965. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2018
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die [mit der Mitteilung] vorgelegte europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft.
- 2. Sie ist geeignet, zu einer Verwirklichung einer modernen, CO₂-armen, ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft und damit zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele für 2030 wie auch der Ziele des Übereinkommens von Paris beizutragen.
- 3. Er begrüßt ferner, dass mit der Strategie die Grundlage für eine neue Kunststoffwirtschaft geschaffen werden soll, in der bei der Gestaltung und Herstellung von Kunststoffen und Kunststoffprodukten den Erfordernissen in Bezug auf Wiederverwendung, Reparatur und Recycling verstärkt Rechnung getragen und nachhaltigere Materialien entwickelt und gefördert werden sollen.
- 4. Der Bundesrat unterstützt die Feststellungen der Kommission zu den steigenden Marktanteilen von biologisch basierten Kunststoffen und verweist auf die Notwendigkeit zu deren Etikettierung und Kennzeichnung sowie der Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für biologisch abbaubare Kunststoffe.
- 5. Biokunststoffe auf der Basis nachwachsender Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft leisten durch ihre Herstellung im Vergleich zu Erdöl basierten Kunststoffen zusätzlich einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene auf eine stärkere Einbindung alternativer Kunststoffe (wie zum Beispiel Biokunststoffe) in die EU-Strategie zu achten.
- 6. Der Bundesrat betont, dass der Ersatz herkömmlicher Kunststoffe auf der Basis fossiler Rohstoffe durch alternative Kunststoffe auf der Basis land- und forstwirtschaftlicher Rohstoffe, vorrangig durch die Nutzung von Rest- und Abfallstoffen, wesentlich zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen kann.
- 7. Der Bundesrat erkennt an, dass EU-Forschungsgelder bereits in erheblichem Umfang für die Entwicklung alternativer Einsatzstoffe verwendet worden sind. Mit Blick auf die bis 2020 zusätzlich vorgesehenen 100 Millionen Euro für die Finanzierung prioritärer Maßnahmen im Bereich des Recyclings bittet er die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene auch für die spezielle Erforschung des Recyclings alternativer Einsatzstoffe einzusetzen.
- 8. Der Bundesrat stellt fest, dass neben den richtigen und wichtigen Bemühungen um Recycling die beiden ersten Stufen der Abfallhierarchie (Vorbereitung zur Wiederverwendung und Abfallvermeidung) in den Überlegungen der EU keinen konkreten Niederschlag finden. Recycling darf nicht zur Rechtfertigung unverhältnismäßig umfangreicher Verpackungen herangezogen werden. Daher sollten in die Strategie auch Regelungen aufgenommen werden, die auf eine Verminderung des Verpackungsaufwandes hinzielen.
- 9. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass zur Verwirklichung der Ziele dieser Strategie erhebliche Investitionen in Infrastruktur und Innovation erforderlich sind. Allein für das Erreichen der Ziele für das Recycling von Kunststoffen werden zusätzliche Investitionen von schätzungsweise 8,4 bis 16,6 Milliarden Euro benötigt. Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovation ist für die Umsetzung der Strategie daher von zentraler Bedeutung.
- 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine zur Zielerreichung ausreichende Finanzierung der Strategie einzusetzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dabei auch neue Instrumente der Finanzierung zu prüfen.
- 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, zeitnah die nationalen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die mit der europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft formulierten Ziele auch erreicht werden können, und eine nationale Kunststoffstrategie aufbauend auf der EU-Kunststoffstrategie vorzulegen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ein bundesweit festgelegter Mindestanteil für den Einsatz von Recycling-Kunststoffen in der Produktion von neuen Verpackungen eingeführt werden kann.