Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler
- 1. Die Spätaussiedler mussten im Zuge der Deutschen Einheit mit Rücksicht auf die Rentensituation in den neuen Ländern sukzessive Leistungsverschlechterungen nach dem Fremdrentenrecht hinnehmen. Diese Leistungsbeschränkungen haben sich erheblich auf die Rentenhöhen der Spätaussiedler ausgewirkt. Die Vertriebenenverbände weisen auf eine drohende Altersarmut der Betroffenen hin.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die damals getroffenen Einschränkungen für Spätaussiedler im Interesse der sozialen Gerechtigkeit spätestens mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz 2017 insgesamt auf den Prüfstand hätten gestellt werden müssen.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die für Spätaussiedler geltenden rentenrechtlichen Vorgaben insgesamt auf den Prüfstand zu stellen, umfassend neu zu bewerten sowie festgestellte etwaige Nachteile im Sinne der sozialen Gerechtigkeit auszugleichen.
- 4. In die Prüfung einzubeziehen wären Möglichkeiten der Verbesserung der rentenrechtlichen Situation von jüdischen Zugewanderten aus Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, einschließlich einer Gleichstellung mit Spätaussiedlern im Fremdrentengesetz.