Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. April 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM (1998)0617)),
- - in Kenntnis des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits (5144/1999)
- - gestützt auf Artikel 133 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0338/1999),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien1,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 22. April 2009 zu dem genannten Vorschlag2,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Turkmenistan derzeit durch das Abkommen vom Dezember 1989 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Union der sozialistischen Sovietrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit geregelt werden; in der Erwägung, dass dieses Abkommen keine Menschenrechtsklausel enthält,
B. in der Erwägung, dass das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen vom 2. Dezember 1998 zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits dem Rat nun zur Billigung vorliegt,
C. in der Erwägung, dass ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Turkmenistan im Mai 1997 paraphiert und im Jahr 1998 unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass seither 11 Mitgliedstaaten das PKA ratifiziert haben - Frankreich, Irland, das Vereinigte Königreich und Griechenland müssen es noch ratifizieren - und dass es die neuen 12 Mitgliedstaaten mittels eines einzigen Protokolls ratifizieren werden; in der Erwägung, dass Turkmenistan das PKA im Jahr 2004 ratifiziert hat,
D. in der Erwägung, dass das PKA nach seiner vollständigen Ratifizierung zunächst für 10 Jahre geschlossen und danach jedes Jahr verlängert wird, vorausgesetzt, dass es keine der Parteien kündigt; in der Erwägung, dass die Parteien das Abkommen erweitern oder ändern oder vervollständigen können, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen,
E. in der Erwägung, dass Turkmenistan eine wichtige Rolle in der zentralasiatischen Region spielt und deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen diesem Land und der Europäischen Union wünschenswert ist,
F. in der Erwägung, dass sich die Lage in Turkmenistan seit dem Wechsel im Präsidentenamt verbessert hat; in der Erwägung, dass das Regime seine Bereitschaft signalisiert hat, umfassende Reformen durchzuführen, unter Hinweis darauf, dass noch erhebliche Fortschritte in mehreren Schlüsselbereichen, wie z. B. Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit der Person erforderlich sind,
G. in der Erwägung, dass im Vorschlag für ein Interimshandelsabkommen (IHA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Turkmenistan die Achtung von Demokratie und Menschenrechten als Bedingung für die Zusammenarbeit festgelegt ist,
H. in der Erwägung, dass das IHA deshalb das Potential hätte, dazu beizutragen, die derzeit im Gang befindlichen demokratischen Reformen in Turkmenistan voranzubringen,
I. in der Erwägung, dass das IHA eine Regelung enthält, durch die jede Partei das Abkommen kündigen kann, indem sie der anderen Partei eine entsprechende Mitteilung macht,
- 1. stellt fest, dass nach dem Wechsel im Präsidentenamt von Turkmenistan Bestrebungen spürbar sind, Reformen in Schlüsselbereichen durchzuführen; begrüßt insbesondere die Einrichtung eines Nationalen Instituts für Demokratie und Menschenrechte; nimmt den Prozess zur Revision der Verfassung zur Kenntnis, der darauf abzielt, die Demokratie, die Freiheit der Person und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken; verweist ferner auf die Revision des Wahlrechts; würdigt den Beitritt Turkmenistans zu internationalen Übereinkommen, wie z.B. dem Zweiten fakultativen Protokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt, und dem Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau; begrüßt die Reformen im Bildungswesen, die auf eine höhere Qualität und mehr Gleichheit für die Studenten abzielen;
- 2. fordert die Regierung Turkmenistans zu einem raschen Übergang zu Demokratie und Achtung der Rechtsstaatlichkeit auf; fordert vor allem offene und demokratische Wahlen, Religionsfreiheit, die Schaffung einer echten Zivilgesellschaft und die Freilassung aller politischen Gefangenen und Gefangenen aus Gewissensgründen, die Aufhebung der Reisebeschränkungen und einen Zugang für unabhängige Beobachter;
- 3. hebt die Notwendigkeit einer weiteren Förderung dieser Entwicklungen durch die Europäische Union hervor; betont, dass die Maßnahmen der Regierung genau und regelmäßig überprüft werden müssen;
- 4. fordert den Rat und die Kommission auf, das Europäische Parlament regelmäßig umfassend über die Lage der Menschenrechte in Turkmenistan zu informieren;
- 5. bedauert, dass in mehreren Bereichen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie, die Situation noch nicht zufriedenstellend ist, verweist insbesondere auf die Notwendigkeit einer bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen; hebt hervor, wie wichtig die Abschaffung aller Hindernisse für die Reisefreiheit und den freien Zugang unabhängiger Beobachter, einschließlich des Internationen Roten Kreuzes, ist; fordert weitere Verbesserungen bei den Grundfreiheiten auch für die Nichtregierungsorganisationen; betont, wie notwendig die Durchführung der Reformen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Verwaltung ist;
- 6. hebt die Bedeutung wirtschaftlicher und handelspolitischer Beziehungen für die Öffnung der turkmenischen Gesellschaft und die Verbesserung der demokratischen, wirtschaftlichen und sozialen Situation für die turkmenischen Bürger hervor;
- 7. ist der Auffassung, dass das IHA gleichzeitig zwar auch die Wirtschaftsbeziehungen regelt, aber darüber hinaus eine mögliche Ausgangsbasis für kontinuierliche und dauerhafte Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan ist und eine potenzielle Hebelwirkung auf die Stärkung des Reformprozesses in Turkmenistan hat;
- 8. betont, dass das IHA keine Blankoscheck für Turkmenistan ist; fordert deshalb eine strenge Überwachung und regelmäßige Überprüfungen der Entwicklungen in den Schlüsselbereichen in Turkmenistan und gegebenenfalls die Aussetzung des Abkommens, falls es Anzeichen dafür gibt, dass die Bedingungen nicht erfüllt werden; fordert von der Kommission und dem Rat regelmäßig über die Überwachung auf dem Laufenden gehalten zu werden;
- 9. fordert den Rat und die Kommission auf, in das PKA eine klare, an die Menschenrechte geknüpfte Aussetzungsklausel aufzunehmen, hebt hervor, dass die Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen eingehalten werden sollte; fordert den Rat auf, jeder Forderung des Europäischen Parlaments auf Aussetzung dieses Abkommens nachzukommen;
- 10. fordert den Rat und die Kommission auf, auch eine Revisionsklausel in das PKA aufzunehmen; fordert zu jeder Revision des PKA konsultiert zu werden;
- 11. weist darauf hin, dass für das Inkrafttreten des PKA die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist; fordert, obwohl für das Interimsabkommen mit Turkmenistan leider nicht seine Zustimmung erforderlich ist, die in dieser Entschließung angesprochenen Punkte voll und ganz zu berücksichtigen, da andernfalls seine Zustimmung zum PKA gefährdet sein könnte; beabsichtigt deshalb, seine Stellungnahme zum IHA auf die Antworten des Rates und der Kommission in ihren Erklärungen zu stützen;
- 12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament Turkmenistans zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0059.
- 2 P6_TA-PROV(2009)0253.