Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion und Angelika Beer im Namen der Verts/ALE-Fraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Zukunft des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) (B6-0421/2008),
- - unter Hinweis auf die für 2010 geplante Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 26. Februar 20041, 10. März 20052, 17. November 20053 und 14. März 20074 zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomaren Abrüstung,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juni 2008 zur Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP5,
- - unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommene Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 8. Dezember 2008 zur Stärkung der internationalen Sicherheit, insbesondere die Punkte 6, 8 und 9, in denen die "Entschlossenheit der EU zum Ausdruck gebracht wird, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen zu bekämpfen",
- - unter Hinweis auf die maßgebliche Rolle der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Kernwaffen,
- - unter Hinweis auf die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zur Nichtverbreitung und nuklearen Abrüstung und insbesondere die Resolution 1540 (2004),
- - unter Hinweis auf den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, die umfassenden Sicherheitsabkommen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und ihre Zusatzprotokolle, das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial, das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen, den Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper, den Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START I), der 2009 auslaufen wird, und den Vertrag zur Reduzierung strategischer Offensivwaffen (SORT),
- - in Kenntnis des Berichts über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie, der am 11. Dezember 2008 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde,
- - gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 90 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0234/2009),
A. verweist nachdrücklich auf die Notwendigkeit, alle drei Säulen des NVV -Nichtverbreitung, Abrüstung und Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie - weiter zu stärken,
B. ist tief besorgt über die mangelnden Fortschritte bei der Erreichung konkreter Ziele (wie der so genannten "dreizehn Schritte"1) im Rahmen der Verfolgung der Zielsetzungen des NVV, wie sie bei den früheren Überprüfungskonferenzen vereinbart wurden, insbesondere jetzt, da sich Bedrohungen aus mehreren Quellen ergeben, einschließlich der zunehmenden Verbreitung, der potenziellen Gefahr, dass diese Nukleartechnologie und radioaktives Material in die Hände krimineller Vereinigungen und Terroristen gerät, und der mangelnden Bereitschaft der Kernwaffenstaaten, die Signatarstaaten des NVV sind, ihre Nukleararsenale zu verringern oder zu beseitigen und sich von einer Militärdoktrin zu verabschieden, die auf nuklearer Abschreckung basiert,
C. vertritt die Ansicht, dass die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen an staatliche wie an nichtstaatliche Akteure eine der größten Gefahren für die internationale Stabilität und Sicherheit darstellt,
D. erinnert an die Verpflichtung der Europäischen Union, alle verfügbaren Instrumente einzusetzen, um Verbreitungsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern bzw. zu stoppen und wenn möglich rückgängig zu machen, wie sie in der Strategie der EU gegen die Verbreitung von MVW, die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 angenommen wurde, eindeutig zum Ausdruck kommt,
E. verweist auf die Notwendigkeit, dass die Europäische Union ihre Bemühungen zur Unterbindung der Proliferationsströme und -finanzierung, zur Sanktionierung von Proliferationsaktivitäten und zur Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung des immateriellen Transfers von Wissen und Fachkenntnissen unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Instrumente verstärkt, einschließlich multilateraler Verträge und Kontrollmechanismen, national und international koordinierter Ausfuhrkontrollen, kooperativer Programme zum Abbau von Bedrohungspotenzialen sowie politischer und wirtschaftlicher Hebel,
F. ist ermutigt durch die neuen Abrüstungsvorschläge, wie diejenigen, die Henry Kissinger, George P. Shultz, William J. Perry und Sam Nunn im Januar 2007 und im Januar 2008 gefordert haben, durch den Modellentwurf für eine Nuklearwaffenkonvention und das Hiroshima-Nagasaki-Protokoll, die weltweit von Bürgerorganisationen und führenden Politikern unterstützt werden, und durch Kampagnen wie "Global Zero", bei denen die Ansicht vertreten wird, dass ein entscheidender Schritt zur Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen und zur Erreichung globaler Sicherheit darin besteht, das Ziel der Beseitigung von Kernwaffen in Angriff zu nehmen,
G. begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiativen der französischen und britischen Regierung zur Verringerung ihrer Nukleararsenale,
H. ist insbesondere hoch erfreut über die klare Darlegung seines Konzepts für Nuklearfragen, die der US-amerikanische Präsident, Barack Obama, am 5. April 2009 in Prag gegeben hat, seine Zusage, die nukleare Abrüstung voranzutreiben, und seine Vision einer kernwaffenfreien Welt; begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den USA und Russland, um das START-Abkommen zu erneuern, der ständigen Einsatzbereitschaft ballistischer Flugkörper ein Ende zu setzen und die Bestände an US-amerikanischen Kernwaffen und US-amerikanischem Kernmaterial drastisch abzubauen; begrüßt die Entscheidung der USA, sich am E3+3-Prozess mit Iran umfassend zu beteiligen; begrüßt die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zu den Sicherheitsabkommen der IAEO durch die USA als positive und vertrauensbildende Maßnahme; begrüßt auch die Absicht Präsident Obamas, die Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) zum Abschluss zu bringen und Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper einzuleiten,
I. verweist nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer engeren Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Partnern, insbesondere mit den Vereinigten Staaten und Russland, mit dem Ziel der Wiederbelebung und Stärkung des Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen,
J. weist darauf hin, dass die Stärkung des NVV als Kernstück des weltweiten Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen von wesentlicher Bedeutung ist, und erkennt an, dass eine mutige politische Führung und eine Reihe progressiver, aufeinander folgender Schritte dringend notwendig sind, um die Gültigkeit des NVV zu bekräftigen und die Übereinkommen, Verträge und Agenturen zu stärken, aus denen das derzeitige System der Nichtverbreitung und Abrüstung besteht, einschließlich insbesondere des CTBT und der IAEO,
K. begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame britischnorwegische Initiative mit dem Ziel, die Durchführbarkeit einer Demontage von Kernwaffen und der einschlägigen Kontrollverfahren zu prüfen und dafür eindeutige Verfahrensschritte festzulegen, und erachtet diese Initiative als äußerst positiv für die Europäische Union, für die NATO und für andere wichtige Akteure,
L. begrüßt das an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Kimoon, gerichtete Schreiben des französischen EU-Ratsvorsitzes vom 5. Dezember 2008 in dem die Abrüstungsvorschläge der EU dargelegt sind, die im Dezember 2008 vom Europäischen Rat angenommen wurden,
M. begrüßt die Rede Javier Solanas, des Hohen Vertreters der Europäischen Union für die GASP, am 9. Dezember 2008 anlässlich der Konferenz "Peace and Disarmament: A World without Nuclear Weapons" (Frieden und Abrüstung: eine kernwaffenfreie Welt), in der er begrüßte, dass die nukleare Abrüstung wieder ganz oben auf der internationalen Agenda steht, und die Notwendigkeit betonte, dass die Europäische Union den Grundsatz der Nichtverbreitung in ihrer Politik durchgängig berücksichtigt,
N. begrüßt die Rede des US-amerikanischen Präsidenten am 5. April 2009 in Prag, in der er erklärte, dass die USA eine moralische Verantwortung hätten, eine Kampagne zur Beseitigung aller Kernwaffen auf der Welt anzuführen, wenngleich er einräumte, dass dieses Ziel möglicherweise nicht zu seinen Lebzeiten erreicht werde, und betonte, dass der NVV als eine Grundlage für die Zusammenarbeit und eine schrittweise Lösung gestärkt werden müsse; in der Erwägung, dass die neue US-amerikanische Regierung die Europäische Union umfassend in ihre Kampagne einbeziehen sollte, insbesondere in das für 2009 anberaumte internationale Treffen, bei dem die Bedrohung durch Kernwaffen angegangen werden soll;
O. weist darauf hin, dass die Aufnahme von "Nichtverbreitungsklauseln" in die Abkommen, die die EU mit Drittstaaten schließt, seit 2003 allgemeine Praxis ist,
P. weist auf die Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiativen außerhalb des Systems der Vereinten Nationen hin, die die Europäische Union unterstützt hat, wie die Sicherheitsinitiative zur Unterbindung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die globale Partnerschaftsinitiative der G8,
Q. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission in der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer und in der Konferenz zur Überprüfung des NVV einen Beobachterstatus hat, und dass das Sekretariat des Rates ebenfalls an der NVV-Konferenz teilnimmt, entweder im Rahmen der EG-Delegation oder des EU-Ratsvorsitzes,
- 1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
