Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 804. Sitzung am 15. Oktober 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. September 2004 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen gefasst.

Anlage

Entschließungen zum Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze