Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2008 zu der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und die Auswirkungen der Ausbeutung bestimmter biologischer natürlicher Ressourcen durch die Europäische Union auf die Entwicklung in Westafrika (2007/2183(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Juni 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Der Europäische Konsens1,

A. in der Erwägung, dass in der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen alle Staaten aufgerufen werden, die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu gewährleisten

B. in der Erwägung, dass die Europäische Union zur PKE gemäß Artikel 178 des EG-Vertrags verpflichtet ist, dem zufolge bei den von ihr verfolgten Politiken, welche die Entwicklungsländer berühren können, die Ziele der Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden müssen,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union laut Ziffer 35 des oben genannten Europäischen Konsenses zur Entwicklungspolitik "fest entschlossen [ist], in zahlreichen Bereichen Maßnahmen zur Förderung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu ergreifen" und es "wichtig [ist], dass die Politik auch in anderen Bereichen als der Entwicklungshilfe die Bemühungen der Entwicklungsländer um eine Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unterstützt",

D. in der Erwägung, dass im oben genannten ersten Zweijahresbericht der Kommission über die PKE unter anderem erklärt wird, dass

E. in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des Rates vom 24.Mai 2005 die Zusage enthalten in der Europäischen Union die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu verbessern, insbesondere in zwölf vorrangigen Politikbereichen, zu denen Handel, Fischerei, Umwelt, Klimawandel, Einwanderung und Beschäftigung zählen,

F. in der Erwägung, dass die beiden wichtigsten biologischen Ressourcen, die von der Europäischen Union in Westafrika abgebaut werden, Fisch und Holz sind, und der Generaldirektion Handel der Kommission zufolge mehr als 80 % des von der Wirtschaftsunion der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) ausgeführten Fischs und Holzes von der Europäischen Union aufgenommen werden,

G. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen Westafrika als die Region definieren, die im äußersten Westen Afrikas liegt und die folgende 16 Länder umfasst: Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo (das heißt die ECOWAS plus Mauretanien)1, und in der Erwägung, dass Kamerun oft auch zu Westafrika gerechnet wird,

Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE)

Holz

Fisch