Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/13279 - den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes - Drucksache 17/12678 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13 Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. August 2013 in Kraft.

§ 13 Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft."