Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)
Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.