858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009
A.
- 1. Der federführende Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu § 4 Absatz 1 RobErzVerbG
Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeiten bezüglich der Überwachung und Durchsetzung der Kontrolle der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Verbringens auf die Länder. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den § 4 Absatz 1 RobErzVerbG dahingehend zu überarbeiten, dass entsprechend der Regelung im Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen die Zuständigkeit einer Bundesverwaltung hierfür gegeben ist.
Begründung
Es wird für sachgerecht erachtet, die Regelung der Zuständigkeiten zur Einfuhr und zum innergemeinschaftlichen Verbringen dem Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen anzugleichen und die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu übertragen.
B.
- 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.