Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Punkt 26 der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b (§ 7a Absatz 1 Satz 4)

In Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b ist in § 7a Absatz 1 der Satz 4 zu streichen.

Begründung:

Der Fernwärmeanteil in Deutschland beträgt derzeit rd. 14 Prozent, die Leitungslänge rd. 20 Tsd. km. Schon um das KWK-Stromziel der Bundesregierung von 25 Prozent zu erreichen, ist es notwendig rd. 14 Tsd. km Leitung neu zu bauen und damit den Fernwärmanteil auf 18 - 22 Prozent zu erhöhen. Um die Ziele zu erreichen, bedarf es nicht nur Maßnahmen zur Verdichtung bestehender Netze, sondern ist auch der Bau neuer Transportleitungen zur Erschließung neuer Gebiete sowie zur Einbindung bisher nicht berücksichtigter Wärmeemittenten, wie z.B. neben Kraftwerken auch die Abwärmenutzung aus industriellen Anlagen, erforderlich. In großen, dicht besiedelten Gebieten mit einem hohen Wärmebedarf ist es zudem sinnvoll, eine weitere Stufe der "Verdichtung" einzuführen. D.h. es werden große Netze - über sogenannte Wärmeschienen - miteinander verbunden, um die Erzeugungseffizienz und -flexibilität nochmals deutlich zu erhöhen. Große Wärmenetze sind damit ein wichtiger Baustein nicht nur für die Erreichung der KWK-Ziele der Bundesregierung, sondern auch ein unverzichtbarer Beitrag für mehr Versorgungssicherheit für Städte bzw. Ballungsräume.

KWK und Fernwärme sind zudem ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Strom- und Wärmemarkt. Durch die zunehmend fluktuierende (Strom-)

Einspeisung von erneuerbaren Energien kann die Technologie einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit leisten. Große Wärmenetze verstärken diesen Effekt. Durch sie werden KWK-Anlagen, Heizwerke und Wärmespeicher erst zu einem flexiblen System zusammengefasst. Das Potenzial, einen Überschuss- bzw. ein Defizit an Erneuerbaren Energien- Strom auszugleichen (Regelungsleistungspotenzial), steigt durch den Verbund dieser Anlagen. Das Last- und Erzeugungsmanagementpotenzial von KWK-Anlagen mit Speicher (und Wärmenetz) wird von Prognos auf bis zu 3,6 GW geschätzt.

Das Investitions- und Finanzierungsrisiko für Leitungsbauprojekte steigt proportional mit der Größe des Projektes. Das ist zum einen auf den erhöhten, Planungs- und Genehmigungsaufwand zurückzuführen, zum anderen auf die Finanzierungskonditionen für solche langfristigen Infrastrukturprojekte.

Die Beschränkung des zulässigen Zuschusses auf 10 Mio. Euro entspricht somit nicht dem Ziel des Gesetzes und ist nicht hinreichend begründet. Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung muss aus den dargestellten Gründen durch umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen unterstützt und begleitet werden und ist ohne eine entsprechende Unterstützung durch die öffentliche Hand nicht zu erreichen.