Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für eine zügige Realisierung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung" einzusetzen. Dabei geht der Bundesrat von einem direkten und von bestehenden Finanzhilfen unabhängigen Förderprogramm für den Regionalverkehr aus. Eine Einbindung in bestehende Programme, wie zum Beispiel in das Bundes-GVFG, das bei der Förderung von Maßnahmen eine nicht unerhebliche Kofinanzierung der Länder voraussetzt, kann zur Verzögerung oder gar Verhinderung von Elektrifizierungsvorhaben führen und wird vom Bundesrat daher abgelehnt.
Begründung:
Neben der Entwicklung alternativer Antriebe für den Schienenverkehr reduziert die Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken Emissionen und Kosten bedeutsam und steigert die Leistungsfähigkeit des Netzes. Dabei ist es wichtig, dass neben den Strecken des Güter- und Personenfernverkehrs auch die Strecken des Regionalverkehrs mit zielgerichteten Förderprogrammen berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung sollte daher bei dem geplanten Förderprogramm auch den niedrigen Elektrifizierungsgrad bestimmter Länder berücksichtigen. Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürfen nicht von der Finanzstärke der Länder abhängig sein. Grundlage für die öffentliche Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur ist der grundgesetzliche Gewährleistungsauftrag des Bundes (Artikel 87e Absatz 4 GG) . Danach ist für die Schienenwege der Deutschen Bahn AG ausschließlich der Bund verantwortlich. Daher sollte das Förderprogramm auch zu 100 Prozent vom Bund finanziert werden.