Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107274 - vom 2. Juni 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. Mai 2009 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 498/08(B)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 zur erneuerten Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts (KOM (2008) 0412) (Mitteilung zur erneuerten Sozialagenda),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2008 zu Herausforderungen für Tarifverträge in der Europäischen Union2,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 mit dem Titel "Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung" (KOM (2008) 0418),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2009 zur Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und zur Solidarität zwischen den Generationen3,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 mit dem Titel "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Erneuertes Engagement" (KOM (2008) 0420),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel "Europäisches Konjunkturprogramm" (KOM (2008) 0800),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2008 mit dem Titel "Bessere Work-Life-Balance: stärkere Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben" (KOM (2008) 0635),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel "Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der EU" (KOM (2006) 0574) und auf seine Entschließung vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung4,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2007 mit dem Titel "Modernisierung des Sozialschutzes im Interesse einer größeren sozialen Gerechtigkeit und eines stärkeren wirtschaftlichen Zusammenhalts: die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen" (KOM (2007) 0620) und auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und zur Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der Europäischen Union1,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung 92/441/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über gemeinsame Kriterien für ausreichende Zuwendungen und Leistungen im Rahmen der Systeme der sozialen Sicherung2,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Juni 2007 mit dem Titel "Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit" (KOM (2007) 0359) und auf seine Entschließung vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz3,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 mit dem Titel "Vorfahrt für KMU in Europa - Der "Small Business Act" für Europa" (KOM (2008) 0394),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2007 mit dem Titel "Die soziale Wirklichkeit in Europa - eine Bestandsaufnahme - Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates" (KOM (2007) 0063) und auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit4,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2006 mit dem Titel "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern - der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit" (KOM (2006) 0249) und auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern"5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu Frauen und Armut in der Europäischen Union6 und die darin enthaltene Definition des Begriffs Armut,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)7,
- - unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union1, insbesondere auf ihre Bestimmungen im Hinblick auf soziale Rechte, sowie auf Artikel 136 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 22. November 2006 mit dem Titel "Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" (KOM (2006) 0708),
- - unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 18. Juli 2001 mit dem Titel "Förderung eines europäischen Rahmens für die soziale Verantwortung der Unternehmen" (KOM (2001) 0366) und auf die Mitteilung der Kommission vom 22. März 2006 mit dem Titel "Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden" (KOM (2006) 0136) sowie auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zum Thema "Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft"2,
- - unter Hinweis auf seine Erklärung vom 22. April 2008 zur Beendigung der Obdachlosigkeit3,
- - unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO von 1966,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0241/2009),
A. in der Erwägung, dass die für die Europäische Union gravierendste Folge der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise ein dramatischer Anstieg der Arbeitslosigkeit sein wird, unter dem die am stärksten gefährdeten sozialen Gruppen noch mehr leiden werden; in der Erwägung, dass höhere Arbeitslosenquoten mit zunehmender Armut, Ungleichheiten im Gesundheitsbereich, Ausgrenzung, Kriminalität, Unsicherheit und mangelndem Vertrauen in Zusammenhang stehen,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union abgesehen von der derzeitigen Krise bereits Probleme infolge eines schwachen Wirtschaftswachstums, einer explosiven demografischen Lage und der Schwierigkeit, in einer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft zu leben, verzeichnet hatte,
C. in der Erwägung, dass 15,2% der Bürger der Union zwischen 18 und 24 Jahren 2007 die Schule vorzeitig verlassen haben,
D. in der Erwägung, dass auch eine Beschäftigung für viele Menschen in der Europäischen Union keinen Weg aus der Armut garantiert, waren doch 8 % der Erwerbstätigen 2006 von Armut bedroht,
E. in der Erwägung, dass im Jahre 2006 16 % der europäischen Bürger von Armut bedroht waren, wobei Kinder, Großfamilien, Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche, ältere Menschen, ethnische Minderheiten und Migranten besonders anfällig sind,
F. in der Erwägung, dass das Armutsrisiko bei Frauen nach wie vor höher ist als bei Männern, und zwar aufgrund von Faktoren wie ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit, des geschlechterspezifischen Lohngefälles und der Tatsache, dass Frauen bei den Niedriglohnempfängern die große Mehrheit bilden; in der Erwägung, dass das Risiko, dass die Armut sich bis in die nächsten Generationen hinein fortsetzt, dadurch steigt,
