Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5309 - vom 27. Oktober 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. September 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (2004/2162(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Ziel, die Zahl der Straßenverkehrstoten in der Europäischen Union bis 2010 zu halbieren, sowie die laufenden Halbzeitbewertungen des Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit durch die Kommission zu begrüßen sind,

B. in der Erwägung, dass das eSafety-Forum, an dem eine beeindruckende Zahl an Akteuren teilnimmt, wichtige Arbeit leistet,

C. in der Erwägung, dass der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu Geschwindigkeit, Alkohol und Sicherheitsgurten der Austausch der besten Praktiken zu Grunde liegen muss,

D. in Erwägung der Tatsache, dass allgemein anerkannt ist, welche verheerenden Folgen für die Straßenverkehrssicherheit überhöhte und unangemessene Geschwindigkeit sowie der Konsum von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten sowie das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten hat, was sich an den hierdurch verursachten Unfalltoten, Verletzten und Behinderten zeigt; ferner unter Hinweis darauf, dass, obwohl bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen wurden, es die hohe Zahl an Unfalltoten erfordert, dass noch viel mehr getan werden muss, um das für 2010 gesetzte Ziel zu erreichen,

E. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union im Bereich der Straßenverkehrssicherheit besondere Pflichten hat, die ausdrücklich in den Verträgen festgelegt sind, und dass sie für die Bereiche zuständig ist, in der ihre Tätigkeit zu einem Mehrwert im Vergleich zu den Maßnahmen führen kann, die von den Mitgliedstaaten getroffen werden; in der Erwägung, dass die Europäische Union darüber hinaus für andere so wichtige Bereiche zuständig ist, wie den Gebrauch von Sicherheitsgurten und Führerscheine, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Tätigkeit der Europäischen Union für einen Bereich maßgeblich ist, der sich jetzt auf 80 Millionen mehr Bürgerinnen und Bürger erstreckt,

F. in der Erwägung, dass dem Austausch der besten Praktiken eine herausgehobene Rolle zukommt, wenn es darum geht, Straßenverkehrsunfälle zu verhindern, die zu 65 % innerhalb von Städten, zu 30 % außerhalb von Städten und nur zu maximal 5 % auf Autobahnen geschehen,

G. unter Hinweis auf die Tatsache, dass Verkehrsunfälle jährlich mehr als 40 000 Todesopfer in der Europäischen Union fordern, und ferner unter Hinweis auf das inakzeptable menschliche Leid sowie die damit verbundenen direkten und indirekten Kosten, die auf 180 Milliarden EUR bzw. 2% des BSP der Europäischen Union geschätzt werden,

H. in Würdigung der Tatsache, dass Fahrzeuge heute viermal sicherer sind als 1970, was grundlegend dazu beigetragen hat, dass sich die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union mit 15 Mitgliedstaaten seit 1970 um 50% verringert hat, während im gleichen Zeitraum das Verkehrsaufkommen um das Dreifache angestiegen ist,

I. besorgt über die unzureichende Straßenverkehrssicherheit in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in vielen der zehn neuen Mitgliedstaaten; in der Feststellung, dass - wenn alle Mitgliedstaaten die gleichen Ergebnisse wie das Vereinigte Königreich und Schweden erzielten - die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten um 17 000 pro Jahr sinken würde, was einer Verringerung um 39% entspricht und daher einen großen Fortschritt bedeuten würde, das Ziel einer 50%-igen Verringerung aber dennoch verfehlen würde,


1 ABl. C 43 E vom 19.2.2004, S. 250.
2 ABl. L III vom 17.4.2004, S. 75.
3 http://www.thinkroadsafety.gov.uk/.
4 ABl. L 321 vom 6.12.2003, S. 15.
5 ABl. L 43 vom 14.12.2001, S. 31.
6 Die polizeiliche Durchsetzung der Vorschriften über Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer und das Anlegen von Sicherheitsgurten allein kann nach Schätzungen der Kommission dazu beitragen, bis zum Jahr 2010 die Zahl der Verkehrstoten um 6 000 und die Zahl der Verletzten um 14 000 zu verringern.
7 Folgendes Beispiel sei hier angeführt: Etwa 25% der Verstöße, die in den ersten vier Monaten seines Betriebs durch das 2003 eingeführte französische nationale Geschwindigkeitskontrollsystem aufgezeichnet wurden, wurden von Fahrzeuglenkern begangen, deren Fahrzeuge außerhalb Frankreichs angemeldet waren (VERA 2 2004:l), während diese Fahrzeuge nur 10% aller Fahrzeuge ausmachten.
8 Rahmenbeschluss 2005/214/Ji des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16).
9 Das System EUCARiS basiert auf einem multilateralen Vertrag vom 29. Juni 2000. Es handelt sich um eine infrastruktur, über die teilnehmende Länder die Datenbanken anderer Länder, in denen informationen über Führerscheine und/oder Fahrzeuge gespeichert sind, konsultieren können (www.eucaris.com).
10 ABl. C 83 E vom 2.4.2004, S. 191.
11 Amerikanische Forschungsergebnisse der "National Highway Safety Administration" weisen darauf hin, dass die Zahl der Todesopfer bei Unfällen mit nur einem Fahrzeug um 30% verringert werden könnte, wenn alle Fahrzeuge mit ESP ausgestattet wären.
12 intelligente Verkehrssysteme und Straßenverkehrssicherheit, Europäisches technisches und wissenschaftliches Zentrum (ETSC), 1999.