Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 158. Sitzung am 7. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Drucksache 19/19013 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, die LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020) - Drucksache 19/18701 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "im Jahr" durch die Wörter "für das Jahr" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "im Jahr" durch die Wörter "für das Jahr" ersetzt.
3. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter "im Jahr" durch die Wörter "für das Jahr" ersetzt.
Fristablauf: 28.05.20 Initiativgesetz des Bundestages