Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118503 - vom 23. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. September 2006 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 032/06(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zur städtischen Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung1 und seine Entschließung vom 18. Januar 2006 zu den Umweltaspekten der nachhaltigen Entwicklung2,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt (KOM (2005) 0718),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Entwicklung einer thematischen Strategie für städtische Umwelt" (KOM (2004) 0060),
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft3,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0233/2006),
A. in der Erwägung, dass etwa 80 % der europäischen Bevölkerung in Städten leben, ihren Bedürfnisse und Interessen jedoch bei den Fonds, Vorhaben, Initiativen und Strategien der Europäischen Union nicht immer in angemessenem Maße Rechnung getragen wird,
B. in der Erwägung, dass das Ziel der Thematischen Strategie für die städtische Umwelt darin besteht, einen Beitrag zur Umweltfreundlichkeit der europäischen Städte insgesamt durch den Abbau von Bürokratie und die Verbesserung der Effizienz bei der Durchführung der Umweltpolitik und durch die Förderung einer langfristigen Umweltplanung auf lokaler Ebene zu leisten,
C. in der Erwägung, dass angesichts der Tatsache, dass der Anteil des öffentlichen Verkehrs in den neuen Mitgliedstaaten, obwohl er zurückgeht, weiterhin höher ist als in den alten Mitgliedstaaten, Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten, die einen weiteren Rückgang der Nutzung des öffentlichen Verkehrs aufhalten können,
D. in der Erwägung, dass das Sechste Umweltaktionsprogramm insbesondere der Notwendigkeit diente, das steigende Verkehrsaufkommen zu bewältigen und eine signifikante Abkoppelung der Zunahme des Verkehrsvolumens vom Anstieg des BIP herbeizuführen
E. in der Erwägung, dass die Energieabhängigkeit der Europäischen Union auch auf städtischer Ebene angegangen werden sollte, wobei der größte Anstieg des Energieverbrauchs im Verkehrssektor zu verzeichnen ist, sowie in der Erwägung, dass die Maßnahmen für andere Bereiche wie Wohnungswesen und die Auswahl der Energieträger für die Beheizung hauptsächlich auf örtlicher Ebene beschlossen werden,
- 1. begrüßt die Mitteilung der Kommission über die thematische Strategie für die städtische Umwelt; ist jedoch der Ansicht, dass sie für die Verwirklichung der im Sechsten Umweltaktionsprogramm festgelegten Ziele nicht ausreichend ist;
- 2. unterstützt insbesondere, dass in der Mitteilung auch die wichtige Funktion der Städte als wirtschaftliche Triebfedern anerkannt wird;
- 3. teilt die Analyse der Kommission, nach der Umweltprobleme in Städten besonders komplex sind, weil ihre Ursachen miteinander verknüpft sind, und bekräftigt die Mahnung der Kommission, dass lokale Initiativen zur Lösung eines Problems anderenorts neue Probleme schaffen können;
- 4. bedauert, dass entgegen den Intentionen des Sechsten Umweltaktionsprogramms von der Kommission keine rechtlich verbindlichen Maßnahmen und Fristen für die Verwirklichung der darin festgelegten Ziele vorgeschlagen wurden;
- 5. bedauert außerdem, dass die thematische Strategie für die städtische Umwelt nicht darauf gerichtet ist, für eine ausgewogene europäische Politik zwischen städtischen und ländlichen Gebieten oder zwischen Stadtzentren und Vorstädten zu sorgen;
- 6. fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Anwendung der künftigen Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa zu erlassen und die ordnungsgemäße Durchsetzung dieses Rechtsakts sicherzustellen;
- 7. betont, dass die Kommission, in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden, alle Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern ermutigen sollte, einen Plan für nachhaltiges Stadtmanagement und einen Plan für nachhaltigen städtischen Verkehr aufzustellen
- 8. verlangt, dass in die Leitlinien der Kommission gemeinsame Kernindikatoren entsprechend den Verpflichtungen und Zielvorgaben in der einschlägigen bisherigen EU-Umweltpolitik aufgenommen werden (z.B. Richtlinien über Luft, Lärm, Gewässer und Abfälle sowie Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik), um Vergleiche und "Benchmarking" zwischen europäischen Städten zu ermöglichen;
- 9. vertritt die Auffassung, dass der Plan für nachhaltiges Stadtmanagement unter anderem folgende Dokumente berücksichtigen sollte:
- - Abfallwirtschaftsplan (Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle4),
- - Lärmkarten und Aktionspläne zur Lärmbekämpfung, soweit solche verfügbar sind (Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm5),
- - lokale Pläne oder Programme zur Bekämpfung der Luftverschmutzung, soweit solche verfügbar sind (Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität6),
- - lokale Umweltpläne und -Programme gemäß der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme7;
- 10. ist der Ansicht, dass die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement Folgendes beinhalten sollten:
