Für den Fall, dass Ziffer 4 der Empfehlungsdrucksache 162/1/06 eine Mehrheit findet möge der Bundesrat folgende Entschließung fassen:
Die Bundesregierung wird gebeten, dem Bundesrat noch vor der Sommerpause 2006 die Verordnungsentwürfe zum Erlass der für die Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen erforderlichen Rechtsvorschriften zuzuleiten. Dies gilt insbesondere für die noch ausstehenden Vorschriften für Nutzfahrzeuge insgesamt und die in der Anlage XXVI zur
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung noch einzufügenden Vorschriften für PKW, die der EURO-1-Abgasnorm entsprechen. Der Erlass dieser Vorschriften ist notwendig um das rechtliche Instrumentarium zu schaffen, damit die Länder effektive Maßnahmen zu Feinstaubreduzierung im Verkehrsbereich umsetzen können. Gleichzeitig bedarf es dieser Vorschriften, um die Kennzeichnungsverordnung, die im Entwurf der Bundesregierung insoweit mit "Platzhaltern" versehen ist, zu vervollständigen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Im Rahmen der 818. Sitzung des Bundesrates haben anlässlich der Beschlussfassung über die 29. Änderung der StVZO (DS 812/05 (PDF) ) - Änderung der StVZO durch Einfügen von Vorschriften über die Anforderungen an Partikelminderungssysteme für Diesel-Kfz - das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium eine Protokollerklärung abgegeben. Darin wurde zugesagt, dass im Januar 2006 ein erster Entwurf für die Vorschriften für Partikelminderungssysteme für Nutzfahrzeuge und die Ergänzung der zur Beschlussfassung anstehenden Vorschriften für PKW für sog. EURO-1-Fahrzeuge vorgelegt würde. Dieser Entwurf ging einigen Ländern auf Arbeitsebene zu. Die formelle Länderanhörung steht jedoch aus. Eine Terminierung für das Bundesratsverfahren ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ihrer Zusage nachzukommen. Der Zeitdruck ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass die diesjährigen Messergebnisse für den Luftschadstoff Feinstaub bereits im ersten Quartal 2006 in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte verzeichnen. Maßnahmen der Länder, die an der Feinstaubquelle Verkehr ansetzen, sind ohne vollständiges rechtliches Instrumentarium erschwert. Gerade für vergleichsweise alte Fahrzeuge ist mit Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Luftreinhalteplänen zu rechnen. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen muss für die Halter solcher Fahrzeuge klar sein, ob und unter welchen Bedingungen für sie eine Nachrüstung ihres Fahrzeugs in Betracht kommt. Die Vorschriften für Nutzfahrzeuge sind dringlich damit der gewerbliche Verkehrssektor sich entsprechend einstellen kann. Nicht zuletzt braucht die Automobilindustrie Klarheit, in welche Richtung die einschlägige Produktion gehen muss.