G. in der Erwägung, dass sich die Preissteigerungen der letzten Jahre spürbar auf das verfügbare Haushaltsgeld ausgewirkt haben und dass schutzbedürftige soziale Gruppen davon unverhältnismäßig stark betroffen sind,
H. in der Erwägung, dass mehreren Untersuchungen zufolge (z.B. der Studie der Russell Sage Foundation zur Zukunft der Arbeit) zufolge jeder vierte Erwerbstätige in den am höchsten entwickelten Volkswirtschaften möglicherweise bald so schlecht entlohnt wird, dass er einem zunehmenden Armutsrisiko ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor offenbar viele Gemeinsamkeiten aufweisen, da sie oft die Form eines atypischen Beschäftigungsverhältnisses mit gering Qualifizierten, Teilzeitarbeitskräften, Frauen, Zuwanderern und jungen Arbeitnehmern annehmen, für die ein höheres Risiko besteht; in der Erwägung, dass Niedriglohnarbeit oft von einer Generation zur anderen weitergegeben wird und dass Niedriglohnarbeit den Zugang zu guter Bildung, guter Gesundheitsversorgung und anderen grundlegenden Lebensbedingungen einschränkt,
I. in der Erwägung, dass in Artikel 2 des EG-Vertrags festgelegt ist, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen zu den Grundprinzipien der Europäischen Union gehört,
J. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit einem demografischen Wandel konfrontiert ist, dessen wichtigste Merkmale eine Zunahme der Lebenserwartung und eine abnehmende Geburtenrate sind, obgleich einige Länder Anzeichen für eine Umkehrung des Trends der abnehmenden Geburtenrate aufweisen,
K. in der Erwägung, dass der demografische Wandel voraussichtlich eine Verdoppelung des Altersquotienten bis zum Jahre 2050 bewirken wird, was vor allem Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit der Bevölkerung haben wird,
L. in der Erwägung, dass der Demografiebericht 2008 der Kommission ("Demography Report 2008: Meeting Social Needs in an Ageing Society", SEK(2008)2911) die bedeutende gesellschaftliche Rolle informeller Pflegekräfte anerkennt; mit der Aufforderung an die Kommission, die stichhaltigen sozialen Argumente für die Einbeziehung von Pflegekräften bei der Formulierung künftiger politischer Maßnahmen in Erwägung zu ziehen,
M. in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft nicht genau bekannt sind, dass es jedoch unmöglich sein wird, das Ziel der Schaffung von 5 Millionen Arbeitsplätzen in der Europäischen Union in der Zeit von 2008 bis 2009 zu erreichen; in der Erwägung, dass ein Wirtschaftsabschwung zu höherer Arbeitslosigkeit und mit Sicherheit zu mehr Armut führen und das Europäische Sozialmodell vor Herausforderungen stellen wird,
N. in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise mehr Arbeitslosigkeit und Unsicherheit zur Folge hat und der soziale Zusammenhalt in der Europäischen Union dadurch erheblich belastet wird und viele Mitgliedstaaten mit sozialen Brüchen und Spannungen zu kämpfen haben,
O. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union dem Ziel einer unter sozialen und Umweltaspekten nachhaltigen Entwicklung verschrieben hat, und in der Erwägung, dass die Chancen, die sich daraus für die Schaffung von Arbeitsplätzen ergeben können, uneingeschränkt genutzt werden sollten,
P. in der Erwägung, dass der soziale Dialog bei der Überwindung der Vertrauenskrise, die durch die Wirtschaftskrise noch verschlimmert wird, eine wichtige Rolle spielen kann, da viele Menschen in unserer Gesellschaft Angst vor der Zukunft haben; in der Erwägung, dass gleichermaßen denjenigen Priorität eingeräumt werden muss, die bereits ausgeschlossen sind und deren Lage sich in der aktuellen Krise verschlimmert,
Q. in der Erwägung, dass sich die interventionistischer ausgerichteten institutionellen Regelungen, die durch ein gewisses Maß an Einkommensumverteilung und den gemeinsamen Begriff eines "Europäischen Sozialmodells" gekennzeichnet sind, positiv auf die Qualität des Berufslebens von Millionen Männern und Frauen der Segmente unserer Arbeitsmärkte auswirken, die stärker benachteiligt sind,
R. in der Erwägung, dass die Achtung nationaler Rechts- und Konventionsrahmen, die durch eine ausgewogene Gestaltung arbeitsrechtlicher und tarifvertraglicher Regelungen dieser Modelle gekennzeichnet sind, eine Voraussetzung für harmonisierte Werte in einer Vielfalt von Systemen darstellt,
S. in der Erwägung, dass bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen die von den Tarifpartnern festgelegten Regeln und Verfahren nicht mehr gelten,
T. in der Erwägung, dass die erneuerte Sozialagenda auf dem Grundsatz basieren müsste, dass eine wirksame und effiziente Sozialpolitik zu Wirtschaftswachstum und Wohlstand beiträgt, und in der Erwägung, dass dies auch hilfreich dabei sein kann, die schwindende Unterstützung der Bürger für die Europäische Union zurückzugewinnen,
U. in der Erwägung, dass in der erneuerten Sozialagenda die Frage der Rechtssicherheit für die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse leider unerwähnt bleibt,
V. in der Erwägung, dass erhebliche Besorgnis über die Rolle und das Profil der erneuerten Sozialagenda geäußert worden ist, zum Beispiel dahingehend, dass nicht deutlich genug wird, welchen Zweck sie verfolgt und wie die Wirkungskontrolle erfolgt, und, dass der offenen Koordinierungsmethode (OKM) Soziales weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird,
W. in der Erwägung, dass die europäischen Sozialmodelle eine Einheit von Werten mit einer Vielfalt von Systemen bilden und im Allgemeinen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen; dass die im EG-Vertrag sowie in der Grundrechtecharta und im Vertrag von Lissabon verankerten Ziele eines sozialen Europa aber als übergreifende Zielsetzung der Europäischen Union hervorgehoben werden müssen, wenn sie den Erwartungen ihrer Bürger nachkommen und deren Befürchtungen entgegentreten will; in der Erwägung, dass auf mehreren Frühjahrstagungen des Europäischen Rates das Ziel der Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Notwendigkeit einer Stärkung der sozialen Dimension in der Lissabon-Strategie bekräftigt wurde; in der Erwägung, dass Erfolge und Misserfolge nationaler Sozial- und Beschäftigungspolitiken auch Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben und die Debatte über die Reform des Europäischen Sozialmodells somit in den Mittelpunkt dieser Wechselbeziehung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten gestellt werden muss,
