Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4766 - vom 24. November 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. November 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das derzeit geltende Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits1 sowie die 2008 eingeleiteten Verhandlungen über einen neuen Vertrag EU-Russland,
- - unter Hinweis auf das in der Gemeinsamen Erklärung nach dem 11. EU-Russland-Gipfel vom 31. Mai 2003 in St. Petersburg definierte Ziel, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit sowie einen Raum von Forschung und Bildung, unter Einbeziehung kultureller Aspekte, zu schaffen (Vier Gemeinsame Räume),
- - unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Russland und zu den Beziehungen EU-Russland, insbesondere seine Entschließung vom 17. September 2009 zur Ermordung von Menschenrechtsaktivisten in Russland2, seine Entschließung vom 17. September 2009 zu externen Aspekten der Energieversorgungssicherheit3 und seine Entschließung vom 19. Juni 2008 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Chanty-Mansijsk4,
- - unter Hinweis auf die Abschlusserklärung und die Empfehlungen des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Russland im Anschluss an sein 11. Treffen vom 16./17. Februar 2009 in Brüssel,
- - in Kenntnis der Ergebnisse der Sitzung des Ständigen Partnerschaftsrates EU-Russland vom 19. Oktober 2009 in Brüssel,
- - unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechtsthemen,
- - in Kenntnis des Entwurfs der Tagesordnung für das bevorstehende Gipfeltreffen EU-Russland am 18. November 2009 in Stockholm,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt haben, was eine tief gehende und umfassende wirtschaftliche Integration und Interdependenz herbeigeführt hat, die in Zukunft zwangsläufig noch stärker wird,
B. in der Erwägung, dass der Abschluss eines neuen allgemeinen Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Russland, dessen sechste Verhandlungsrunde Anfang Oktober 2009 stattfand und dessen nächste für Mitte Dezember 2009 anberaumt ist, für die weitere Entwicklung und die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist,
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union und Russland, das Mitglied des UN-Sicherheitsrats ist, gemeinsam Verantwortung für die Erhaltung der weltweiten Sicherheit tragen, sowie in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand Europas von besonderer Bedeutung sind,
D. unter Hinweis darauf, dass der Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) wesentlich zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union beitragen würde, sofern Russland verbindlich zusagt, die WTO-Auflagen und -Verpflichtungen in vollem Umfang einzuhalten und umzusetzen, und dem Abschluss eines Abkommens über die tief greifende und umfassende wirtschaftliche Integration auf der Grundlage echter Gegenseitigkeit zwischen den beiden Partnern den Weg ebnen würde,
E. in der Erwägung, dass die Sicherheit der Energieversorgung eine der größten Herausforderungen für Europa darstellt und einer der wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit Russland ist; in der Erwägung, dass gemeinsame Anstrengungen notwendig sind, um sowohl die bereits bestehenden als auch die noch auszubauenden Energieübertragungssysteme vollständig und effizient zu nutzen; unter Hinweis darauf, dass die jüngste Entscheidung Russlands, seine Unterschrift unter den Vertrag über die Energie-Charta zurückzuziehen, die Beziehungen in diesem Bereich weiter erschwert und Besorgnis hinsichtlich des laufenden Dialogs über Energiefragen und künftiger Entwicklungen weckt; sowie in der Erwägung, dass die starke Abhängigkeit der Europäischen Union von fossilen Brennstoffen aus Russland die Formulierung einer ausgewogenen, kohärenten und wertebestimmten europäischen Politik gegenüber Russland erschweren könnte,
F. in der Erwägung, dass es für die Europäische Union äußerst wichtig ist, mit einer Stimme zu sprechen, eine starke interne Solidarität zu zeigen, eine gemeinsame Haltung einzunehmen und Russlands Angebote zur Intensivierung der bilateralen Beziehungen mit Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind, nicht zu akzeptieren; in der Erwägung, dass sich die Beziehungen der Europäischen Union zu Russland auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützen sollten,
