Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Oktober 2004 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, mit denen eine Mautbefreiung für Hilfstransporte eingeführt und der 1. Januar 2005 als Starttermin der Lkw-Maut festgelegt werden soll.
- 2. Die Anzahl der eingebauten Fahrzeuggeräte entspricht derzeit noch nicht den Erwartungen. Der Bundesrat erinnert daran, dass nach der Vereinbarung vom 29. Februar 2004 mindestens 500.000 Geräte zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Bundesrat unterstützt in diesem Zusammenhang den gemeinsamen Aufruf von Toll Collect und Verkehrs- und Wirtschaftsverbänden zum zügigen Einbau der On-Board-Units vom 27. August 2004.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um einen reibungslosen Beginn der Mauterhebung zum 1. Januar 2005 sicherzustellen, damit keine Verkehrsbehinderungen durch Warteschlangen an den Standorten der Einbuchungsterminals entstehen und es nicht zu Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz kommt.
- 4. Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, auf Grund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr und entsprechend den übereinstimmenden Beschlüssen von Deutschem Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein jährliches Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird gebeten, sich bei der Europäischen Kommission für den Abschluss des Beihilfeverfahrens einzusetzen.
- 5. Der Bundesrat fordert ferner die Bundesregierung auf, vom Toll Collect Konsortium den vollen Schadensersatz zu erlangen, der aus den Verzögerungen und Vertragsverletzungen bei der Mauteinführung entstanden ist.