X. in der Erwägung, dass die Tatsachen, dass mit der Lissabon-Strategie die Armut, in der derzeit 78 000 000 Menschen in der Europäischen Union leben, nicht verringert werden konnte und dass die Ungleichheit zunimmt, größte Beachtung erhalten müssen; in der Erwägung, dass die Europäische Union bei der Entwicklung und Umsetzung EU-weiter und nationaler Ziele zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung sowie in Schlüsselbereichen, in denen derzeit Indikatoren vorliegen, vorankommen muss, wenn die Bürger davon überzeugt werden sollen, dass die Europäische Union zuerst den Menschen und dann erst den Unternehmen und Banken dient,
Y. in der Erwägung, dass in mehreren Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Formulierung "Vorschriften, deren Einhaltung als entscheidend für die Wahrung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation angesehen wird" verwendet worden ist, ohne dass klargestellt wurde, wer die Entscheidung treffen kann, welche Vorschriften für die allgemeine Ordnungspolitik in einem Mitgliedstaat entscheidend sind,
Z. in der Erwägung, dass laut Gerichtshof der Begriff der öffentlichen Ordnung nicht von den einzelnen Mitgliedstaaten einseitig bestimmt werden kann und sie den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Erbringern von Dienstleistungen nicht einseitig alle verbindlichen Vorschriften ihres Arbeitsrechts aufzwingen können, und in der Erwägung, dass unklar ist, in welcher Hand, wenn nicht in der der Mitgliedstaaten, diese Kompetenz liegt,
AA. in der Erwägung, dass nicht eindeutig zwischen Leiharbeitssubunternehmertum mit dubiosen Praktiken und der Erbringung von Dienstleistungen auf der Basis rechtmäßiger Verträge mit tatsächlich Selbständigen unterschieden wird; in der Erwägung, dass der Unterschied zwischen betrügerischen Praktiken und wirklichen zivil- und handelsrechtlichen Geschäftsverhältnissen thematisiert werden sollte,
Prioritäre Aktionen
Europäische Sozialmodelle
- 1. fordert den Rat und die Kommission in Anbetracht des Wirtschaftsabschwungs auf, die Bedeutung eines starken sozialen Europa, in dem nachhaltige, wirksame und effiziente sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen durchgeführt werden, zu bekräftigen; fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige sozialpolitische Agenda für den Zeitraum 2010-2015 aufzustellen;
- 2. fordert die Kommission eindringlich auf, einen kohärenten politischen Plan für menschenwürdige Arbeit im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorzulegen;
- 3. betont, dass es darauf ankommt, die Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen in diesen schwierigen Zeiten ganz oben auf die soziale Agenda zu setzen; vertritt die Auffassung, dass größere Flexibilität am Arbeitsplatz wichtiger denn je ist;
- 4. ersucht die Kommission, die erneuerte Sozialagenda mit anderen Initiativen wie dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, dem Europäischen Jugendpakt und der Europäischen Allianz für Familien zu kombinieren, damit benachteiligte soziale Gruppen besseren Zugang zu Sozialleistungen erhalten;
- 5. befürchtet, dass die in der Mitteilung der Kommission zur erneuerten Sozialagenda geplanten Maßnahmen nicht kohärent genug sind, um Auswirkungen auf den derzeitigen Stand der Armut und Ausgrenzung in der Europäischen Union zu zeigen und auf die derzeitigen Herausforderungen beim sozialen Zusammenhalt einzugehen;
- 6. bedauert insbesondere, dass die Mitteilung der Kommission zur erneuerten Sozialagenda Vorschläge zu folgenden Themen vermissen lässt, die wesentlich für die Erzielung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen wirtschaftlichen Freiheiten und sozialen Rechten sind:
- - eine Richtlinie zu grundlegenden Arbeitsrechten für alle Arbeitnehmer ungeachtet ihrer arbeitsrechtlichen Lage zum Schutze der wachsenden Zahl der atypisch Beschäftigten,
- - eine Überarbeitung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf1 und ein geschlechterneutrales Arbeitsbewertungssystem, damit das geschlechterspezifische Lohngefälle innerhalb und zwischen Wirtschaftssektoren verringert wird, und
- - eine Richtlinie über grenzüberschreitende Tarifverträge im Einklang mit den Gegebenheiten grenzüberschreitender Geschäfte;
- 7. betont die Notwendigkeit der Entwicklung von Mindeststandards bei den Arbeitnehmerrechten; ist sich darüber im Klaren, dass weder wirtschaftliche Freiheiten noch Wettbewerbsregeln Vorrang vor den sozialen Grundrechten haben;
- 8. stellt fest, dass die Sozialpolitik Schlüsselmaßnahmen wie beispielsweise eine bessere Ausgewogenheit zwischen stärkeren sozialen Rechten und Freiheiten, die Bekämpfung der Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung sowie die Modernisierung und Reformierung der europäischen Sozialmodelle umfassen und deren Werte stärken sollte;
- 9. weist darauf hin, dass die Definition dessen, was unter mitgliedstaatlichen Vorschriften zu verstehen ist, "deren Einhaltung als so entscheidend für die Wahrung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation angesehen wird", eine politische Angelegenheit ist und in einem demokratisch legitimierten Verfahren erfolgen sollte; fordert die Kommission daher auf, eine offene Debatte einzuleiten, um zu klären, was diese allgemeinen ordnungspolitischen Vorschriften ausmacht, und nötigenfalls einen Legislativvorschlag zu unterbreiten;
- 10. ist der Ansicht, dass nicht die Senkung der Sozialausgaben, sondern vielmehr die Verstärkung der Strukturreformen auf die Tagesordnung gehört; weist ferner darauf hin, dass die Europäische Union die Infrastrukturen der Sozialmodelle der Mitgliedstaaten einschließlich der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse unterstützen sollte, indem sie die Bedeutung ihrer allgemeinen Zugänglichkeit, ihrer Qualität und ihrer Nachhaltigkeit bekräftigt;
