A
- 1. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
- 2. Zur Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG
- a) Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetz verfolgte Absicht, die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Beeinträchtigungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler abzumildern. Er erachtet die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in der Qualifizierung befinden und durch die Corona-Krise Verzögerungen bei ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung und Forschung erfahren, als richtigen und notwendigen Schritt.
- b) Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Arbeitsverhältnisse wissenschaftlicher und künstlerische Hilfskräfte im Sinne des § 6 WissZeitVG durch die COVID-19-andemie ebenso wie die des wissenschaftlichen Personals betroffen sind. Er bedauert daher, dass das Gesetz für diese Gruppe keine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer vorsieht, und bittet die Bundesregierung, zeitnah die Option einer Verlängerung der Höchstbefristungsdauer für Personal im Sinne des § 6 WissZeitVG zu prüfen.
- 3. Zu den finanziellen Maßnahmen für Studierende
- a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Bundes, Studierende, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. In diesem Rahmen begrüßt der Bundesrat den vorgelegten Gesetzentwurf wie auch das parallel vom Bund angekündigte Darlehensprogramm für Studierende jeweils dem Grundsatz nach.
- b) Der Bundesrat begrüßt die bisherigen Änderungen des BAföG, um Nachteile für Studierende weitgehend auszugleichen und für eine handhabbare Umsetzung der Regelungen durch die Studierenden zu sorgen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Härtefallregelung in der Auslegung von § 15 Absatz 3 BAföG ein Verfahren zu ermöglichen, das bei geringem Verwaltungsaufwand sicherstellt, dass Studierenden mit pandemiebedingten Verzögerungen im Studienablauf keine Nachteile beim Bezug der BAföG-Leistungen entstehen.
- c) Der Bundesrat begrüßt die parallel zu dem Gesetzentwurf vorgesehene Aufstockung der Nothilfefonds der Studierendenwerke sowie die Ausweitung des Überbrückungskredits für ausländische Studierende. Der Bundesrat bedauert, dass der Bund - anstelle des Darlehensmodells - entsprechende Vorschläge aus dem Länderkreis für ein Dual-Modell mit hälftigem Zuschuss und Darlehen nicht aufgegriffen hat. Durch eine Anpassung an die BAföG-Struktur wäre eine gerechte und niedrigschwellige Unterstützung von Studierenden in Not über die Studierendenwerke dadurch kurzfristig möglich gewesen.
- d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorgesehenen Regelungen des Darlehensprogramms
- - zur zeitverzögerten Förderung internationaler Studierender,
- - die zu hohen Nachweispflichten,
- - die Ausgestaltung der Zinszahlungen sowie
- - den hohen Verwaltungsaufwand bei der Bestimmung von Bedarfen zeitnah zu überprüfen.