908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013
A
- 1. Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel folgender Änderungen zu verlangen:
Das Gesetz ist um wichtige Maßnahmen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen zu ergänzen.
Dies gilt insbesondere für folgende Maßnahmen:
- - Verhinderung der Nichtbesteuerung von Erträgen bei hybriden Finanzierungen (§ 3 Nummer 40 EStG, § 8b Absatz 1 Satz 2 KStG)
- - Verhinderung von Steuergestaltungen bei der Wertpapierleihe ( § 8b Absatz 10 KStG)
- - Maßnahmen gegen die Monetarisierung von Verlusten ( § 2 Absatz 4 UmwStG)
- - Maßnahmen gegen Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer ("Cash-GmbHs" - §§ 13a, 13b ErbStG)
- - Maßnahmen gegen RETT-Blocker-Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer
- - Weitere Maßnahmen zur Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 50d Absatz 9 und 10, § 50i EStG)
Das Gesetz ist um weitere Maßnahmen zu ergänzen, die im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013 (BR-Drucksache 632/12 (PDF) ) einschließlich der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BR-Drucksache 033/13 (PDF) ) enthalten sind. Im Ergebnis soll das Gesetz so gefasst werden, dass die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BR-Drucksache 033/13 (PDF) ) mit den Änderungen durch die Nummern I bis X, das heißt ohne die darin enthaltenen Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften, umgesetzt wird.
Begründung:
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz soll fachlich zwingend erforderlicher Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden.
Wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen sind in dem Gesetz nicht enthalten. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (BR-Drucksache 302/12(B) ) auf die Notwendigkeit weiterer Regelungen hingewiesen.
An der Notwendigkeit, ungewollte Steuergestaltungen insbesondere in den Bereichen
- - Hybride Finanzierungen
- - Wertpapierleihe
- - Monetarisierung von Verlusten
- - Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer
- - RETT-Blocker bei der Grunderwerbsteuer zu verhindern und Steuerschlupflöcher zu schließen, hat sich seither nichts geändert. Diese Maßnahmen sind dringend erforderlich, um Steuermindereinnahmen zu verhindern. Darüber hinaus erhöht die konsequente Schließung von Steuerschlupflöchern die Akzeptanz des Steuerrechts durch die Bürger. Es ist kaum nachvollziehbar, warum z.B. RETT-Blocker-Gestaltungen weiterhin funktionieren, gleichzeitig aber viele Länder in den letzten Jahren den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer erhöhen mussten. Das Schließen von Steuerschlupflöchern ist deshalb ein Akt der Steuergerechtigkeit.
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2013 (BR-Drucksache 033/13 (PDF) ) enthält für die oben beschriebenen Maßnahmen geeignete Gesetzesformulierungen und weitere steuerliche Maßnahmen, um die das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ergänzt werden soll. Im Ergebnis soll das Gesetz so gefasst werden, dass der Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013 (BR-Drucksache 632/12 (PDF) ) einschließlich der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BR-Drucksache 033/13 (PDF) ) mit den Änderungen durch die Nummern I bis X umgesetzt wird. Die im Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2013 strittige Frage der allgemeinen steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften sollte dabei nicht erneut Gegenstand des Vermittlungsverfahrens werden.
B
- 2. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.