859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009
A.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stimmt grundsätzlich der von der Kommission in ihrer Mitteilung vorgestellten Strategie zur nachhaltigen Entwicklung der europäischen Aquakultur zu und unterstützt die Zielsetzung, den Aquakultursektor zu entwickeln und wettbewerbsfähiger zu machen.
- 2. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit für importierte Aquakulturerzeugnisse die gleichen Regeln gelten sollen wie für die heimische Erzeugung. Zudem sollen mit der Strategie die traditionellen Formen der Aquakultur im Binnenland und ihre besonderen Belange auch auf EU-Ebene ausreichend berücksichtigt werden.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Strategie weniger von Ankündigungen neuer Bürokratie, sondern mehr von dem Gedanken der Vermeidung und des konsequenten Abbaus von Bürokratie geleitet wird. In den letzten Jahren haben die Regelwerke der EU, die die Fischerei oder Aquakultur betreffen, so stark zugenommen, dass in den Ländern ihre Umsetzung an Grenzen stößt und die Betriebe deutlich belastet werden.
- 4. Der Bundesrat weist auf die Problematik der großen Schäden in der Aquakultur durch Kormorane hin. Er bittet die Bundesregierung, alle zur Begrenzung von Kormoranschäden auf EU-Ebene möglichen Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten auch in der nationalen Gesetzgebung zu nutzen. Da bisher versuchte nationale, regionale und lokale Maßnahmen unterschiedlichster Art nachweislich nur sehr begrenzte Wirkung zur Eindämmung von Schäden durch die Kormoran-Population haben, bittet der Bundesrat zudem die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für erweiterte Möglichkeiten zur Begrenzung von Kormoranschäden einzusetzen.
B.
- 5. Der Ausschuss für Kulturfragen und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.