Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft KOM (2008) 804 endg.; Ratsdok. 16830/08
Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt und unterstützt die Zielsetzung der Kommission, Menschen mit Behinderungen schnellstmöglich barrierefrei an der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen.
2. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die vorgeschlagene Maßnahme "bis 2010 öffentliche Websites zu 100 Prozent barrierefrei zugänglich zu machen", praktisch nicht erreichbar ist.
3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, den Anspruch auf hundertprozentige Barrierefreiheit zu modifizieren und darauf zu orientieren, dass bestehende öffentliche Webseiten schnellstmöglich so barrierefrei wie möglich zu entwickeln sind. Alle Neuinstallationen sollten entsprechend der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 des World Wide Web Consortium (W3C - aktuelle Version vom 11. Dezember 2008) erfolgen.
4. Der Bundesrat empfiehlt, in diesem Zusammenhang ein Procedere zum Einbringen der Belange von Behindertenverbänden bei allen E-Government-Projekten einzuführen. Auf diese Weise kann die Wirksamkeit der Bemühungen um eine barrierefreie Informationsgesellschaft optimiert werden.