Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 gemäß § § 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Haltung der Kommission, das Ziel einer integrativen und hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Initiative "Jugend in Bewegung" unter völliger Achtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Lehrinhalt und die Organisation der Bildungssysteme zu unterstützen. Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Lehrinhalt ist jedoch in gleicher Weise hinsichtlich des Designs von Lehrplänen zu achten.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu fördern, indem sie die Beteiligung am Programm für lebenslanges Lernen erleichtert. Er setzt sich dafür ein, auch zusätzliche Unterstützungen in Erwägung zu ziehen vgl. BR-Drucksache 597/10(B) -.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Ziel, Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise in das allgemeine Bildungssystem zu integrieren, nur bedeuten kann, dass ihnen hierfür die entsprechenden Möglichkeiten eröffnet werden müssen. Eine Integration in das allgemeine Bildungssystem muss nicht in jedem Fall das Ziel sein und könnte im Einzelfall dem Wohl des Kindes widersprechen.
- 4. Der Bundesrat begrüßt das Ziel einer möglichst weitgehenden Integration von behinderten Menschen in das Regelsystem der beruflichen Erstausbildung. Er weist jedoch darauf hin, dass integratives Lernen in der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) - vor allem in Betrieben an objektive Grenzen stößt und das BBiG (vgl. § § 64 ff.) gesonderte Ausbildungen für Menschen mit Behinderungen vorsieht, die laufend an sich ändernde Bedingungen angepasst werden.
- 5. Der Bundesrat betont seine Ablehnung der Schaffung neuer europäischer Indikatoren im Bildungsbereich im Hinblick auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung des Bildungssystems sowie auf den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand. Er regt eine Überprüfung an, ob bereits vorhandene Indikatoren auf die Situation von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Kernziele der Europa-2020-Strategie übertragen und angewandt werden können.