- 11. bedauert es, dass die Kommission, wenngleich die Finanzkrise deutlich macht, wie wichtig öffentliche Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sind, die Zukunft und die entscheidende Rolle der öffentlichen Dienstleistungen in der Europäischen Union nicht absichert, indem sie eine Rahmenrichtlinie über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorschlägt;
- 12. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, um für die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse Rechtssicherheit zu gewährleisten;
- 13. betont, dass Möglichkeiten gefunden werden müssen, um die nationalen Sozialversicherungssysteme zu modernisieren und zu reformieren, und zwar insbesondere hinsichtlich eines Mindesteinkommens, der Altersversorgung und der Gesundheitsdienste, damit langfristig die Armut beseitigt werden kann; unterstreicht, dass es möglich ist, die finanzielle Nachhaltigkeit des Mindestlohns und der Rentensysteme sowie die Qualität und Effizienz von Gesundheitsdiensten durch eine verbesserte Organisation und Zugänglichkeit und eine engere Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu stärken, wobei verstärkte Bemühungen um die Einführung progressiver Besteuerungssysteme gefördert werden sollten, um die Ungleichheit zu verringern;
- 14. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemeinverbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;;
- 15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass alle Bürger Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen haben;
- 16. hält Sport und kulturelle Aktivitäten für wesentliche Instrumente der sozialen Integration, die zur Persönlichkeitsentwicklung, zum Wohl der Gesellschaft und zur Talentförderung beitragen;
- 17. fordert die Kommission auf, Umwelt- und Gesundheitsfragen rasch in die Gesamtheit der EU-Politiken einzubeziehen, um ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau gemäß den Vorschriften des EG-Vertrags zu gewährleisten;
- 18. teilt die Absicht der Kommission, die Sozialagenda auf neue Bereiche auszuweiten; bedauert es, dass die Umwelt zu häufig nur unter dem Blickwinkel des Klimawandels betrachtet wird; begrüßt die erneuten Erklärungen der Kommission zugunsten einer nachhaltigen Wirtschaft mit niedrigen CO₂-Emissionen, bedauert jedoch, dass der Vorschlag der Kommission keine konkrete Maßnahme mit dem Ziel enthält, die sozialen und gesundheitlichen Folgen der Umwelt- und der Klimakrise zu berücksichtigen;
- 19. hebt hervor, dass extreme Armut und die daraus resultierende soziale Ausgrenzung nicht länger nur unter wirtschaftsarithmetischen Gesichtspunkten gesehen werden dürfen, sondern auch an Menschen- und Bürgerrechtskriterien gemessen werden müssen; erkennt an, dass der Grundsatz des freien Verkehrs von Kapital und Waren allein noch nicht zur Ausrottung von Armut, insbesondere anhaltender Armut, führt und dass extreme Armut den Betroffenen jede Chance raubt und eine volle Teilhabe am Leben der Gemeinschaft unmöglich macht und die Betroffenen ihrer Umgebung gegenüber gleichgültig werden lässt;
Sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen
- 20. begrüßt die Vorschläge im "Work-Life-Balance"-Paket der Kommission, das Ende 2008 verabschiedet wurde; ruft die Kommission auf, Empfehlungen für diejenigen Mitgliedstaaten zu unterbreiten, die bei der Umsetzung der Zielvorgaben des Europäischen Rates von Barcelona 2002 für die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten bis 2010 klar im Rückstand sind; ersucht die Kommission, die Arbeitgeber zu mehr Aufgeschlossenheit für flexible Arbeitsregelungen anzuhalten und sie zu ermutigen, durch Optimierung der Anwendung der IKT und der diesbezüglichen Kenntnisse sowie durch neue Formen der Arbeitsorganisation die Flexibilität der Arbeitszeitregelungen und deren Vereinbarkeit mit den Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden sowie mit Schulzeiten zu fördern;
- 21. ersucht die Kommission, einen Vorschlag für eine bessere Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Berufsleben durch Optimierung der Anwendung der IKT und der diesbezüglichen Kenntnisse sowie durch neue Formen der Arbeitsorganisation vorzulegen, der auf die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder ausgerichtet ist und zugleich einen wirksameren Beschäftigungsschutz fördert, der das Recht der Eltern und Betreuer auf eine flexible, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Arbeitszeitgestaltung bestätigt und in dem besonderer Wert auf den Zugang von Geringverdienern, prekär Beschäftigten und Personen mit qualitativ geringwertigen Arbeitsplätzen gelegt wird;
- 22. bedauert angesichts der zunehmenden Armut, insbesondere der Kinderarmut, die Schwäche der EU-Politik und der Politiken der Mitgliedstaaten;
- 23. appelliert an die Mitgliedstaaten, zur Förderung der sozialen Eingliederung Regelungen über ein garantiertes Mindesteinkommen einzuführen und dabei die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen;
- 24. ist der Auffassung, dass die neuen demografischen Herausforderungen angegangen werden könnten, indem man sich mit der Lage der in Armut lebenden Frauen, die keinen gleichberechtigten bzw. ungenügenden Zugang zu Ernährung, Wohnraum, Bildung und Erwerbseinkommen haben und mit Schwierigkeiten bei der Abstimmung von Arbeits-, Familien- und Privatleben kämpfen, auseinandersetzt;
- 25. fordert eine wirksamere Prävention und Bekämpfung des Schulabbruchs unter dem Motto: "Schule lohnt sich"; fordert effektiv organisierte Bildungssysteme und Lehrpläne, die an den Arbeitsmarkt von morgen angepasst sind und den Bedürfnissen der Gesellschaft sowie den technologischen Entwicklungen Rechnung tragen; fordert die weitere Förderung und Unterstützung des zweiten Bildungsweges sowie des informellen und nichtformalen Lernens, das nachweislich zu einer höheren Lernbeteiligung von Jugendlichen und Erwachsenen führt als der herkömmliche schulische Rahmen, um die Schulabbruchquote in der Europäischen Union zu senken; fordert zu diesem Zweck die seit langem erwartete Beseitigung jeglicher Chancenungleichheiten in den EU-Bildungssystemen, insbesondere die Abschaffung von minderwertiger und segregativer Bildung, die irreversible negative Folgen für ausgegrenzte Gruppen und insbesondere für die Roma hat;
