921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme nachstehender Entschließung:
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Gebühren für Aufenthaltstitel assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger mit der beabsichtigten Änderung der Aufenthaltsverordnung unterhalb der Beschaffungskosten der Ausländerbehörden liegen.
- b) Der Bundesrat weist auf die teilweise äußerst kritische Haushaltssituation vieler Kommunen hin. Nicht kostendeckende Gebührensätze werden zu einem zusätzlichen Defizit bei den Ausländerbehörden führen. Dem gilt es entgegenzuwirken.
- c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die den Kommunen von der Bundesdruckerei in Rechnung gestellten Kosten den in der Verordnung festgesetzten Betrag von 28,80 Euro nicht übersteigen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Da die von der Bundesdruckerei gegenüber den Kommunen geltend gemachten Kosten bereits 30,80 Euro betragen, ist der neue Gebührensatz nicht kostendeckend. Es muss daher dringend eine Senkung der für den elektronischen Aufenthaltstitel geltend gemachten Kosten erreicht werden.