G. in der Erwägung, dass nach wie vor ernste Besorgnis herrscht über die Entwicklungen in Russland in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Unabhängigkeit der Justiz, verstärkte staatliche Kontrolle der Medien, die Unfähigkeit der Polizei und der Justizbehörden, die für die Ermordung von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Verantwortlichen zu finden, repressive Maßnahmen gegen die Opposition, selektive Anwendung der Gesetze durch die Behörden sowie ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlen, auch der Regional- und Kommunalwahlen vom 11. Oktober 2009; in der Erwägung, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat; sowie in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2009 der russischen Bürgerrechtsorganisation Memorial und ihren Vertretern verliehen hat,
H. in der Erwägung, dass die Europäische Union und Russland bei der Schaffung von Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent, besonders in der gemeinsamen Nachbarschaft, gemeinsam eine aktive Rolle spielen könnten und sollten, und insbesondere im Hinblick darauf zusammenarbeiten sollten, im Rahmen des Völkerrechts die Konflikte zwischen Russland, Georgien und seinen abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien sowie in Berg-Karabach und Transnistrien friedlich beizulegen; in der Erwägung, dass Russland das Recht der Nachbarländer, ihre politische und wirtschaftliche Selbstbestimmung wahrzunehmen, uneingeschränkt achten sollte,
I. in der Erwägung, dass Russland und die Vereinigten Staaten am 19. Oktober 2009 in Genf ihre Gespräche über die Ausarbeitung eines neuen Nachfolgeabkommens zum Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START) aufgenommen haben und so der erste konkrete Schritt hin zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Russland, die von der Regierung Obama angekündigt wurde, unternommen wurde; in der Erwägung, dass der amerikanische Verteidigungsminister Robert Gates am 23. Oktober 2009 auf einer Pressekonferenz im Anschluss an ein NATO-Ministertreffen in Bratislava mitteilte, dass die von Russland zur gemeinsamen Nutzung vorgeschlagenen russischen Radaranlagen in Gabala und Armavir für das allgemeine Raketenabwehrsystem für Europa, das die USA derzeit einrichten, von echtem Nutzen sein könnten, und dass damit die Perspektive gegeben sei, dass die Vereinigten Staaten, die NATO und Russland beim Aufbau eines gemeinsamen Raketenabwehrsystems Partner werden könnten; sowie in der Erwägung, dass Russland und Belarus vom 18. September bis 5. Oktober 2009 strategische Manöver durchgeführt haben, die zwar im Einklang mit den im Dokument der OSZE von Wien 1999 festgelegten Verfahren standen, jedoch ernsthafte Besorgnisse darüber auslösten, ob dies auch dem Geist der guten Zusammenarbeit und des gegenseitigen Respekts zwischen Russland und der Europäischen Union gerecht wird,
- 1. bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union beim Aufbau einer nachhaltigen Zusammenarbeit ist, mit dem die Europäische Union nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, auf der internationalen Bühne und in der gemeinsamen Nachbarschaft auf der Grundlage des Völkerrechts eng zusammenzuarbeiten;
- 2. stellt fest, dass sich der Gipfel in Stockholm auf die allgemeine wirtschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Methoden zu ihrer Eindämmung, die Vorbereitungen für die Kopenhagener Klimakonferenz im Dezember 2009, die Aspekte von Energie und Energiesicherheit, die Beratungen über eine weitere Liberalisierung der Visumregelung, die Fortschritte in den Verhandlungen über das neue verstärkte bilaterale Kooperationsabkommen sowie die Behandlung einer Reihe internationaler Fragen wie des iranischen Atomprogramms und des Nahost-Friedensprozesses konzentrieren wird;
- 3. bekundet seine Unterstützung für den pragmatischen Ausbau der künftigen Beziehungen zu Russland, indem der Schwerpunkt auf die derzeitige Zusammenarbeit auf der Grundlage der vier gemeinsamen Räume, die Verhandlungen über ein neues allgemeines Kooperationsabkommen und die Umsetzung der bisher eingegangenen Verpflichtungen und Vereinbarungen gelegt wird; bekräftigt jedoch seine starke Unterstützung für ein neues Abkommen, das über eine rein wirtschaftliche Zusammenarbeit hinausgeht und auch die Bereiche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschen- und Grundrechte umfasst;
