Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen
Anlage
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen
Glyphosat und Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, zur Erreichung der im Aktionsprogramm Insektenschutz verankerten Biodiversitätsziele künftig auch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden deutlich verringern zu wollen.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich vor dem Jahr 2023 einzuschränken ist und verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hat negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Es bestehen daher hohe Erwartungen an die Politik, dem umfassend und zügig zu begegnen.
Insbesondere befürwortet der Bundesrat bis zum Jahr 2023 den schrittweisen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung des Total-Herbizids Glyphosat.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die erforderlichen gesetzlichen Regelungen zu treffen.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung insbesondere auf, im Rahmen der Glyphosatminderungsstrategie das angekündigte Verbot von Glyphosat in Haus- und Kleingärten und in öffentlichen Einrichtungen (beispielsweise Kindertagesstätten oder Grün- und Parkanlagen) im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben unverzüglich umzusetzen.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes, einschließlich von Herbiziden und Insektiziden, in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und hierzu verbindliche gesetzliche Vorgaben in die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufzunehmen.
- 5. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die eingesetzten Mengen umgehend verringert und alternative Anwendungsmethoden an öffentlichen Verkehrsflächen schnellstmöglich zum Einsatz kommen können.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Zulassungsverfahren für Pestizide im Haus- und Kleingarten zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass Zulassungen künftig auf nicht-chemisch-synthetische Mittel und Produkte mit geringem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier, den Naturhaushalt und die Biodiversität beschränkt werden.
Begründung:
Zu Nummer 3:
Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat im April 2018 die nationale Glyphosatminderungsstrategie ausgerufen und eine zügige Überarbeitung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angekündigt.
Insbesondere im privaten Bereich und in öffentlichen Einrichtungen (beispielsweise Kindertagesstätten oder Grün- und Parkanlagen) kann der sachgemäße Umgang mit Glyphosat nicht gesichert werden. Zur Vermeidung von direkten und indirekten, kurz-, mittel- sowie langfristigen gesundheitlichen und ökologischen Gefahren und Risiken für Mensch und Tier (inklusive Wirbellose wie Insekten und weitere Bodenbewohner) muss die Verwendung von Glyphosat im privaten Bereich untersagt werden.
Zu Nummer 4:
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auch jeder Einzelne zum Handeln gefordert.
Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und hierzu verbindliche gesetzliche Vorgaben in die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu integrieren.
Zu Nummer 6:
Die Anwendung durch nicht-sachkundige Anwenderinnen und Anwender birgt grundsätzlich ein hohes Risiko der Fehlanwendung, verbunden mit einem entsprechenden Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier, den Naturhaushalt und die Biodiversität. Insofern sollten Neuzulassungen auf nichtchemischsynthetische Mittel und Produkte mit geringem Risiko beschränkt sein.
Darüber hinaus dienen die Anwendungen im Haus- und Kleingarten in der Regel nicht der Erwerbs- und Ernährungssicherung. Eine gegebenenfalls verminderte Wirksamkeit gegenüber den chemisch-synthetischen Präparaten kann daher akzeptiert werden.