- a) Erhebung von Daten und einschlägigen Informationen über:
- -die in Ziffer 9 genannten Bereiche,
- -Verhältnis von bebauten Gebieten zum ländlichen Raum und zur ländlichen Umwelt,
- -Zukunftsperspektiven beim demographischen Wachstum und Bedarf an neuen städtischen Siedlungsgebieten,
- -Kommunikationswege, Mobilität, Integration in Städten und Zugänglichkeit von Dienstleistungen,
- -die örtlichen Treibhausgas-Emissionen,
- -die städtische Struktur und den Anteil von Grünflächen und Stadterweiterungszonen,
- -die lokale Verwendung von Bioziden,
- -umweltbedingte Gesundheitsprobleme,
- -Möglichkeiten für eine barrierefreie Umwelt u.a. für behinderte und ältere Menschen,
- -Bewertung des kulturellen Erbes, der bebauten Landschaft und der Umwelt sowie der Orte von ökologischem Interesse und der ihnen drohenden Gefahren,
- -Schätzung des Wasserbedarfs für den menschlichen Verbrauch in städtischen Gebieten und Planung von Wasserreinigungs- und -aufbereitungsmaßnahmen;
- b) Ziele im Hinblick auf:
- -die Verbesserung der Situation in den in Buchstabe a genannten Bereichen,
- -die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in alle Bereiche der städtischen Politik,
- -eine Abstimmung mit den Plänen für nachhaltigen städtischen Verkehr,
- c) konkrete Maßnahmen und Aktionen, die zur Verwirklichung der in Buchstabe b genannten Ziele durchzuführen sind;
- a) Erhebung von Daten und einschlägigen Informationen über:
- 11. betont, dass Bürger, NRO, Wirtschaftsverbände und andere Betroffene an der Ausarbeitung der Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement, die der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, beteiligt werden sollten; ist ferner der Ansicht, dass auch eine regelmäßige Bewertung der erzielten Fortschritte und Verbreitung der Ergebnisse dieser Bewertungen von wesentlicher Bedeutung sind;
- 12. legt der Kommission nahe, im Rahmen der Konsultation im Jahr 2009 eine Halbzeitbewertung zur Umsetzung der technischen Leitlinien durchzuführen, und unterstützt die Kommission in ihren Maßnahmen zur Schaffung eines thematischen Internet-Portals für kommunale Behörden;
- 13. fordert die Kommission auf, eine Zielvorgabe, was die Grünflächen pro Einwohner betrifft für neue Städtebauprojekte vorzuschlagen, und vertritt die Auffassung, dass diese Zielvorgabe in die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement aufgenommen werden sollte, um eine Verringerung der Grünflächen in städtischen Gebieten, die diese Zielvorgabe nicht erfüllen, zu verhindern; Nachhaltiges Stadtmanagement
- 14. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer nationalen strategischen Bezugsrahmen und ihrer operationellen Programme der Finanzierung von Vorhaben, durch die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement und nachhaltigen städtischen Verkehr umgesetzt werden, sowie Vorhaben zur Begrenzung von Baumaßnahmen auf der grünen Wiese und zur Förderung der Neuerschließung von Industriebrachen Vorrang einzuräumen und die Anpflanzung von Straßenbäumen und die Ausweisung von mehr Grünflächen zu fördern;
- 15. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung durch die lokalen Behörden zu fördern
- 16. fordert die städtischen Organe auf, in ihren öffentlichen Aufträgen regelmäßig auf Nachhaltigkeitskriterien Bezug zu nehmen und entsprechende Verpflichtungen in die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement aufzunehmen;
- 17. tritt für die Förderung der Kompostierung anstelle der Verbrennung von Vegetationsabfällen ein um eine lokal entstehende Verschmutzung zu vermeiden;
- 18. hält es ferner für wichtig, eine stärkere Beteiligung der Bürger an den örtlichen Entscheidungen sowohl durch politische als auch durch technische Mittel zu bewirken;
- 19. vertritt die Auffassung, dass die Unterbindung und Beseitigung von Schmutz, Unrat, Graffiti und Tierkot und die Unterbindung von übermäßigem Lärm aus Musikanlagen in Haushalten und Fahrzeugen wichtiger genommen werden sollten;
Nachhaltiger Städtischer Verkehr
- 20. unterstützt den Gedanken von Plänen für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr als ein Instrument zur Verbesserung der städtischen Umwelt, betont jedoch die Notwendigkeit, dieses Instrument flexibel einzusetzen, um den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Mitgliedstaaten und ihrer städtischen Gebiete sowie auch der Regionen mit spezifischen Benachteiligungen ausreichend Rechnung zu tragen;
- 21. betont, dass die Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr konkrete und quantifizierbare Ziele enthalten sollten, die auf einer Erfolgsanzeige dargestellt und überwacht werden können, was die Verbreitung bewährter Praxis bei den Mitgliedstaaten fördern würde; verweist darauf, dass die Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr flexibel genug sein sollten, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen;
