Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
Punkt 17g der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe 0a - neu - (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB)
In Artikel 1 Nummer 7 ist dem Buchstaben a folgender Buchstabe 0a voranzustellen:
'0a. Nummer 5 ist wie folgt zu fassen:
"5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind-, Solar- oder Wasserenergie dient." '
Begründung:
Das Bauplanungsrecht sieht derzeit eine unterschiedliche Privilegierung der Anlagen für erneuerbare Energien im Außenbereich vor. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die unterschiedlichen Formen der erneuerbaren Energien einander gleichgestellt werden. Durch die Änderung wäre es möglich, die Aspekte der Solarenergie im Außenbereich besser zu erforschen und wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Technik zu gewinnen. Es wären auch Langzeitvergleichstests verschiedenster Module bei gleichen Bedingungen möglich.