- 4. bekräftigt erneut seine Unterstützung für das Ziel eines russischen Beitritts zur WTO, der für die Unternehmen auf beiden Seiten gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und in hohem Maße die russischen Bemühungen unterstützen wird, eine moderne, diversifizierte und auf Spitzentechnologie ausgerichtete Volkswirtschaft aufzubauen; fordert Russland auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die verbleibenden Hindernisse auf dem Wege zum Beitritt zu beseitigen, insbesondere die russischen Ausfuhrzölle, die Höhe der Bahngebühren für den Transit von Waren durch Russland, Straßenbenutzungsgebühren für LKW, die Einschränkungen auf die Einfuhr von Fleisch, Milch und pflanzlichen Erzeugnissen, wobei die Europäische Union im Anschluss daran mit der Russischen Föderation Gespräche über ein Freihandelsabkommen aufnehmen sollte; sieht der Durchführung wirksamerer Maßnahmen in Bezug auf diverse offene Fragen mit Erwartung entgegen, zum Beispiel in folgenden Bereichen: Rechte des geistigen Eigentums, radioaktive Abfälle, nukleare Sicherheit, Arbeitsgenehmigungen für EU-Bürger, usw.; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die russischen Behörden gewährleisten müssen, dass Handelspartner und Investoren aus der Europäischen Union keinesfalls diskriminiert werden, und die Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise im Lichte der auf dem jüngsten G20-Gipfel erteilten Zusagen überprüfen müssen; bedauert, dass Russland seine Zusage noch nicht eingehalten hat, die Zahlungsforderungen für den Sibirienüberflug auslaufen zu lassen und fordert Russland auf, das diesbezüglich auf dem Gipfeltreffen in Samara 2007 erreichte Abkommen zu unterzeichnen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass Russland, Belarus und Kasachstan unlängst beschlossen haben, ihr Bestreben, der WTO als Zollunion beizutreten, aufzugeben, da dies die Verhandlungen um Jahre in die Länge gezogen hätte;
- 5. nimmt mit Interesse den laufenden Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland über eine weitere Liberalisierung der Visumregelung zur Kenntnis; fordert eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung, verbesserte Grenzkontrollen und einen besseren Informationsaustausch über Terrorismus und organisiertes Verbrechen; betont, dass der Rat und die Kommission sicherstellen müssen, dass Russland alle Bedingungen einhält, die in den ausgehandelten Vereinbarungen über die Abschaffung der Visumpflicht für Reisen auf beiden Seiten festgelegt wurden, um eine Beeinträchtigung der Sicherheit in Europa zu vermeiden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung zwischenmenschlicher Kontakte und ihren positiven Einfluss auf die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland;
- 6. fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Probleme beim Grenzübertritt zwischen der Europäischen Union und Russland zu lösen, konkrete Vorhaben einzuleiten und das neue Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument sowie die Mittel der Gemeinschaftsinitiative Interreg bestmöglich für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verwenden;
- 7. sieht der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Russland über die Einrichtung eines Frühwarnsystems für den Bereich der Energiesicherheit, die die Bekanntmachung, Konsultation und Umsetzung umfasst, erwartungsvoll entgegen, und fordert den schwedischen Ratsvorsitz und die Kommission auf, mit den zuständigen Stellen in Russland, Gasprom, den Behörden der Ukraine und Naftohaz Ukrainy zusammenzuarbeiten, um eine Wiederholung der in den vergangenen Jahren eingetretenen Lieferunterbrechungen zu vermeiden;
- 8. unterstreicht die Bedeutung einer Zusammenarbeit im Energiebereich sowohl für Russland als auch für die Europäische Union, da diese eine potenzielle Gelegenheit für eine weitere Handelskooperation und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihnen bietet; betont, dass die Grundsätze der Interdependenz und der Transparenz die Grundlage dieser Zusammenarbeit bilden sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu Märkten, Infrastrukturen und Investitionen; fordert die schwedische Präsidentschaft, den Rat und die Kommission auf, das Gipfeltreffen dafür zu nutzen, die russische Seite deutlich auf die verstärkten Maßnahmen der Union für eine innere Solidarität im Energiesektor sowie die langfristigen negativen Auswirkungen, die die Probleme in der Energieversorgung für beide Seiten haben könnten, hinzuweisen; fordert Russland dazu auf, international bewährte Verfahren in den Bereichen Transparenz und öffentliche Rechenschaftspflicht unverzüglich in das nationale Recht zu übernehmen und das Übereinkommen von Espoo von 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen zu unterzeichnen;
