Punkt 17g der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa (§ 35 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d BauGB)
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, keine Anhebung der Privilegierungsgrenzen für Biogasanlagen vorzunehmen. Ungeachtet der unbestrittenen Bedeutung der Biogasanlagen im Kontext der Energiewende würde die in Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa vorgesehene bauplanungsrechtliche Privilegierung von Biogasanlagen von 2,0 Megawatt Feuerungswärmeleistung einer Anhebung der Privilegierungsgrenzen von etwa 60 Prozent gegenüber dem geltenden Recht entsprechen. Dies würde einem unkontrollierten Zuwachs an Biogasanlagen Vorschub leisten und damit regional bestehende Akzeptanzprobleme verfestigen.
Daher sollte eine Anpassung des Baugesetzbuchs für die Privilegierung im Außenbereich von Biogasanlagen wegen des engen fachlichen Zusammenhanges an die Schwelle der Genehmigungsbedürftigkeit dieser Anlagen erfolgen. Hierzu hatte sich der Bundesrat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 bereits auf eine Schwelle geeinigt, die im Sinne der Harmonisierung auch in das Baugesetzbuch Eingang finden sollte (vgl. BR-Drucksache 216/11(B) , Ziffer 59).