gehören ebenso auf die Agenda wie die Abkehr von Akkordarbeit, um Zeitdruck als Ursache für Tierschutzverletzungen auszuschließen. Um die Einhaltung geltenden Rechts zu überprüfen, kann der Einsatz moderner Technik im Schlachthof hilfreich sein.
- 3. Entsprechend geht der Bundesrat davon aus, dass die Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere sein kann.
- 4. Der Bundesrat befürwortet daher die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems in besonders tierschutzrelevanten Bereichen im Schlachthof, das auch für amtliche Überwachungszwecke zur Verfügung steht.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts auf, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf mit dem Ziel der rechtlichen Verpflichtung eines Schlachthofbetreibers zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems vorzulegen. In diesem Bereich bestehende Regelungsspielräume des europäischen und nationalen Rechts sollen im Sinne des Tierschutzes ausgeschöpft werden. Insbesondere ist der Einklang mit dem europäischen und nationalen Datenschutzrecht sicherzustellen. Dabei sind die Rechte der von den Überwachungssystemen betroffenen Personen, insbesondere der in den Schlachthöfen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im erforderlichen Maße zu berücksichtigen.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Erstellung des Gesetzentwurfs alle geeigneten technischen Lösungen, wie z.B. 3-D-Visualisierung oder die Nutzung automatisierter Auswertungen mit Künstlicher Intelligenz, in Betracht zu ziehen. Die kameragestützte Überwachung sollte auch dem uneingeschränkten Zugriff der amtlichen Überwachung unterliegen und die für den Tierschutz relevanten Bereiche erfassen. Die Dauer der Aufzeichnung ist auf den erforderlichen Umfang zu beschränken.
- 7. Soweit Vorgaben des EU-Rechts den Einsatz kameragestützter Überwachungssysteme nicht oder nicht in allen vorgenannten Bereichen erlauben, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechts bzw. die Ausweitung nationaler Regelungsspielräume einzusetzen.