Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM (2017) 54 final

956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

A

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 28b

Zur Vorlage im Übrigen

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Es ist ein Gebot der allgemeinen Gerechtigkeit, dass alle Wirtschaftssektoren grundsätzlich den gleichen Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des ETS unterliegen. Ein Grund, für den innereuropäischen Luftverkehr eine Ausnahme zu ermöglichen, ist nicht ersichtlich und wäre darüber hinaus ein problematisches Präjudiz für andere Bereiche des klimapolitisch nicht unproblematischen Verkehrssektors, dies auch vor dem Hintergrund, dass die Geographie Europas auch außerhalb des Luftverkehrs eine schnelle Beförderung von Personen zulässt.

Das von der ICAO auf den Weg gebrachte Offsetting-System ohne Kappungsgrenze und mit der Möglichkeit der Kompensation von Emissionssteigerungen durch Ausgleichsmaßnahmen würde für den EWR ein Rückschritt gegenüber der aktuellen Systemgestaltung bedeuten. Seine Anwendung auf den EWR ist deshalb abzulehnen. Nicht unproblematisch ist in diesem Zusammenhang Artikel 28b Ziffer 2 des Verordnungsvorschlags, nach dem der von der Kommission zu erstellende Bericht Wege, inwieweit die beschriebenen ICAO-Instrumente durch eine Änderung der ETS-Richtlinie in Unionsrecht übernommen werden können, und dabei gegebenenfalls auch die Vorschriften für innereuropäische Flüge prüfen soll. Dies erscheint auch nicht völlig kongruent mit dem grundsätzlich ergebnisoffenen Ansatz in der Begründung des Änderungsvorschlags.

B