Europäische Kommission
Brüssel, den 13.7.2012
C(2012) 4662 final
Herrn Horst Seehofer
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D-10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Präsident,
Die Europäische Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm " Gesundheit für Wachstum", das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020 (KOM (2011) 709 endg.).
Zu den in Ihrer Stellungnahme angesprochenen Punkten möchte die Kommission Folgendes anmerken:
- 1. Der Vorschlag für ein Programm "Gesundheit für Wachstum 2014-2020" ist mit einer Dotation von 446 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (396 Mio. EUR zu Preisen des Jahres 2011) für eine Dauer von sieben Jahren ausgestattet. Dieser Betrag liegt etwas über dem Betrag für das Vorgängerprogramm (321,8 Mio. EUR für einen Zeitraum von sechs Jahren, von 2008 bis 2013). Diese Dotation ist im Vergleich zu anderen europäischen Programmen bescheiden, der Bereich der Gesundheit wird jedoch auch von anderen Programmen abgedeckt (diese sind in Erwägungsgrund 16 des Textentwurfs aufgelistet). Im übrigen verpflichtet sich die Kommission in Artikel 12, die Kohärenz und die Komplementarität zwischen diesen Programmen zu gewährleisten. Es ist zu betonen, dass das Programm nicht zum Ziel hat, direkt auf die Gesundheit der europäischen Bürger Einfluss zu nehmen. Es wurde konzipiert, um eine Auswirkung auf die Mitgliedstaaten, die politischen Entscheidungsträger und die Fachleute im Gesundheitsbereich zu haben und um eine Dynamik in genau definierten Bereichen zu schaffen, in denen eine Intervention auf europäischer Ebene einen Mehrwert darstellt.
- 2. Das Programm folgt einem pragmatischen und effizienten Ansatz, um die wichtigsten Anliegen im Bereich der Gesundheit aufnehmen zu können. Es berücksichtigt die Herausforderungen, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, und zielt gleichzeitig darauf ab, sie bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen. Es optimiert die Ressourcenverwendung durch mögliche Synergien mit anderen europäischen Programmen, die den Aspekt der öffentlichen Gesundheit einbeziehen.
Das Ziel eines Abbaus von Ungleichheiten, das in der Strategie Europa 2020 enthalten ist, fehlt auch im Programm nicht. Wie in Erwägungsgrund 8 festgehalten, ist das Programm so konzipiert, dass die Problematik der Ungleichheiten im Bereich der Gesundheit in allen Einzelzielen berücksichtigt und die Daten und Indikatoren erhoben werden, die zur Formulierung der entsprechenden Maßnahmen in diesem Bereich notwendig sind. Angesichts der geringen Dotation und des Vorhandenseins anderer Programme, die besser auf den Bedarf im Zusammenhang mit der Verringerung der Ungleichheiten reagieren können und auch entsprechend ausgestattet sind, wie zum Beispiel die Strukturfonds, hat die Kommission jedoch kein entsprechendes Ziel zu diesem Bereich vorgeschlagen.
- 3. Im Allgemeinen folgen die Maßnahmen für den Zeitraum 2014 - 2020 den Grundsätzen und Zielen des strategischen Ansatzes der EU für die Gesundheit' und entsprechen den Zielen der allgemeinen Wachstumsstrategie' der Europäischen Union bis 2020.
Was die Konsultationen betrifft, so hat sich die Kommission für einen Meinungsaustausch mit den Vertretern der Mitgliedstaaten und den Beteiligten zu verschiedenen Gelegenheiten3 entschieden und nicht für eine öffentliche Konsultation.
- 4. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus den Bewertungen der ersten beiden Programme wurden veröffentlicht. In der Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission sind diese Elementes sowie die Zusammenfassungen der Bewertungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen6 ebenfalls enthalten.
- 5. Einer der Ausgangspunkte des Programms ist vor dem Hintergrund der Haushaltsdisziplin und der Alterung der Bevölkerung die Frage der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme, die von entscheidender Bedeutung ist und deren Gewährleistung auch noch lange eine der Hauptaufgaben der meisten Mitgliedstaaten darstellen wird. Deshalb möchte das Programm die verstärkte Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten in diesem Bereich ermöglichen. Die Fragestellung ist nicht wirklich neu. Im strategischen Ansatz der EU 2008-2013 für die Gesundheit sind bereits die Unterstützung der Übernahme von Innovationen und dynamische Gesundheitssysteme vorgesehen. Unter vollständiger Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit soll mit dem Programm eine Reihe von Maßnahmen kofinanziert werden, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, die Reformen einzuleiten, die die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme verbessern können. Dieses Ziel soll vor allem durch die Verwendung von innovativen Technologien und Organisationsmethoden, eine bessere Planung des Fachkräftebedarfs im Gesundheitsbereich und Stellungnahmen/Bewertungen durch Experten auf Anfrage der Mitgliedstaaten erreicht werden.
Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass die Konsultationen bisher keine Redundanzen bei den Zielen und Maßnahmen im Rahmen dieses Programms im Hinblick auf andere bestehende europäische Programme erkennen ließen. Die Kommission wird weiterhin darauf achten, dass es weder bei den Maßnahmen noch bei den Ressourcen zu Verdoppelungen kommt. Ebenso verpflichtet sich die Kommission gemäß Artikel 13 Absatz 2, das Entstehen eines unverhältnismäßigen Mehraufwands für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei den Informationen über die Durchführung und die Auswirkungen des Programms zu vermeiden.
- 6. Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit werden auch während der Programmdurchführung vollständig beachtet. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang und mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten geeignete Vorkehrungen treffen, um den erfolgreichen Abschluss der Programm-Maßnahmen zu gewährleisten. Es ist zu betonen, dass das Programm in der von der Kommission vorgeschlagenen Form auf die Förderung und Erleichterung der Übernahme von Innovation - sowohl auf dem Gebiet der Technologie als auch der Organisation - in die Gesundheitsfürsorge ausgerichtet ist, während andere europäische Programme, insbesondere das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, die Unterstützung der Innovation selbst zum Ziel haben.
- 7. Das vorgeschlagene Programm soll die jeweiligen Akteure mobilisieren, um die Gesundheitspolitiken sowohl auf europäischer als auch regionaler Ebene zu beeinflussen. Deshalb ist die Beteiligung der Regionen, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen in dem Maße vorgesehen, wie diese programmrelevante Ziele verfolgen7. Und natürlich wurde der Ausschuss der Regionen zu diesem Programmvorschlag konsultiert.
- 8. Die Kommission nimmt das Interesse der deutschen Länder an den in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a des vorliegenden Vorschlags genannten gemeinsamen Maßnahmen zur Kenntnis. Im Hinblick auf die Programmdurchführung überarbeitet sie gerade die betreffenden Verfahren, um die geforderte Transparenz und eine bessere Beteiligung aller interessierten Kreise zu gewährleisten.
- 9. Was die Auswahl der Finanzinstrumente, die den Maßnahmen zugewiesenen Finanzmittel und die Auswahlkriterien für die verschiedenen im Programm angeführten Finanzinstrumente8 betrifft, so werden diese - wie für das laufende Programm -während der Erstellung der jährlichen Arbeitsprogramme festgelegt und wie bisher dem Pro grammausschuss9 zur Genehmigung vorgelegt.
Im Übrigen hat sich die Kommission in ständigem Bemühen um die Verbesserung der Programmwirksamkeit in ihrem Vorschlag durch eine Reihe neuer Vorkehrungen10 zu einer besseren Verbreitung und Mitteilung der Projektergebnisse verpflichtet, unabhängig von ihrer Finanzierungsart.
Siehe Artikel 8 des Verordnungsentwurfs.
Ich hoffe, dass diese Ausführungen eine nützliche Ergänzung zur Stellungnahme des Bundesrats darstellen, und danke nochmals für die konstruktive Beteiligung am politischen Dialog.
Mit freundlichen Grüßen
- 1. Weißbuch - Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013, KOM (2007) 630 endg.
- 2. Strategie Europa 2020: Eine Strategie fdr intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM (2010) 2020 endg.
- 3. Details zu diesem Meinungsaustausch sind im Anhang 5 der Folgenabschätzung enthalten.
- 4. Webadresse der Schlussfolgerungen und Empfehlungen: Imp://cc.europa.ezdhealth/progranne/policv/index cle.hnn
- 5. Siehe Punkte 2.2 und 2.2.2 der Folgenabschätzung
- 6. Siehe Anhänge 2 und 3 der Folgenabschätzung
- 8. Siehe Artikel 7 des Verordnungsentwurfs.
- 9. Siehe Artikel 11 des Verordnungsentwurfs.
- 10. Siehe Begründung Punkt 3.4.