Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung (2006/2031(INI))

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf, dass der Kampf gegen die Armut eine absolute Priorität darstellt,

B. in der Erwägung, dass die Verbindung zwischen Handel auf der einen Seite und Armutsbeseitigung und Entwicklung auf der anderen Seite äußerst komplex ist und von besonderen Gegebenheiten abhängt, die sehr häufig durch eine Vielzahl von Faktoren geprägt sind, wie beispielsweise der Größe des inländischen Marktes, dem Vorkommen natürlicher Ressourcen, den Entfernungen und räumlichen Gegebenheiten, aber insbesondere von der Ausrichtung der innenpolitischen Maßnahmen und davon, ob sie mit dem Außenhandel vereinbar sind oder nicht,

C. in der Erwägung, dass der Handel ein Instrument für die Entwicklung und die Armutsbeseitigung ist, dass aber über eine Milliarde Menschen auf der Welt, die überwiegend in den am wenigsten entwickelten Ländern leben, nach wie vor mit äußerster Armut zu kämpfen haben und über weniger als 1 USD am Tag verfügen und dass 1,5 bis 3 Milliarden Menschen unterhalb der Armutsgrenze von 2 USD pro Tag leben, wenngleich das wirtschaftliche Wachstum in China und Indien zu einer dramatischen Senkung der Zahl der Armen geführt hat, so dass der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1 USD am Tag in extremer Armut leben, sich seit 1981 von 40% auf 21% der Weltbevölkerung nahezu halbiert hat,

D. in der Erwägung, dass die Beseitigung der Armut demokratische Teilhabe und Änderungen an den Wirtschaftsstrukturen erfordert, um eine gerechtere Verteilung des Reichtums zu gewährleisten,

E. in der Erwägung, dass Armut definiert wurde als eine Form der menschlichen Existenz, die gekennzeichnet ist durch den dauerhaften oder chronischen Mangel an Ressourcen, Fähigkeiten, Wahlmöglichkeiten, Sicherheit und Macht, die notwendig sind, um einen angemessenen Lebensstandard und andere bürgerliche, kulturelle, wirtschaftliche, politische und soziale Rechte genießen zu können,

F. in der Erwägung, dass das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den letzten 25 Jahren in allen Entwicklungsländern um 30% gestiegen ist, dass sich der Unterschied im Pro-Kopf-Einkommen zwischen den ärmsten und den reichsten Ländern im gleichen Zeitraum jedoch mehr als verdoppelt hat,

G. in der Erwägung, dass das in Entwicklungsländern erzielte wirtschaftliche Wachstum wegen der hohen Bevölkerungswachstumsraten in diesen Ländern in vielen Fällen jedoch nicht ausreicht, um Wachstumsraten des Pro-Kopf-BIP zu erreichen, die zu einem nennenswerten Rückgang der Armut in manchen der am wenigsten entwickelten Länder führen würden,

H. in der Erwägung, dass Frieden im Inneren eine notwendige Bedingung für einen positiven Zusammenhang zwischen Handel und Armut ist und dass eine verantwortliche Staatsführung, einschließlich einer sinnvollen Verwendung der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen, für den Frieden im Inneren von entscheidender Bedeutung ist; ferner in der Erwägung, dass eine Exportspezialisierung auf bestimmte Produkte, insbesondere Diamanten, Öl, Holz und Drogenpflanzen mit einem höheren Konfliktrisiko verbunden ist und dass 60% der am wenigsten entwickelten Länder in den vergangenen 15 Jahren zivile Konflikte unterschiedlicher Intensität und Dauer hatten, die in den meisten Fällen nach einer Periode wirtschaftlicher Stagnation und Regression ausbrachen und langfristig negative Folgen für das nationale und regionale Wirtschaftswachstum hatten,

I. in der Erwägung, dass der Anteil der ärmsten Länder am Welthandel im vergangenen Jahrzehnt zurückgegangen ist und ihre Abhängigkeit von Produkten mit geringer Wertschöpfung und starken Preisschwankungen zugenommen hat,

J. in der Erwägung, dass ein gerechtes, auf Beseitigung der Armut, Vollbeschäftigung, Stärkung der Demokratie und Förderung der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtetes multilaterales Handelssystem erforderlich ist; ferner in der Erwägung, dass dieses System auf ausgewogenen, gut durchdachten Regeln beruhen muss, die unerlässlich sind, um eine bessere Eingliederung der ärmsten Länder in den internationalen Handel zu ermöglichen, ihre wirtschaftliche Diversifizierung sicherzustellen, den Herausforderungen der Globalisierung gerecht zu werden und eine gerechte Verteilung der Vorteile der Globalisierung sicherzustellen,