- 26. weist nachdrücklich darauf hin, dass wirksamere Maßnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens und der beruflichen Fortbildung getroffen werden müssen, um die Bürger, insbesondere die geringer qualifizierten Bürger, besser auf den reibungslosen und diskriminierungsfreien Eintritt bzw. Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt und die Mitwirkung an der gesellschaftlichen Innovation vorzubereiten; schlägt vor, das Hauptaugenmerk dabei auf unternehmerische Fähigkeiten, und zwar hauptsächlich die unternehmerischen Fähigkeiten von Frauen und jungen Menschen, Kompetenzen im Bereich der IKT und der Kommunikation, Finanzkompetenz und Sprachkenntnisse zu richten;
- 27. weist nachdrücklich darauf hin, dass das Bildungssystem in der Union durch eine Mobilisierung des Prozesses der Vereinbarkeit und Vergleichbarkeit der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten verbessert werden muss, um die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und -standards zu erleichtern;
- 28. ist der Auffassung, dass Strategien für die aktive soziale Integration einen maßgeblichen Beitrag zur Beseitigung der Armut und sozialen Ausgrenzung leisten müssen, und zwar sowohl im Hinblick auf die "Working Poor" als auch auf die Nichterwerbsbevölkerung;
- 29. betont, dass die Zusammenarbeit Wirtschaft/Hochschule gefördert werden muss, da es wichtig ist, sicherzustellen, dass diese als Partner kooperieren und dass sie einander unterstützen, sodass ihre eigenen Organisationen, ihr Personal und ihre Studenten davon profitieren; ist der Auffassung, dass zwischen Studienprogrammen und der Wirtschaft eine Brücke geschlagen werden sollte und dass die Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, unter anderem Studienprogramme zu ergänzen, Praktika anzubieten, Tage der offenen Tür für Studenten zu veranstalten usw.;
- 30. unterstreicht die Notwendigkeit eines Ansatzes, der für eine bessere Ausgewogenheit zwischen Flexibilität, Sicherheit und der Gewährleistung eines menschenwürdigen Einkommens sorgt, um junge und ältere Menschen, Frauen, Langzeitarbeitslose und benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren; empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich bei der Durchführung nationaler Flexicurity-Strategien an der Entschließung des Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz zu orientieren;
- 31. ist der Auffassung, dass die Teilhabe der Arbeitnehmer an betrieblichen Entscheidungen, die Folgen für ihre Arbeit und ihren Lebensunterhalt haben, vor allem angesichts der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen zahlreichen Entlassungen und Umstrukturierungen von größter Bedeutung ist; begrüßt die jüngste Überarbeitung1 der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen2; wiederholt seine Forderung nach weiterer Stärkung der Funktionsweise der Europäischen Betriebsräte, die in seiner Entschließung vom 4. September 2001 zur Anwendung der Richtlinie 094/45/EG3 erhoben wurde;
- 32. betont, dass durch sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten geboten und Einkommensverluste gemildert werden müssten und dass sie als Reaktion auf die aktuelle Krise rasch eingeleitet werden sollten; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen die Menschen wirksam motivieren müssten, nach Arbeitsmöglichkeiten zu suchen oder selber eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten erschwingliche Finanzierungsmöglichkeiten wie Kreditbürgschaften, Senkung der Zinssätze oder eine pauschale Arbeitslosenunterstützung in Erwägung ziehen sollten, die Einkommensverluste mildern und Bildungsmöglichkeiten bieten, die Arbeitslosen helfen, neue Arbeitsplätze zu finden; erinnert an den ganzheitlichen Ansatz der Kommission für die aktive Eingliederung, der eine angemessene Einkommenssicherung, den Zugang zu integrativen Arbeitsmärkten und hochwertige soziale Dienstleistungen umfasst;
- 33. ersucht die Kommission um Vorlage von Initiativen, die eine klare Unterscheidung zwischen Arbeitgebern, echten Selbständigen und Kleinunternehmern einerseits sowie Arbeitnehmern andererseits ermöglichen;
- 34. betont, dass der Unterstützung von Müttern sowohl durch finanzielle Beihilfen für die Kindererziehungszeiten als auch durch die Schaffung eines vorteilhaften Rahmens für ihre Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt besondere Bedeutung zukommt und dass hierbei verstärktes Augenmerk auf die allein erziehenden Mütter, eine besonders gefährdete Gruppe, gerichtet werden sollte;
- 35. weist darauf hin, dass die Sozialwirtschaft als eine andere Form des Unternehmertums durch die Kombination von Rentabilität und Solidarität einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft leistet; weist ferner darauf hin, dass die sozialwirtschaftlichen Unternehmen einen sicheren Rechtsrahmen brauchen; betont den sehr wichtigen Beitrag der Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, vor allem bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und bei der Unterstützung der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen;
- 36. hebt hervor, dass nicht alle Menschen in der Lage sind zu arbeiten und dass es derzeit keine Arbeitsplätze für alle gibt, und betont erneut, dass die auf der Tagung des Europäischen Rates am 11. und 12. November 2008 bestätigte Empfehlung 92/441/EWG, wonach jeder Mensch "ausreichende Zuwendungen und Leistungen" erhalten muss, "um ein menschenwürdiges Leben führen zu können", unbedingt umgesetzt werden muss, indem in allen Mitgliedstaaten Mindesteinkommensregelungen eingeführt werden und das Niveau zwecks Sicherstellung des Zugangs und der Angemessenheit angehoben wird;
