Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Der Bundesrat begrüßt sehr, dass durch den Gesetzentwurf Regelungen geschaffen werden, die für den Fall des Austritts ohne Inkrafttreten des zwischen beiden Seiten verhandelten Austrittsabkommens sicherstellen, dass britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts freizügigkeitsberechtigt im Bundesgebiet aufhalten, einen Aufenthaltstitel für ihren weiteren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland erhalten können.
- b) In diesem Zusammenhang wird ebenso begrüßt, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorsieht, kurzfristig eine Ministerverordnung gemäß § 99 AufenthG zu erlassen (Brexit-Aufenthalts-Übergangsverordnung), wonach britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zunächst für die Dauer von drei Monaten von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind und eine Verlängerung dieser Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates plant.
- c) Der Bundesrat bittet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, die Zustimmung des Bundesrates für eine weitergehende Verlängerung der Brexit-Aufenthalts-Übergangsverordnung um zwölf Monate zu beantragen, um eine ausreichende Übergangszeit für die Überleitung der betroffenen britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörige zu schaffen. Die Verlängerung ist erforderlich, um Nachteile, die durch eine zu kurz bemessene Übergangszeit entstehen können, zu vermeiden.