Punkt 30 der 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Der Bundesrat möge anstelle der Ziff. 3 in der Drucksache. 89/1/05 folgende Prüfbitte beschließen:
- "Die Bundesregierung wird gebeten, im Zusammenhang mit der ohnehin vorgesehenen Anpassung der Strahlenschutzverordnung an Erfordernisse der Praxis auch zu prüfen, ob die mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 neu gefassten Ein- und Ausfuhrregelungen für radioaktive Stoffe vor dem Hintergrund der Erweiterung der Gemeinschaft, der aktuellen Sicherheitslage und der erforderlichen Transparenz der Vorschriften geändert werden sollen."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen im Bundesrat wurden Änderungen zu den Ein- und Ausfuhr-Regelungen der Strahlenschutzverordnung vorgeschlagen. Die Änderungen zielen auf eine Neugestaltung des bisherigen Systems von Genehmigungs- und Anzeigeregelungen. Eine solche Änderung ist durch die Europäische Richtlinie 2003/122/EURATOM vom 22. Dezember 2003 (Amtsblatt der Europäischen Union L 346 vom 31.12.2003 S. 57) zur Kontrolle radioaktiver, umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen nicht geboten. Der Vorschlag geht über die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen innerstaatlichen Regelungen hinaus. Die Auswirkungen einer Neugestaltung der Ein- und Ausfuhr-Regelungen der Strahlenschutzverordnung auf den praktischen Vollzug und das
Zusammenwirken mit anderen rechtlichen Regelungen zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und anderer Rechtsgebiete wie dem Strafrecht bedürften weitergehender Untersuchungen. Diese sollten außerhalb des vorliegenden Gesetzesvorhabens erfolgen, da dieses andere Schwerpunkte hat.