- 37. vertritt die Auffassung, dass die Ausweitung von Kleinstkrediten bei der Unterstützung von (Langzeit-) Arbeitslosen beim Übergang zur Selbständigkeit eine wichtige Rolle spielen kann; weist darauf hin, dass Kleinstkredite schon in vielen solchen Situationen bei der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben geholfen haben und dies im Einklang mit der Lissabon-Strategie steht; fordert die Kommission auf, die Erstellung von Informationen über die Möglichkeiten in Bezug auf Mikrokredite und ihre Verfügbarkeit sowie den Zugang zu diesen Informationen zu verbessern und dabei verstärkt die gesellschaftlichen Gruppen anzuvisieren, die von der Bereitstellung von Mikrokrediten am meisten profitieren könnten und die sie am dringendsten benötigen;
- 38. fordert die Förderung einer stärkeren Verbindung zwischen der Umsetzung des Flexicurity-Ansatzes und der Vertiefung des sozialen Dialogs unter Berücksichtigung nationaler Gepflogenheiten und Vorgehensweisen;
- 39. verlangt mit Nachdruck die Beseitigung bürokratischer Hindernisse für kleine und mittlere Unternehmen; fordert die weitere Umsetzung der Prinzipien, die in der Mitteilung der Kommission über eine spezielle Regelung für kleine Unternehmen in Europa (Small Business Act) vorgeschlagen wurden;
- 40. ist sich völlig darüber im Klaren, dass für die Lohnpolitik die Mitgliedstaaten zuständig sind, macht die Sozialpartner indessen auf die Möglichkeit aufmerksam, auf nationaler Ebene neue lohnpolitische Methoden zu erörtern, wozu auch gehören könnte, dass sich das Verhältnis zwischen Löhnen und Gewinnen, das derzeit kleiner wird, umkehrt und die Arbeitnehmer stärker an den Erlösen der Unternehmen teilhaben, indem Regelungen zur Milderung der Auswirkungen der Inflation angewandt werden; ist der Ansicht, dass derartige Regelungen die Einzahlung der Zusatzvergütungen der Arbeitnehmer in spezielle, von den Unternehmen geschaffene Kapitalfonds vorsehen könnten; fordert eine Debatte über Anreize, die bewirken, dass Unternehmen derartige Methoden anwenden, und außerdem eine Debatte über Rechtsrahmen zur Regelung des schrittweisen Zugangs von Arbeitnehmern zu diesen Fonds; verweist die Sozialpartner auf die Bedeutung eines neuerlichen Bekenntnisses zu "existenzsichernden menschenwürdigen Löhnen", die gewährleisten, dass der Mindestlohn wesentlich über ein angemessenes Einkommen hinausgeht, damit sich die Menschen aus der Armut befreien und die Vorteile der Arbeit genießen können;
- 41. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Förderung der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit sowohl von einer soliden rechtlichen Grundlage als auch von einer Reihe strategischer Instrumente abhängt und dass Nichtdiskriminierung und Gleichheit übergreifende Themen der erneuerten Sozialagenda sein müssen;
- 42. ersucht die Kommission, Studien zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen der Mobilität des Wissens durchzuführen und aufbauend auf den Ergebnissen tragfähige Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Auswirkungen zu konzipieren;
Einwanderung
- 43. weist auf die negativen Auswirkungen (mögliche Abwanderung von Fachkräften) hin, die die Einwanderung auf den Entwicklungsprozess der Ursprungsländer haben kann, u.a. im Bereich der Familienstrukturen, der Gesundheit, Bildung und Forschung; verweist andererseits auf die Folgen der Wirtschaftskrise in den Aufnahmeländern, nämlich die Entstehung unausgewogener Arbeitsmärkte;
- 44. betont die Bedeutung ethischer Grundsätze für die Einstellung von Personal aus Drittstaaten, insbesondere von Angehörigen der Gesundheitsberufe, und fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keinen Verhaltenskodex für internationale Einstellungen aufgestellt haben, auf, dies nachzuholen;
- 45. betont, dass die langfristigen Auswirkungen der Einwanderung auf den demografischen Wandel ungewiss sind, da sie von den Schwankungen der Migrationsströme, der Familienzusammenführung und den Geburtenraten abhängen;
- 46. ist der Ansicht, dass Einwanderer, wenn sie einer legalen Beschäftigung nachgehen, zur nachhaltigen Entwicklung der Sozialversicherungssysteme beitragen können und außerdem ihre eigenen Renten- und Sozialansprüche garantieren;
- 47. betont, dass eine erfolgreiche, auf der Achtung der Menschenrechte basierende Einwanderungspolitik eine kohärente und wirksame Strategie für die Integration von Migranten auf der Grundlage der Chancengleichheit fördern muss, indem sie auf die Gewährleistung ihrer Grundrechte und auf die Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Rechten und Pflichten abzielt;
- 48. begrüßt den Vorschlag der Kommission, Sanktionen gegen Arbeitgeber zu verhängen, die illegal aufhältige Drittstaatsangehörige beschäftigen; betont, dass es darauf ankommt, die Ausbeutung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu bekämpfen und zugleich die Rechte schutzbedürftiger Personen zu achten; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Chancen legal aufhältiger Drittstaatsangehöriger auf eine legale Beschäftigung zu fördern;
- 49. begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (KOM (2008) 0414); weist jedoch darauf hin, dass diese Richtlinie nicht zu einer stärkeren Diskriminierung von Unionsbürgern aufgrund ihres wirtschaftlichen Status führen darf;
- 50. ist der Auffassung, dass eine verstärkte Umsetzung und Durchsetzung vorhandener arbeitsrechtlicher Vorschriften im Rahmen des nationalen oder Gemeinschaftsrechts sowie der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein prioritäres Anliegen der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten sein muss;
- 51. betont, dass die Antidiskriminierungsvorschriften in der gesamten EU weiter gestärkt werden müssen; fordert die Kommission auf, einen Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten anzuregen, durch den die erfolgreiche Integration von Migranten weiter gefördert wird; stellt fest, dass die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, zu denen oft auch die Migranten gehören, gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten übermäßig stark benachteiligt sind;
Die EU und ihre Außenbeziehungen
- 52. ist der Ansicht, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer Außenbeziehungen eine proaktivere Rolle bei der Förderung von Kernnormen im sozialen und ökologischen Bereich spielen könnte; ist davon überzeugt, dass in Bezug auf Mechanismen zur Vorbeugung, Überwachung und Bestrafung von Verstößen zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind;
