Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV)
Punkt 59 der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
Der Bundesrat möge beschließen, der Verordnung nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a
In § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a ist das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen und sind nach dem Wort "arzneimittelrechtliche" die Wörter "und arbeitsschutzrechtliche" einzufügen.
Begründung:
Neben den einschlägigen tierschutzrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Rechtsgrundlagen sollen in dem Lehrgang auch Vorschriften des Arbeitsschutzes vermittelt werden.