K. in der Erwägung, dass die so genannten "Entwicklungsländer" eine Gruppe sehr verschiedenartiger Staaten sind, deren sozioökonomische Situation, Produktionsstrukturen und Ausfuhrkapazitäten äußerst unterschiedlich sind, und dass in einer liberalisierten Umgebung die Fähigkeit dieser Länder, neue Märkte auf Weltebene zu erobern, folglich zugunsten der Schwellenländer und zu Lasten der sensibelsten Länder, namentlich der Länder Afrikas südlich der Sahara verzerrt wird,

L. in der Erwägung, dass die europäische Handelspolitik gegenüber den Drittländern, die durch das System der Handelspräferenzen einen differenzierten Ansatz des Handels verfolgt, den ärmsten Ländern die Möglichkeit gibt, in den Genuss spezifischer und vorteilhafter Ausfuhrbedingungen (niedrigere Zollsätze als normal, Ausfuhrkontingente zum Nullsatz oder zu reduziertem Satz usw.), zu kommen;

M. in der Erwägung, dass laut dem Bericht der Weltbank, des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen "World Resources 2005: the wealth of the poor: managing ecosystems to fight poverty" (Weltressourcen 2005: der Reichtum der Armen: Nutzung der Ökosysteme zur Armutsbekämpfung) drei Viertel der Armen in der Welt in ländlichen Gebieten leben und die Umwelt für sie die einzige Lebensgrundlage ist,

N. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft Beschäftigung und Einkommen für mehr als 60% der Arbeitskräfte in den am wenigsten entwickelten Ländern bietet, obwohl die Landwirtschaft gleichzeitig der Sektor mit den größten Verzerrungen ist, sowie in der Erwägung, dass der Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse eine der entscheidenden Fragen bei der Verringerung der Armut ist,

O. in der Erwägung, dass der Zugang zu natürlichen Ressourcen wie Wasser und Boden oder Energie sowie zu Grundversorgungsleistungen wie Gesundheitsfürsorge und Bildung und zu lebensnotwendigen Gütern wie Arzneimitteln für die Armen schwierig ist,

P. in der Erwägung, dass in den letzten 30 Jahren der chronische Hunger und die Kinderarbeit in den Entwicklungsländern um die Hälfte zurückgegangen ist, die Lebenserwartung von 46 auf 64 Jahre gestiegen ist und die Säuglingssterblichkeit von 18 % auf 8 % zurückgegangen ist und dass heute 70 % der Bevölkerung in den Entwicklungsländern Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, wohingegen dies im Jahr 1980 nur 45 % waren;

Q. in der Erwägung, dass das Leben und die Existenzgrundlage der meisten Menschen in der Mehrzahl der am wenigsten entwickelten Ländern nicht direkt mit der internationalen Wirtschaft im Zusammenhang steht und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ein auf dem Export beruhendes Wachstum zu einem "enklavengestützten Wachstum" in Ländern führen könnte, die verarbeitete Erzeugnisse, Mineralien und Öl exportieren, was sich in den am wenigsten entwickelten Ländern, die landwirtschaftliche Erzeugnisse exportieren, besonders deutlich zeigt, wo die Gewinne aus dem Handel mit Grundstoffen und Agrarerzeugnissen für die Erzeuger sinken und für die Einzelhändler steigen; ferner in der Erwägung, dass wirtschaftliches Wachstum nicht nur einfach eine Erhöhung der Exporte erfordert, sondern auch eine umfassende Ausweitung der Einkommensmöglichkeiten in der gesamten Volkswirtschaft, insbesondere die Stärkung der Entwicklungszusammenhänge zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten,

R. in der Erwägung, dass die ärmsten Länder des Planeten, um mit den Preisen der Weltagrarmärkte konkurrieren zu können, sich verpflichtet sehen, ihre Produktion auf eine beschränkte Zahl von ausschließlich für die Ausfuhr bestimmten Erzeugnissen zu konzentrieren, und dass die sich daraus ergebende Entwicklung von Monokulturen mit der Einstellung des Anbaus der traditionellen Nahrungsmittelpflanzen, die für die Ernährung der lokalen Bevölkerung benötigt werden, und mit einer zunehmenden Abhängigkeit von Einfuhren von Grunderzeugnissen und von den von ihnen nicht beeinflussbaren Fluktuationen auf den Weltmärkten einhergeht,

