Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die im Rahmen der Initiative für eine bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene bereits erzielten Fortschritte analysiert und weitere Vorschläge unterbreitet. Der Bundesrat betont erneut die hohe Priorität, die er der Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts, dem Abbau von unnötigen Bürokratiekosten und einer besseren Gesetzesfolgenabschätzung als wesentlichem Bestandteil der Lissabon-Strategie beimisst.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt seine früheren Ausführungen zu dieser Initiative - Stellungnahmen Der Bundesrat bekräftigt insbesondere seine Kritik an der geplanten verstärkten Nutzung von Verordnungen anstelle von Richtlinien. Eine Verordnung kann zwar im Einzelfall das geeignetere Regelungsinstrument sein. Grundsätzlich ist aus Gründen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit jedoch einer Richtlinie, die den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung zur Berücksichtigung ihrer spezifischen Gegebenheiten belässt, der Vorzug zu geben.
- 3. Der Bundesrat erkennt die bislang erreichten Fortschritte an. Er begrüßt, dass die Kommission nach Überprüfung der bei ihrer Amtsübernahme 2004 anhängigen Vorschläge 68 Vorhaben zurückgezogen hat und beabsichtigt, in diesem Jahr weitere zehn Vorhaben zurückzuziehen. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission ihr im Herbst 2005 vorgelegtes Vereinfachungsprogramm um mehr als 40 zusätzliche Initiativen ergänzen will und die Vereinfachungsvorhaben in ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm integriert hat. Er stellt jedoch mit Bedauern fest, dass die Kommission bei der Rechtsvereinfachung im Jahr 2006 hinter ihren Ankündigungen zurückgeblieben ist. Der Bundesrat bittet die Kommission und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, die Arbeiten an der Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts konsequent und zügig weiter voranzutreiben. Der Bundesrat ist mit der Kommission der Auffassung, dass anhängigen Vereinfachungsvorschlägen im Rechtsetzungsverfahren hohe Priorität einzuräumen ist und untersucht werden sollte, wie die Annahme von Vereinfachungsvorschlägen beschleunigt werden kann.
- 4. Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, eine ehrgeizige Strategie zur Verringerung der Verwaltungslasten in die Wege zu leiten und auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2007 als gemeinsames Ziel zu beschließen, die durch EU- und nationale Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungslasten bis 2012 um 25 % zu verringern. Der Bundesrat hält die vorgeschlagene Reduzierung der Bürokratiekosten um 25 % für einen zentralen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Nach Schätzungen der Kommission könnte sich der wirtschaftliche Nutzen entsprechender Maßnahmen in einem Anstieg des BIP um bis zu 1,5 % bzw. 150 Milliarden Euro niederschlagen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den in der Mitteilung angekündigten Vorschlag für ein Aktionsprogramm zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in der EU am 24. Januar 2007 vorgelegt hat. Er behält sich hierzu eine gesonderte Stellungnahme vor.
- 5. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission anhand umfassender Leitlinien über 160 Folgenabschätzungen vorgenommen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass ein neu geschaffener, dem Kommissionspräsidenten unterstellter unabhängiger Ausschuss für Folgenabschätzung (IAB) die Folgenabschätzungen der Kommission systematisch überprüfen soll. Er sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Qualität der Folgenabschätzungen und zur Vermeidung von unnötigen Regulierungen und Bürokratiekosten. Der Bundesrat erinnert an seine Forderung - vgl. Stellungnahmen dass die in Deutschland für den Gesetzesvollzug zuständigen Länder über den Bundesrat auch direkt von der Kommission an der Gesetzesfolgenabschätzung von geplanten EU-Maßnahmen beteiligt werden. Die Länder sollten bereits in der Frühphase des EU-Gesetzgebungsprozesses Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
- 6. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Prinzip der Diskontinuität, wonach alle zum Ende einer Legislaturperiode nicht abgeschlossenen Vorlagen als erledigt gelten, auch auf EU-Ebene einzuführen. Er teilt die Auffassung der Kommission nicht, dass angesichts der besonderen Herausforderungen der europäischen Integration und der spezifischen Prägung des institutionellen Rahmens der EU eine undifferenzierte Übernahme dieser Praxis die Balance zwischen den Organen beeinträchtigen und zu einer unangemessen langen Unterbrechung des Arbeitsablaufs führen könne. Die Empfehlung der Kommission, dass künftige Kommissionen grundsätzlich während der ersten sechs Monate ihrer Amtszeit die anhängigen Vorschläge daraufhin überprüfen sollten, ob sie mit den politischen Prioritäten in Einklang stehen, und jene Vorschläge zurückziehen sollten, bei denen dies nicht der Fall ist, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
- 7. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts an. Er befürchtet jedoch, dass die von der Kommission vorgeschlagene Erstellung von "Entsprechungstabellen" durch die Mitgliedstaaten, aus denen hervorgeht, welche innerstaatlichen Vorschriften jeweils welchen Bestimmungen der Richtlinie entsprechen, überzogenen bürokratischen Aufwand auslösen wird.
- 8. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme der Kommission.