Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, den 26. Juli 2006
Parlamentarische Staatsekretärin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
Bezug nehmend auf die oben genannte Entschließung des Bundesrates *) übersende ich die Stellungnahme der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Roth
Anlage Der erste Entwurf für eine Verordnung zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen (Anlage XXVII StVZO) einschließlich Nachbesserungen für Euro-1-Personenkraftwagen ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 30. Januar 2006 den Ländern (Verkehrsreferenten) und betroffenen Verbänden als Diskussionspapier per Email zur Stellungnahme übersandt worden. Insoweit ist die Zusage der Bundesregierung im Bundesrat "einen entsprechenden Entwurf noch im Januar 2006 vorzulegen" (siehe Plenarprotokoll 818, Seite 422) vom BMVBS eingehalten worden.
Die sich daran anschließenden Fachdiskussionen konnten aber erst nach Abschluss der Beratungen über die "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" (Drucksache 162/06(B) ) einer sachgerechten Lösung zugeführt werden.
Am 18. Mai 2005 wurde das überarbeitete Diskussionspapier als Arbeitsentwurf per Email den betroffenen Verbänden übermittelt.
Am 29. Juni 2006 sind zudem auf Arbeitsebene, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und unter Einbeziehung des die Bundesregierung in dieser Angelegenheit beratenden technischen Dienstes (TÜV Nord) die als notwendig erachteten technischen Anforderungen auf der Basis des Arbeitsentwurfes weitestgehend abgestimmt worden.
Abschließende Fachgespräche mit potenziellen Herstellern von Partikelminderungssystemen zur Nachrüstung sind am 27. Juli 2006 und 1. August 2006 vorgesehen. Nach Abschluss der Ressortabstimmung sowie des Anhörverfahrens von Ländern und Verbänden soll der Verordnungsentwurf notifiziert und - sofern von der Europäischen Kommission oder den Mitgliedstaaten keine Einwendungen geltend gemacht werden - nach Ablauf der Stillhaltefrist dem Bundesrat zugeleitet werden. Angestrebt wird hierfür das 4. Quartal 2006.
Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge ist nach Zustimmung der Bundesregierung zu den Maßgaben des Bundesrates notifiziert worden. Die Stillhaltefrist läuft am 30. August 2006 aus. Diese Verordnung tritt am ersten Tage des fünften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.