- 9. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta und das ihr beigefügte Transitprotokoll in das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland aufgenommen werden;
- 10. betont, dass die Entwicklung von Infrastrukturverbindungen zwischen der EU und der Russischen Föderation vorteilhaft für beide Seiten ist und deshalb gefördert wird und auf einer Minimierung der ökonomischen und umweltbezogenen Kosten basieren sollte; ermutigt Russland mit Nachdruck, in Energiekooperationsprojekten mit der EU sich an die in der Energiecharta festgeschriebenen grundlegenden Prinzipien zu halten;
- 11. ist sich darüber im Klaren, dass ein Klimawandel von +2° C nur dann mit einer 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann, wenn die Emissionen der Industrieländer bis 2050 um mindestens 80-95 % gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 gesenkt werden; unterstreicht die besondere Verantwortung der Industrieländer, die Führungsrolle bei der Verringerung der Emissionen zu übernehmen, und ist der Ansicht, dass die Industrieländer insgesamt ihre Emissionen bis zum Jahr 2020 in einer Größenordnung verringern müssen, die im oberen Bereich der vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) empfohlenen Spanne von 25-40 % liegt; hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, dass alle Industrieländer ehrgeizige Ziele für eine Verringerung der derzeitigen Emissionsniveaus festlegen müssen und fordert Russland auf, seinen Antrag auf ein höheres Emissionsziel zu überdenken, angesichts seiner erheblichen Möglichkeiten zu Abhilfe sowie der Empfehlungen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen, um in Kopenhagen rasch zu einer Einigung zu gelangen;
- 12. betont die Notwendigkeit, dass Russland die verbindlichen Klimaschutzziele für die Zeit nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls uneingeschränkt unterstützt; fordert den Ratsvorsitz, den Rat und die Kommission auf, mit der russischen Seite intensiv darauf hin zu arbeiten, dass auf der Kopenhagener Klimakonferenz im Dezember 2009 eine ehrgeizige und umfassende globale Vereinbarung erreicht wird, die es verhindern wird, dass die Erderwärmung ein gefährliches Ausmaß annimmt;
- 13. unterstreicht die Bedeutung des ständigen Meinungsaustauschs über die Menschenrechte mit Russland im Rahmen der Konsultationen EU-Russland über Menschenrechtsthemen, unter besonderer Berücksichtigung der Maßnahmen der russischen Behörden, die Sicherheit der Menschenrechtsverteidiger und die Pressefreiheit zu gewährleisten, und fordert eine Verbesserung der Ausgestaltung dieser Treffen, um eine größere Wirksamkeit sicherzustellen, wobei besonderes Augenmerk auf das gemeinsame Vorgehen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu richten ist und ein wirksamer Beitrag des Europäischen Parlaments, der Duma und der im Bereich der Menschenrechte tätigen Nichtregierungsorganisationen zu diesem Prozess ermöglicht werden sollte, ganz gleich ob der Dialog in Russland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfindet; vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass der Schutz der Menschenrechte auf dem nächsten EU-Russland-Gipfel vorrangig behandelt und im neuen EU-Russland-Kooperationsabkommen verankert werden sollte; bekräftigt seine Forderung, dafür zu sorgen, dass die Mörder von Natalja Estemirowa, Andrej Kulagin, Zarema Sadulajewa, Alik Dzhabrailow, Makscharip Auschew, Stanislav Markelov, Anastasiya Baburova sowie Anna Politkowskaja gefunden und vor Gericht gestellt werden;
- 14. fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, den laufenden zweiten Prozess gegen den früheren Chef von Yukos Oil, Michail Khodorkowski, äußerst aufmerksam zu verfolgen, bei dem es bereits zu zahlreichen schweren Verstößen gegen ein ordentliches Gerichtsverfahren gekommen ist; fordert die russischen Behörden auf, gegen jede Form der Willkür vorzugehen, die Rechtsstaatlichkeit zu achten und die Justiz nicht als politisches Instrument zu gebrauchen;
- 15. verurteilt die brutale Ermordung von Makscharip Auschew, eines bekannten Menschenrechtsaktivisten und Oppositionellen, der in Inguschetien erschossen wurde; fordert insbesondere die russischen Behörden auf, vorbeugend schützende Maßnahmen für Menschenrechtsverteidiger zu treffen, beispielsweise Ermittlungen aufzunehmen, sobald der Staatsanwalt und der Justiz Bedrohungen bekannt sind;
- 16. fordert die russische Regierung auf, die gesamte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu befolgen und das Protokoll über die Reform dieses Gerichts so bald wie möglich zu ratifizieren; geht davon aus, dass die Duma das Zusatzprotokoll Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert;