- (a) den Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP des Rates vom 25. April 2005 betreffend die Überprüfungskonferenz der Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Jahr 20051, der auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2009 angenommen werden soll, als Vorbereitung für ein erfolgreiches Ergebnis der Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2010 zu überarbeiten und zu aktualisieren und damit zur Stärkung aller drei Säulen des NVV beizutragen; sich für das in dem Vorschlag für eine Nuklearwaffenkonvention enthaltene Ziel einer letztlich vollständigen nuklearen Abrüstung einzusetzen;
- (b) die Bemühungen zu verstärken, den Vorschriften und Instrumenten betreffend die Nichtverbreitung von Kernwaffen universelle Geltung zu verschaffen und für ihre wirksame Anwendung zu sorgen, besonders durch die Verbesserung der Kontrollmechanismen;
- (c) in Zusammenarbeit mit seinen Partnern konkrete Vorschläge aktiv zu unterstützen, die Produktion, die Verwendung und Wiederaufbereitung aller Kernbrennstoffe unter die Kontrolle der IAEO zu bringen, einschließlich der Einrichtung einer internationalen Kernbrennstoffbank; ferner sonstige Initiativen für die Multilateralisierung des Kernbrennstoffzyklus zu unterstützen, die auf die friedliche Nutzung von Kernenergie abzielen, und dabei zu berücksichtigen, dass das Parlament die Bereitschaft des Rates und der Kommission, einen Beitrag von bis zu 25 Mio. EUR zur Einrichtung einer Kernbrennstoffbank unter der Kontrolle der IAEO zu leisten, begrüßt; wünscht eine rasche Verabschiedung der diesbezüglichen Gemeinsamen Aktion;
- (d) weitere Bemühungen, das Mandat der IAEO zu stärken, einschließlich der Anstrengungen, den Zusatzprotokollen zu den Sicherheitsabkommen der IAEO allgemeine Gültigkeit zu verleihen, und andere Schritte zur Entwicklung vertrauensbildender Maßnahmen zu unterstützen; dafür Sorge zu tragen, dass die dieser Organisation zur Verfügung stehenden Mittel der entscheidenden Rolle angemessen sind, die ihr im Zusammenhang mit dem sicheren Umgang mit Kernbrennstoffen zukommt;
- (e) die G8-Partnerschaftsinitiative, die Sicherheitsinitiative zur Unterbindung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Initiative zur Reduzierung der allgemeinen Bedrohung voranzubringen und auf ein baldiges Inkrafttreten des CTBT zu drängen;
- (f) seinen Dialog mit der neuen US-amerikanischen Regierung und allen Atommächten zu vertiefen, um eine gemeinsame Agenda zu verfolgen, die auf eine schrittweise Verringerung des Bestands an Atomsprengköpfen abzielt; insbesondere diejenigen US-amerikanischen und russischen Schritte zu unterstützen, die darauf gerichtet sind, ihre Kernwaffen deutlich abzubauen, wie dies in START I und in SORT vereinbart wurde; auf die Ratifizierung des CTBT und die Erneuerung des START-Abkommens zu drängen;
- (g) auf der Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2010 Strategien zu entwickeln, die eine Einigung über einen Vertrag über die Einstellung der Herstellung spaltbaren Materials für Waffen herbeiführen, der keinen diskriminierenden Charakter hat, was bedeutet, dass der ausgehandelte Vertrag nicht nur die kernwaffenfreien Staaten oder die Staaten, die derzeit außerhalb des NVV stehen, sondern auch die fünf Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die alle über Kernwaffen verfügen, dazu verpflichten sollte, der Herstellung spaltbaren Materials für Waffen abzuschwören und alle ihre Anlagen für die Herstellung von spaltbarem Material für diese Waffen zu beseitigen;
- (h) die Stärkung und Verbesserung der Mittel zur Überwachung der Einhaltung aller bestehenden Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung von Kernwaffen uneingeschränkt zu unterstützen;
- (i) eine Studie zur Bewertung der Wirksamkeit der Verwendung von Klauseln über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen in den zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten geschlossenen Abkommen in Auftrag zu geben;
- (j) das Parlament regelmäßig über alle Vorbereitungssitzungen zu informieren, die bis zur NVV-Überprüfungskonferenz 2010 stattfinden, und seine Standpunkte zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen im Hinblick auf diese Konferenz gebührend zu berücksichtigen;
- 2. fordert seinen Präsidenten auf, diese Empfehlung dem Rat und - zur Information - der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2010, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Parlamentarischen Netzwerk für Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung und den Bürgermeistern für den Frieden zu übermitteln.
- 1 ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 152.
- 2 ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 253.
- 3 ABl. C 280E vom 18.11.2006, S.453.
- 4 ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S.146.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0255.
- 1 Vereinte Nationen: "2000 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons" (Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2000 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen), NPT/CONF.2000/28 (Teil I und II).
- 1 ABl. L 106 vom 27.4.2005, S. 32.