- 53. ist der Ansicht, dass die Europäische Union die internationale Agenda mit Blick auf das Thema menschenwürdige Arbeit und die aktive Förderung der Einhaltung der Übereinkommen der IAO sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten stärker beeinflussen könnte und dass dies zum Weltfrieden und auch zum Schutz der Interessen und Werte der Europäischen Union beitragen könnte;
- 54. betont, dass die Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Rechtsrahmens, ob Primär- oder Sekundärrecht, auf keinen Fall im Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen im Rahmen der IAO-Übereinkommen stehen darf;
- 55. stellt fest, dass die Europäische Union einen Globalisierungsprozess anstreben sollte, der stärker auf soziale Integration und wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtet ist; weist darauf hin, dass die Art und Weise der Unternehmensführung nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer Hinsicht erhebliche Auswirkungen hat, was innerhalb der Europäischen Union ebenso gilt wie in Drittstaaten und insbesondere in Entwicklungsländern; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, das Konzept der sozialen Verantwortung der Unternehmen aktiv zu fördern, und zwar entweder durch entsprechendes "Soft Law" oder gegebenenfalls durch Legislativvorschläge;
Strukturfonds
- 56. schlägt vor, das Potenzial der Strukturfonds durch einfachere, flexiblere und bessere Verfahren und die soziale Eingliederungsdimension zu stärken, um so den Mitgliedstaaten bei der Optimierung der Ergebnisse ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu helfen; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, die Partner gemäß Artikel 16 der allgemeinen Verordnung über die Strukturfonds1 umfassend zu beteiligen; empfiehlt nachdrücklich, den Europäischen Sozialfonds (ESF) den Partnern zum Aufbau von Kapazitäten zugänglich zu machen;
- 57. betont, dass die erneuerte Sozialagenda eine klare Zusage dahingehend enthalten muss, dass die EU-Strukturfonds und der Kohäsionsfonds einen Beitrag zur Verwirklichung ihrer Ziele leisten werden; ersucht daher die Mitgliedstaaten, den ESF und alle anderen Strukturfonds nicht nur für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit , sondern auch der sozialen Infrastruktur zu nutzen;
- 58. erkennt an, dass die Strukturfonds im Großen und Ganzen das bedeutendste Finanzierungsinstrument für soziale Zielsetzungen bleiben; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, Synergien mit anderen Programmen zu fördern und für Kohärenz zwischen den mehrjährigen Rahmenprogrammen zu sorgen, zu denen z.B. Daphne, Progress, das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit und das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" gehören;
- 59. fordert, den von der Globalisierung am stärksten betroffenen Regionen sowie den Regionen in den neuen Mitgliedstaaten, die sich im Prozess der sozialen Konvergenz befinden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
- 60. ist der Ansicht, dass das Programm Progress durch die Evaluierung von Pilotprojekten zu einer besseren Beurteilung der Modernisierung europäischer Sozialmodelle beitragen könnte;
- 61. stellt fest, dass die Freizügigkeit zur Folge hat, dass in einigen Teilen der Europäischen Union und insbesondere in größeren Städten neue Probleme bei der Leistung sozialer Soforthilfe für Menschen auftreten, die ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, wodurch (karitative) private und öffentliche Dienstleistungen, die z.B. Nothilfe für Obdachlose oder ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen in der Gesellschaft leisten, noch stärker unter Druck geraten;
Instrumentelle Aktionen
Sozialer und ziviler Dialog
- 62. betont, dass sich die Flexibilität und die Akzeptanz des Wandels seitens der Bürger durch eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens verbessern lassen, die durch einen wirksameren und transparenteren sozialen Dialog sowie durch die Gewährleistung einer wirksameren demokratischen Teilhabe an der Politikgestaltung und -umsetzung erreicht werden kann;
- 63. hält es für besonders wichtig, dass der soziale Dialog die auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gerichtete Politik stärkt und insgesamt die Verbesserung der Qualität des Arbeitslebens fördert; fordert die Kommission auf, Überlegungen dazu anzustellen, wie die nichtständigen Beschäftigten (Leiharbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag) in den sozialen Dialog integriert werden können;
- 64. fordert in Anbetracht der Tatsache, dass die Ergebnisse der Verhandlungen der europäischen Sozialpartner kaum bekannt sind und kaum verbreitet werden, die Förderung der Kenntnisse über die Ergebnisse des sozialen Dialogs, um seine Wirkung zu verbessern und seine Weiterentwicklung zu fördern;
- 65. ist der Auffassung, dass die Kultur der Zusammenarbeit, die auf dem Arbeitsmarkt an die Stelle der Streitkultur tritt, durch die Förderung des sozialen Dialogs weiter begünstigt werden sollte;
- 66. ist der Auffassung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen sowie von Armut und Ausgrenzung betroffene Personen direkter und auf gleichberechtigter Grundlage in die Debatten zum Wirtschafts- und Sozialmodell einbezogen werden müssen;
- 67. stellt fest, dass die Sozialpartner sich bemühen sollten, auf der Grundlage von Mehrjahresplänen mit speziellen Kalendern und Fristen zu arbeiten, die auf eine langfristige nachhaltige Strategie ausgerichtet sind;
- 68. fordert eine breite Debatte zwischen europäischen Stakeholdern, nationalen Behörden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Organisationen der Zivilgesellschaft über die Sozialagenda für die Zeit nach 2010;
- 69. stellt fest, dass die Mitgliedstaaten dafür eintreten sollten, dass in die Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010 neue messbare, verbindliche und quantitative soziale Ziele und Indikatoren aufgenommen werden, darunter die Verpflichtung, sich für die Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie für die Erarbeitung eines neuen Pakts für sozialen Fortschritt einzusetzen, in dem die Ziele und die Architektur einer neuen sozial nachhaltigen und global gerechten EU festgelegt würden, die die OKM Soziales als Grundpfeiler aufbauen und stärken sollte;
