Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 7. September 2018
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates vom 10. Februar 2017 zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern (BR-Drucksache 739/16(B) ).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern (BR-Drucksache 739/16(B) )
Die Entschließung stützt sich auf die Position, dass der Ausbau der fluktuierenden erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung nicht ohne eine komplementäre Ausbaustrategie bei Speichern gewährleistet ist. Demgegenüber vertritt die Bundesregierung die Position, dass für den Ausgleich fluktuierender Erzeugung auf sämtlich verfügbaren Flexibilitätsoptionen zurückgegriffen werden sollte.
Im Einzelnen stehen als Optionen zur Verfügung:
- 1. Netzausbau als funktionaler räumlicher Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch sowie
- 2. Lastmanagement (flexibler Verbrauch), flexible konventionelle Erzeugung, Austausch mit dem Ausland sowie Speicher für den zeitgleichen Ausgleich.
Der Netzausbau stellt dabei die kostengünstigste Option dar und ist aus anderen Gründen ohnehin erforderlich. Die Optionen für den zeitlichen Ausgleich von Angebot und Nachfrage stehen miteinander in einem Kosten- und Funktionswettbewerb. Die Beschaffung dieser Flexibilitätsoptionen ist in erster Linie Aufgabe der Marktakteure. Soweit Netzbetreiber Systemdienstleistungen am Markt beschaffen, können Speicher und andere Flexibilitätsanbieter aufgrund erleichterter Zugangsbedingungen bereits im Wettbewerb eigene Angebote platzieren.
Generell sind oben genannte Flexibilitätsoptionen auf absehbare Zeit in ausreichendem Maße verfügbar. Auf Basis entsprechender Untersuchungen nicht nur im Auftrag des Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird ein signifikanter Zubau an Speichern voraussichtlich erst bei einem Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von mehr als 60 Prozent erforderlich.
Maßgaben der Sektorkopplung
Die Umwandlung von elektrischer Energie in Wärme, Brenn- und Kraftstoffe oder chemische Produkte ist im Stromsystem der Nachfrageseite zuzuordnen und wird deshalb mit den entsprechenden Netzentgelten, Steuern und Umlagen belastet. Eine technologiespezifische Reduzierung der staatlich veranlassten Preisbestandteile für Technologien wie Powerto-Chemicals oder Power to Heat würde zu seiner stärkeren Belastung der anderen Stromverbraucher führen.
Eine Rückverstromung der Wärme, Brenn- und Kraftstoffe oder chemische Produkte geht mit sehr hohen Verlusten einher, so dass eine direkte Nutzung von Strom in anderen Sektoren aus Effizienzgründen vorzuziehen ist. Dies wird durch die Behandlung als Stromverbraucher gewährleistet.
FuE-Bedarf bei Speichern
Wesentliche FuE-Aktivitäten zu stationären Energiespeichern wurden in einer gemeinsam von BMWi und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten "Forschungsinitiative Energiespeicher" in 259 Projekten und mit rd. 190 Mio. € durchgeführt. Die Förderung von Forschungsprojekten im Bereich Energiespeicher wird auch nach Abschluss dieser Förderinitiative mit der kontinuierlichen Umsetzung des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung fortgesetzt und mit der neuen Initiative "Energiewende im Verkehr" weiter vorangetrieben.
In 2017 haben BMWi und BMBF im Bereich Energiespeicher 429 laufende Projekte der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung mit 49,70 Mio. € gefördert. Im selben Jahr wurden 116 Projekte mit einer Fördersumme von 54,89 Mio. € neu bewilligt. Auch im 7. Energieforschungsprogramm, das im September dem Kabinett vorgelegt werden soll, sind Energiespeicher ein wichtiger Forschungsbereich. FuE-Bedarf sieht die Bundesregierung u.a. bei Materialien und Komponenten, Fertigung, Standardisierung, Betrieb und Kreislaufwirtschaft.
Im Ergebnis ist ein Bedarf für eine spezifische Strategie zum Ausbau von Stromspeichern jenseits von Forschung und Entwicklung derzeit nicht erkennbar. In der Energieforschungsförderung der Bundesregierung hat der Bereich Energiespeicher einen festen Platz eingenommen. Im 7. Energieforschungsprogramm wird zudem die Forschung im Bereich der Sektorkopplungstechnologien ausgebaut.