Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
- a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Darüber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache dafür ist insbesondere die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wanderschäferinnen und -schäfern nochmal verschärft darstellt, da sie meist keine eigenen Flächen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Flächenprämie haben. Zudem werden die Leistungen für das Gemeinwohl nicht über die Erzeugerpreise ausgeglichen.
- b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich entweder für die Beibehaltung der Möglichkeit der gekoppelten Prämien für die Beweidung mit Schafen und Ziegen einzusetzen, um in der kommenden Förderperiode gesellschaftlich erwünschte und naturschutzfachlich bedeutsame extensive Beweidungsformen gezielt fördern zu können oder eine Bundesförderung zur Unterstützung der Weidetierhalterinnen und -halter zu etablieren. Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Weidetierhalterinnen und -haltern soll eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege ermöglicht werden. Diese Förderung soll nicht zulasten bestehender Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gehen.
- c) Um die Erfahrungen der einzelnen Länder mit Herdenschutzmaßnahmen zu sammeln und verfügbar zu machen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen. Die Länder mit Wolfsvorkommen sind dabei einzubinden. Neben Beratung und Dokumentation soll auch die Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgen und zusammen mit den Tierhalterverbänden erarbeitet werden. Gleichzeitig muss auch die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) dauerhaft abgesichert und weiterentwickelt werden.
Begründung:
Es ist von herausgehobener Bedeutung, die ökonomische Situation der Weidetierhalterinnen und -halter zu verbessern. Der Wolf ist nicht die Ursache für die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter. Dennoch könnte die Verbesserung der ökonomischen Situation die Akzeptanz für die artenschutzpolitisch relevante Entwicklung und Erhaltung der Wolfspopulation in Deutschland erhöhen.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand einschließlich der Jungtiere in Deutschland auf wissenschaftlicher Grundlage zu erstellen. Der Bericht soll die Verbreitung der Wölfe in den Ländern sowie in den biogeographischen Regionen Deutschlands gemäß FFH-Richtlinie darstellen und anhand der hierfür relevanten Parameter - beispielsweise reproduktionsfähige Population - eine Beurteilung hinsichtlich des Erhaltungszustands in den biogeographischen Regionen enthalten. Weiter sind Vereinbarungen mit anderen Staaten mit dem Ziel staatenübergreifender Bewertungen des Erhaltungszustands in den biogeographischen Regionen anzustreben.