Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat und Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten

Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen

Anlage
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen

Glyphosat und Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten

Begründung:

Zu Nummer 3:

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat im April 2018 die nationale Glyphosatminderungsstrategie ausgerufen und eine zügige Überarbeitung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angekündigt.

Insbesondere im privaten Bereich und in öffentlichen Einrichtungen (beispielsweise Kindertagesstätten oder Grün- und Parkanlagen) kann der sachgemäße Umgang mit Glyphosat nicht gesichert werden. Zur Vermeidung von direkten und indirekten, kurz-, mittel- sowie langfristigen gesundheitlichen und ökologischen Gefahren und Risiken für Mensch und Tier (inklusive Wirbellose wie Insekten und weitere Bodenbewohner) muss die Verwendung von Glyphosat im privaten Bereich untersagt werden.

Zu Nummer 4:

Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auch jeder Einzelne zum Handeln gefordert.

Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und hierzu verbindliche gesetzliche Vorgaben in die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu integrieren.

Zu Nummer 6:

Die Anwendung durch nicht-sachkundige Anwenderinnen und Anwender birgt grundsätzlich ein hohes Risiko der Fehlanwendung, verbunden mit einem entsprechenden Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier, den Naturhaushalt und die Biodiversität. Insofern sollten Neuzulassungen auf nichtchemischsynthetische Mittel und Produkte mit geringem Risiko beschränkt sein.

Darüber hinaus dienen die Anwendungen im Haus- und Kleingarten in der Regel nicht der Erwerbs- und Ernährungssicherung. Eine gegebenenfalls verminderte Wirksamkeit gegenüber den chemisch-synthetischen Präparaten kann daher akzeptiert werden.