S. in der Erwägung, dass laut einer Studie, die sich auf Angaben der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Vereinten Nationen stützt, die Handelsliberalisierung die afrikanischen Länder südlich der Sahara in den vergangenen zwanzig Jahren 272 Milliarden USD gekostet hat; ferner in der Erwägung, dass die Massenarmut die Tendenz zu wirtschaftlicher Stagnation verstärkt und viele Länder in der Region sehr ehrgeizige wirtschaftliche Reformen durchführen, um sich selbst aus der Armut zu lösen, und dass Sachwissen und Unterstützung der internationalen Gemeinschaft dafür unverzichtbar sind,< /p>

T. in der Erwägung, dass zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und zur Bekämpfung der weltweiten Armut ein Handelsumfeld, bei dem die Entwicklungsländer einen echten Zugang zu den Märkten der entwickelten Länder erhalten, gerechtere Handelspraktiken, strikte und durchgesetzte Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der sozialen Rechte, der wirksame Erlass untragbarer Schuldenlasten sowie eine Steigerung der Effizienz und nicht in erster Linie des Umfangs der Hilfe - durch ihre Verknüpfung mit Programmen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen sowie zur Verbesserung des demokratischen Regierens - durch alle Geber erforderlich sein werden,

U. in der Erwägung, dass die Zunahme der Ausfuhren der armen Länder eine notwendige, aber unzureichende Voraussetzung für ihre Entwicklung ist und dass, wenn diese auch zur Steigerung des Niveaus des erzeugten Wohlstands beiträgt, sie deshalb nicht automatisch eine Verbesserung der sozialen Bedingungen für die im Produktionssektor arbeitende lokale Bevölkerung gewährleistet,

V. in der Erwägung, dass der Außenhandel ein wichtiges Instrument für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sein kann, wenn es den Ländern möglich ist, ihre Märkte in einer ersten Phase zu schützen und ihre Märkte in der nächsten Phase schrittweise zu öffnen, wenn sie über ein solides institutionelles Gefüge und klare Sozial- und Umweltvorschriften verfügen; ferner in der Erwägung, dass die am wenigsten entwickelten Länder in Afrika tiefgreifendere und raschere Liberalisierungsmaßnahmen als die am wenigsten entwickelten Länder in Asien durchgeführt haben und dass die letztere Gruppe von Ländern generell größere Fortschritte bei der Verringerung der Armut aufweist und auch mehr Erfolg dabei hatte, stärker marktdynamische Exporte von Verarbeitungserzeugnissen zu erreichen, teilweise durch regionale Handels- und Investitionsbeziehungen und aufgrund ihres soliden institutionellen Gefüges,

W. in der Erwägung, dass der Außenhandel ein wichtiges Instrument für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung ist und dass Untersuchungen aufgrund von Daten u.a. des IWF, der Weltbank und der Vereinten Nationen zeigen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Freiheit der Länder und ihrem Wohlstand besteht,< /p>

X. in der Erwägung, dass die Liberalisierung bestehende Verzerrungen verringert oder beseitigt und einen Anreiz für stärkere Investitionen, Technologietransfer und, durch stärkeren Wettbewerb, wirtschaftliche Effizienz bietet; ferner in der Erwägung, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen ein wichtiger Anreiz für Entwicklungsländer sein kann, Änderungen an ihrer Produktion vorzunehmen, um von ihren komparativen Vorteilen, die in niedrigeren Arbeitskosten und der Ressourcenausstattung liegen, zu profitieren,

Y. in der Erwägung, dass der Außenhandel eine Möglichkeit zur Verringerung der Armut sein kann, vorausgesetzt, die handelspolitischen Maßnahmen werden gleichzeitig mit ergänzenden inländischen und internationalen Maßnahmen sorgfältig durchgeführt,

Z. in der Erwägung, dass die Ausfuhr und Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen im Zeitraum 1999-2001 einen durchschnittlichen Anteil von 51% am BIP der am wenigsten entwickelten Länder hatte, also einen höheren Anteil als in den OECD-Ländern mit hohen Einkommen, wo der Anteil im selben Zeitraum bei 43% lag; ferner in der Erwägung, dass jedoch die Vorteile des internationalen Handels, damit sie nachhaltigen Charakter haben, von Investitionen in das Sach- und Humankapital und das soziale und institutionelle Kapital begleitet und durch unternehmerische Initiative, Innovation und technologischen Fortschritt ergänzt werden müssen, was von einer anhaltenden, rationellen und wirksamen Bereitstellung internationaler Unterstützung und einer Verringerung der Verpflichtungen zur Schuldentilgung abhängt,

