Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mit Schreiben vom 2. März 2005 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
- Die Entschließung des Bundesrates zum Gerätesicherheitsgesetz (Drucksache 301/02 - Beschluss, Ziffer 61) wurde im Rahmen der Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten berücksichtigt. Am 1. Mai 2004 trat das neue Geräte - und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft. Dieses löste das bis dahin geltende Gerätesicherheitsgesetz und das Produktsicherheitsgesetz ab. Das GPSG sieht in § 3 Abs. 1 die Möglichkeit vor, Rechtsverordnungen zur Umsetzung oder Durchführung europäischer Rechtsvorschriften zu erlassen, die u.a. Voraussetzungen hinsichtlich des Ausstellens, Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme von Produkten regeln. Damit ist der Entschließung des Bundesrates vollständig Rechnung getragen.
- In der Entschließung des Bundesrates zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) (Drucksache 301/02 - Beschluss, Ziffer 62) wird die Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit allen Arbeitsschutzakteuren das systematische Arbeitsschutzhandeln insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern.
Auf diesem Gebiet wurden bislang von der Bundesregierung folgende Schritte unternommen:
Bereits 1997 im "Gemeinsamen Standpunkt des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner" (Bundesarbeitsblatt vom 1. Juni 1997 - 111b2-36004) wurde die Normung von Arbeitsschutzmanagementsystemen durch nationale und internationale Normungsgremien abgelehnt. Gleichzeitig wurde vereinbart, ein gemeinsames Modell für ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu entwickeln und entsprechende Aktivitäten auf europäischer und internationaler Ebene einzufordern.
Auf Basis dieses Konzeptes wurden 1999 "Eckpunkte des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme" (Bundesarbeitsblatt vom 1. Februar 1999 - 111b2-36004 ) vorgestellt, die ebenfalls als wichtige Grundlagen für die Erstellung eines "Leitfadens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu Arbeitsschutzmanagementsystemen "dienten.
Dieser Leitfaden wurde durch den nationalen Beirat, bestehend aus Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialpartner und des BMA wesentlich vorangetrieben.
Nach Fertigstellung des "IAO Leitfadens AMS" im Jahr 2001 wurde vom Beirat eine nationale Umsetzung und ein damit verbundenes Umsetzungskonzept erarbeitet. Der nationale Leitfaden ist in der Ausgabe 1/2003 des Bundesarbeitsblatts veröffentlicht worden.
Der nationale Leitfaden diente den Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie den Berufsgenossenschaften als Grundlage eigener AMS-Konzepte, die sich überwiegend an KMU richten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Aufgabe übernommen, eine Internetplattform zu betreiben, in der umfassende Informationen und nichtkommerzielle Angebote übersichtlich dargestellt und einfach abrufbar sind. (http://www.baua.de/prax/ams/ams.htm )
Beispielhaft sind hier anzuführen:
Rahmenkonzepte der Länder:
- - LASI-Veröffentlichung 21: Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI)
- - Occupational Health- and Risk-Managementsystem - OHRIS (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz)
- - Leitfaden Arbeitsschutzmanagement der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung (Hessisches Sozialministerium)
Branchenspezifische Konzepte:
- - Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz (Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie)
- - Arbeitsschutzmanagement-Systemkonzept und Lösung für eine praxisnahe Implementierung in Kraftwerken (Technische Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber - VGB)
- - Das Gütesiegel "Sicher mit System" (Steinbruchs-Berufsgenossenschaft)
- - AMS Bau: 11 Arbeitsschritte zum sicheren und wirtschaftlichen Baubetrieb (Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft)
- - Das AMS-Konzept der BGFE (Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik)
Betriebsgrößenspezifische Konzepte:
- - LASI-Veröffentlichung 22: Handlungshilfe zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI)
- - Handlungsleitfaden "Gesünder arbeiten mit System" (Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW)
- - Regional ausgerichtete Konzepte: Broschüre "Chefsache Arbeitsschutz" inkl. "Eckpunkte für eine effektive Arbeitsschutzstruktur" und Tipps zur methodischen Umsetzung (Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal)
Die vorgenannten Organisationen bieten ebenfalls eine in der Regel kostenfreie Wirksamkeitsüberprüfung und Wirksamkeitsbescheinigung der jeweiligen AM-Systeme an. Im Rahmen des Fachausschusses "Organisation" erarbeiten die gewerblichen Berufsgenossenschaften derzeit an einer einheitlichen berufsgenossenschaftlichen Präventionsstrategie zu AM-Systemen, wobei insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:
- - gegenseitige Anerkennung berufsgenossenschaftlicher AM-Systeme
- - einheitliche Prüfkriterien und Bescheinigungen
- - einheitliche Qualifikationsvoraussetzungen für Mitarbeiter im Bereich AMS-Beratung und -Zertifizierung
Gebühren und Beitragsnachlässe bei Nachweis eines funktionierenden AM-Systems.
Fast alle gewerblichen Berufsgenossenschaften bieten inzwischen branchenspezifische AMSKonzepte an.
Damit wird den Unternehmen ein Instrument angeboten, das Fortschritte in folgenden Bereichen ermöglicht:
- - Verringerung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- - Verringerung von Produktionsstörungen und Kosten
- - Gerichtsfeste Organisation, Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
- - Erhöhung der Gesundheitsquote
- - Stärkung von Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
- - Kontinuierliche Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen
Über diese Aktivitäten hinaus unterstützt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) die Verbreitung von Managementsystemen. Im Rahmen verschiedener Projekte werden sowohl branchen- und betriebsgrößenspezifische integrierte Managementkonzepte erarbeitet und erprobt sowie Netzwerke und Strukturen für deren Verbreitung vor Ort geschaffen.
Beispiel hierfür ist der Thematische Initiativkreis Netzwerk Baustelle. In diesem Handlungsfeld wird insbesondere die Verbesserung der Arbeits- und Geschäftsprozesse bei KMU der Bauwirtschaft durch das Konzept "AMS-Bau" verfolgt.
Vergleichbare Transferkonzepte werden von weiteren Thematischen Initiativkreisen im Rahmen von INQA sowohl branchenspezifisch (Pflegedienste, Büroarbeit) als auch branchenübergreifend (Lebenslanges Lernen) verfolgt.