Punkt 12 der 902. Sitzung des Bundesrates am 2. November 2012
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. In Deutschland wurden im Jahr 2011 laut dem Tierarzneimittelregister beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bei Nutztieren 1734 Tonnen antimikrobiell wirkende Stoffe eingesetzt, mehr als doppelt so viel wie noch im Jahr 2005. Diese Menge liegt deutlich über bisherigen Schätzungen und verdeutlicht die Notwendigkeit einer drastischen Reduzierung bei der Verabreichung von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, insbesondere angesichts der Gefahr, dass es zu einer undifferenzierten und therapeutisch nicht notwendigen Verabreichung von antimikrobiell wirkenden Stoffen kommen kann.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass nur mit einer schnellen und effektiven Minimierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung die Wirksamkeit dieser Medikamente nicht nur bei Nutztieren, sondern auch beim Menschen in Zukunft sicher gestellt und der steigenden Resistenzbildung entgegengewirkt werden kann.
- 3. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung um zeitnahe Prüfung der gesetzlichen Verankerung des Ziels, die Gesamtmenge antimikrobiell wirksamer Stoffe, die zur Behandlung von Tieren eingesetzt werden, bis zum Ablauf des Jahres 2015 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren, ohne dass es zu einem vermehrten Einsatz von Antibiotika der 3. und 4. Generation kommt.