AA. in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder in den internationalen Handel eines der Hauptziele der Entwicklungsagenda von Doha darstellt,

BB. in der Erwägung, dass die Förderung des freien und fairen Handels mit Umwelt- und Sozialvorschriften im Rahmen des multilateralen Handelssystems, die faire Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und eine besser funktionierende WTO zu den wichtigsten Zielen und Aufgaben der Handelspolitik der Europäischen Union zählen müssen, da die Europäische Union der größte Handelsblock der Welt und der wichtigste Handelspartner der Entwicklungsländer ist,

CC. in der Erwägung, dass nach Angaben in neueren Berichten der Kommission nahezu 70% der tarifären und nichttarifären Hindernisse auf internationaler Ebene, was das Volumen angeht, den Handel zwischen Entwicklungsländern betreffen,

DD. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer in Marrakesch unter der Bedingung zugestimmt haben, Verhandlungen über Dienstleistungen aufzunehmen, dass ihnen volle Flexibilität in der Frage zugestanden wird, Dienstleistungssektoren in die Verhandlungen einzubeziehen oder davon auszunehmen,

EE. in der Erwägung, dass die Industrieländer 90 % aller Patente besitzen und dass dies bei den Arzneimitteln häufig mit der Schwierigkeit der Bewältigung von Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit verbunden ist,

FF. in der Erwägung, dass vermehrter Handel mit Dienstleistungen zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern einen wichtigen Kanal für den Wissenstransfer darstellt und dass dieser auch den Zugang zu grundlegenden Diensten, Kommunikation und einem funktionierenden Banken- und Versicherungssektor verbessern kann,

GG. in der Erwägung, dass 70 % der 1,3 Milliarden Menschen, die in Armut leben, Frauen sind und dass Frauen weltweit die notwendigen Möglichkeiten vorenthalten werden, ihre wirtschaftliche und soziale Stellung zu verbessern, beispielsweise Eigentums- oder Erbrechte bzw. Zugang zu Bildung oder Beschäftigung, während Frauen gleichzeitig die zusätzliche Verantwortung tragen, sich um Kinder und Haushalt zu kümmern,

HH. in der Erwägung, dass Frauen in den meisten Ländern nicht den gleichen Zugang wie Männer zu Bildung, Ausbildung, Krediten, Technologie und Informationen haben, die notwendig sind, damit sie die neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten, die durch die Ausweitung des Welthandels entstehen, nutzen können,

II. in der Erwägung, dass die Auswirkungen, die politische Maßnahmen zur Ausweitung des Handels für Frauen haben, von der Stellung der Frau in ihrer lokalen, regionalen und nationalen Wirtschaft wie auch von ihrer Rolle in der sozialen Reproduktion der Familienversorgung und von Betreuungsleistungen abhängen und dass die Frauenerwerbstätigkeit weiterhin ausschlaggebend für die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist und eine tiefgreifende Wirkung auf die Stellung der Frau in der gesamten Gesellschaft hat,

JJ. in der Erwägung, dass in vielen Entwicklungsländern Frauen der untersten Gesellschaftsschichten hauptsächlich ein Einkommen mit kleiner Landwirtschaft erwirtschaften oder indem sie in der exportorientierten Textil- und Bekleidungsindustrie arbeiten,

KK. in der Erwägung, dass Frauen, wenn sie mehr Mitsprache bei der Verwendung des Familieneinkommens haben, proportional mehr in Bildung für ihre Kinder, Gesundheitspflege und Nahrungsmittel investieren, was der Armutsverringerung zugute kommt,

LL. in der Erwägung, dass die Schaffung von Wohlstand für den sozialen Fortschritt unerlässlich ist und dass die EU weltweit der größte Exporteur und der zweitgrößte Importeur ist und ihr Einfluss in der WTO über ihre bilateralen Abkommen die Konturen der internationalen Handelspolitik und Handelsbestimmungen prägt,


1 ABl. C 112 E vom 9.5.2002, S. 326.
2 ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 290.
3 ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 277.
4 ABl. C 39 E vom 13.2.2004, S. 79.
5 ABl. C 43 E vom 19.2.2004, S. 248.
6 ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 255.
7 ABl. C 74 E vom 24.3.2004, S. 861.
8 ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 435.
9 ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 393.
10 ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 277.
11 ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 397.
12 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0289.
13 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0461.
14 ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 145.
15 Angenommene Texte, P6_TA (2005)0454.
16 Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 (ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1).