- 17. fordert den schwedischen Ratsvorsitz, den Rat und die Kommission auf, auf dem Gipfeltreffen die Sorge der Europäischen Union über eine Reihe internationaler Fragen, bei denen eine konstruktive Zusammenarbeit Russlands auf Grund der Stellung des Landes in der internationalen Politik von entscheidender Bedeutung ist, sowie über die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit im Umgang mit Iran, Afghanistan, dem Nahen Osten und in anderen entscheidenden Fragen auf der internationalen Agenda deutlich zum Ausdruck zu bringen;
- 18. fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung mit dem Ziel zu verfolgen, die Sicherheit und Stabilität in der Welt und insbesondere in der gemeinsamen Nachbarschaft zu stärken, und im Rahmen des Völkerrechts eine friedliche Lösung der Konflikte in Berg-Karabach und Transnistrien und vor allem zwischen Russland und Georgien und seinen abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien herbeizuführen;
- 19. begrüßt in diesem Zusammenhang die Leistung der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM), die gezeigt hat, dass die Europäische Union bereit und in der Lage ist, entschlossen zu handeln, um Frieden und Stabilität zu fördern, und dazu beigetragen hat, die erforderlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Waffenstillstandsabkommen vom 12. August bzw. 8. September 2008 zu schaffen; bekräftigt, dass es an der territorialen Integrität Georgiens festhält, und fordert alle Parteien auf, ihre Zusagen uneingeschränkt einzuhalten; erinnert ferner daran, dass die EUMM über ein landesweites Mandat verfügt, und fordert erneut den ungehinderten Zugang der EUMM zu Abchasien und Südossetien, der bisher verweigert wurde; bekräftigt erneut, dass es uneingeschränkt für die Genfer Gespräche und die Fortführung des gemeinsamen Vorsitzes von Europäischen Union, Vereinten Nationen und OSZE in diesem Gremium eintritt;
- 20. fordert die Europäische Union und Russland auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um Fortschritte im Nahost-Friedensprozess zu erreichen und eine Lösung für das iranische Atomproblem zu finden, insbesondere nach der - am 1. Oktober in Genf zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten, Russland, China, Deutschland, Frankreich und Großbritannien erzielten - Verständigung über den Plan für atomare Brennstoffe und der Überwachung der neu offengelegten, im Bau befindlichen Anreicherungsanlage durch die Vereinten Nationen;
- 21. ist äußerst besorgt über die Auswirkungen auf die internationale Sicherheitslage im Anschluss an die Verabschiedung von Änderungen des Verteidigungsgesetzes durch die Duma, die vom russischen Präsidenten vorgelegt wurden und denen zufolge Russland militärische Gewalt bei Operationen außerhalb seiner Grenzen zum Zwecke der Abwehr eines Angriffs auf die russischen Streitkräfte oder andere außerhalb der Grenzen Russlands stationierte Truppen einsetzen kann, um einem Angriff auf ein anderes Land zu begegnen oder diesen zu verhindern oder russische Staatangehörige im Ausland zu schützen; letzteres ist besonders kontrovers, da doch Russland eine Politik der illegalen Ausstellung von Pässen in Territorien mit schwelenden Konflikten und auf der zur Ukraine gehörenden Krim verfolgt;
- 22. fordert den Ratsvorsitz auf zu erklären, dass die Europäische Union die Gespräche zwischen Russland und den Vereinigten Staaten über den Abschluss eines neuen Nachfolgeabkommens zu START sowie die Initiativen zum Aufbau eines gemeinsamen Raketenabwehrsystems zwischen den Vereinigten Staaten, Russland und der NATO unterstützt; zeigt sich optimistisch, dass in Bezug auf START möglicherweise bis Ende 2009 eine Lösung erzielt werden kann;
- 23. fordert die Regierungen der Vereinigten Staaten und Russlands nachdrücklich auf, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vollständig an den Gesprächen über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Raketenabwehrschild, einschließlich der Bewertung der Raketenrisiken, zu beteiligen und damit zu Frieden und Stabilität in der Welt und insbesondere in Europa beizutragen;
- 24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Europarat sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.
- 1 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.
- 2 Angenommene Texte, P7_TA(2009)0022.
- 3 Angenommene Texte, P7_TA(2009)0021.
- 4 Angenommene Texte, P7_TA(2008)0309.