- 70. stellt fest, dass die Unternehmen nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer Hinsicht eine wichtige Rolle in der Europäischen Union spielen; macht deshalb auf die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und die Notwendigkeit aufmerksam, dringend Fortschritte in Sachen hochwertige Arbeit, einschließlich menschenwürdige Löhne, zu erzielen, um das Sozialmodell zu untermauern und Sozialdumping zu verhindern;
- 71. spricht sich für einen wirksamen Dialog zwischen dem Parlament und Organisationen der Zivilgesellschaft aus, einen Dialog, der auch auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten geführt werden muss;
- 72. weist darauf hin, dass ein Europäisches Jahr der Freiwilligenarbeit der Europäischen Union eine ideale Möglichkeit bieten würde, mit Organisationen der Zivilgesellschaft Verbindung aufzunehmen; fordert die Kommission auf, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit erklärt wird, indem sie so bald wie möglich einen geeigneten Legislativvorschlag dazu unterbreitet;
- 73. ist der Ansicht, dass die Zivilgesellschaft von Anfang an in die Entscheidungsprozesse eingebunden sein sollte und dass Informationen öffentlich zugänglich sein sollten, Rückmeldungen gegenseitig erfolgen sollten und den Teilnehmern das Ausmaß, in dem Änderungen möglich sind, klar sein sollte;
- 74. unterstreicht die Bedeutung und den Wert des Konsultationsprozesses als ein wirksames Instrument zur Kompetenzstärkung der Bürger, indem es ihnen ermöglicht wird, sich unmittelbar am politischen Prozess auf EU-Ebene zu beteiligen; fordert die Kommission auf, weitere Schritte zur Sensibilisierung für künftige EU-Konsultationen über die Medien und andere geeignete Foren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu unternehmen;
- 75. hält es für dringend notwendig, dass die europäischen Institutionen, die Sozialpartner auf nationaler Ebene und die Organisationen der Zivilgesellschaft einen "Sozialpakt" beschließen, der soziale Maßnahmen mit realistischen verbindlichen Zielen und Indikatoren umfasst;
- 76. stellt fest, dass Bürgerbeteiligung im Kindesalter beginnt, und fordert daher die Förderung und Unterstützung von Beteiligungsstrukturen und -initiativen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für Kinder und Jugendliche;
EU-Recht
- 77. unterstreicht, dass es notwendig ist, Fortschritte zu erzielen und die Verordnung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, die Richtlinie zur Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verabschieden;
- 78. fordert eine Verbesserung des Rechtsetzungsprozesses auf EU-Ebene, indem deutlich gemacht wird, warum Maßnahmen auf dieser Ebene erforderlich sind, die Qualität des Inhalts gewährleistet wird und starke und unabhängige Folgenabschätzungen in Bezug auf soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Auswirkungen durchgeführt werden; fordert insbesondere eine wirksame Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung1 aus dem Jahr 2003;
- 79. betont, dass der wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der wirksamen Überwachung der Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union Vorrang eingeräumt werden sollte;
- 80. ist der Ansicht, dass eine bessere Rechtsetzung der Europäischen Union die aktive Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft fördern sowie den Anliegen der Bürger Rechnung tragen und so eine engere Beziehung zwischen ihnen und der Europäischen Union herstellen sollte;
Offene Koordinierungsmethode (OKM)
- 81. vertritt die Auffassung, dass es auf EU-Ebene eine bessere Verknüpfung zwischen der Wirtschafts-, der Umwelt- und der Sozialpolitik geben sollte, wobei die ursprünglichen Ziele der Lissabon-Strategie ebenso zu bekräftigen wären wie die Notwendigkeit, für einen aktiven Beitrag der Wirtschafts- und Sozialpolitik zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu sorgen;
- 82. verweist nachdrücklich darauf, dass eine rechtsverbindliche Charta der sozialen Grundrechte verabschiedet werden muss;
- 83. stellt fest, dass im Vertrag von Lissabon festgelegt ist, dass bei der Ausarbeitung und Umsetzung der EU-Politik sehr relevante Aspekte der Sozialpolitik berücksichtigt werden sollten;
- 84. ist der Ansicht, dass die Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010 eine gestärkte OKM einschließen sollte, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten weiter dazu anzuhalten, nationale quantifizierte Zielvorgaben für die Bekämpfung der Armut und die Verbesserung der sozialen Integration festzulegen, die insbesondere von neuen messbaren und quantitativen Indikatoren gestützt werden;
- 85. fordert den Rat und die Kommission auf, Möglichkeiten für eine tatsächliche Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010 zu schaffen;
- 86. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0544.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0513.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0039.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0556.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0467.
- 2 ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 46.
- 3 ABl. C 297E vom 20.11.2008, S. 174.
- 4 ABl. C 282E vom 6.11.2008, S. 463.
- 5 ABl. C 102E vom 24.4.2008, S. 321.
- 6 ABl. C 233E vom 28.9.2006, S. 130.
- 7 Angenommene Texte, P6-TA(2008)0286.
- 1 ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
- 2 ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 45.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0163.
- 1 ABl. L 303 vom 2. Dezember 2000, S. 16.
- 1 Richtlinie 2009/38/EG (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
- 2 ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64.
- 3 ABl. C 72 E vom 21.3.2002, S. 68.
- 1 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210, vom 31. Juli 2006, S. 25).
- 1 ABl. C 321 vom 31. Dezember 2003, S. 1.