- 22. betrachtet die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsträger und Technologien als Schlüsselfaktor für eine sauberere städtische Umwelt; verweist in dieser Hinsicht insbesondere auf die Nutzung von Biokraftstoffen, Hybridfahrzeugtechnologien und Fahrrädern sowie Lastkraftwagen und Bussen, die dem EU-Standard "besonders umweltfreundliches Fahrzeug" (EEV)8 entsprechen; erklärt deshalb, dass es mit großem Interesse den Vorschlag der Kommission zur Einführung von sauberen Fahrzeugen für den öffentlichen Nahverkehr analysieren wird, und schlägt vor, den örtlichen Einrichtungen für Energieeffizienz einen besonderen Tätigkeitsbereich für den städtischen Nahverkehr zuzuweisen;
- 23. spricht sich für den Ausbau des mit nachhaltigen Energiequellen betriebenen öffentlichen Verkehrs sowie für mehr Ausgewogenheit zwischen Individual- und Kollektivverkehr im städtischen Gebiet aus;
- 24. betont die Notwendigkeit, die verstärkte Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und von Massenverkehrsmitteln in städtischen Gebieten zu fördern; hält darüber hinaus die Anpassung der Dienstleistungen des städtischen Nahverkehrs sowohl an die Erfordernisse der Raumordnung (Altstädte, Umland, Anbindung von Flughäfen, Bahnhöfen, Industriegebieten, Gewerbegebieten usw.) als auch an die Bedürfnisse der Bevölkerung und die demografischen Veränderungen (ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen usw.) für erforderlich;
- 25. ersucht die Mitgliedstaaten, sich in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden um eine Verlagerung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens, gemessen in Passagierkilometern, in einem Umfang von mindestens 5 % auf nachhaltige Verkehrsarten, wie öffentlicher Verkehr und Radfahren, im Zeitraum 2002-2012 zu bemühen
- 26. betont, dass der Zugang zur Mobilität für alle (auch jene, die kein eigenes Auto besitzen) ein sozialer Faktor ist, dem Rechnung getragen werden muss;
- 27. fordert in Anbetracht dessen, dass die Zugänglichkeit für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung ist und dieses Anliegen durch eine integrierte Städtepolitik in Angriff genommen werden muss, die EU-Organe auf, den Austausch bewährter Praxis zwischen kommunalen und nationalen Behörden zu fördern, und fordert die Kommission auf, die Anwendung der bereits bestehenden europäischen Rechtsvorschriften zur Förderung der Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen, und insbesondere der Bestimmungen für spezielle Verfahren der Gemeinschaft zur Auftragsvergabe, die ausdrücklich eine angemessene Planung für alle Benutzer vorsehen, zu überwachen;
- 28. ist der Auffassung, dass die Pläne für nachhaltigen Städtischen Verkehr auch die Instrumente umfassen sollten, die die lokalen Behörden einsetzen wollen, um:
- - ni.htm .torisierte Fortbewegungsarten wie Radfahren und Gehen durch den Aufbau eines umfassenden Radwegenetzes und die Gewährleistung sicherer Wege und Kreuzungen für Fußgänger zu fördern;
- - den öffentlichen Verkehr und den Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur zu fördern und Informationen über bestehende exemplarische Maßnahmen wie die Einführung integrierter Tarif- und Fahrkartensysteme und die Schaffung von Parkand-Ride-Systemen zu verbreiten;
- 29. weist die Mitgliedstaaten auf ihre Aufgabe hin, bei der Gestaltung von Städten Rücksicht auf die empfindlichsten Verkehrsteilnehmer zu nehmen, etwa durch Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder die Einrichtung autofreier Zonen in Stadtzentren oder Wohngebieten, um die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 zu halbieren wie dies im Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik vorgesehen ist;
- 30. schlägt die Schaffung von städtischen Logistikplänen vor, um den Güterverkehr in den Städten zu reduzieren und zu verbessern, wobei insbesondere die innerstädtische Feindistribution von Gütern koordiniert werden sollte;
- 31. erinnert daran, dass die Luftverschmutzung eine der Hauptursachen von Gesundheitsproblemen in der EU ist; weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass Städte mit hoher Luftverschmutzung die Schaffung von Niedrigemissionsgebieten in Erwägung ziehen sollten
- 32. spricht sich dafür aus, Emissionen an der Quelle zu bekämpfen und auf innovative Maßnahmen zur Lösung der Umweltprobleme in den Städten zu setzen; betont, dass Studien ergeben haben, dass fließender Lastverkehr bis zu 38 % weniger Feinstaubemissionen verursacht als stockender Lastverkehr, und dass deshalb innovative Maßnahmen erwogen werden müssen, um den Verkehrsfluss zu fördern;
- 33. dringt auf bessere Koordinierung zwischen lokalen Gebietskörperschaften, um ein gewisses Maß an Kohärenz sicherzustellen; weist darauf hin, dass schlechte Abstimmung zwischen lokalen Gebietskörperschaften zu höheren Lieferkosten, mehr Verkehr und somit mehr Umweltverschmutzung führt;
Nachhaltige Stadtplanung
- 34. stellt fest, dass die Kommission die Probleme und die derzeitige Lage in diesem Bereich adäquat ermittelt hat; allerdings wurden von ihr keine Maßnahmen vorgeschlagen um hier Abhilfe zu schaffen;
- 35. betont die Bedeutung der Planung und des Entwurfs von Siedlungen und Hochhäusern für die Verbrechensbekämpfung und ebenso die Bedeutung von öffentlichen Bereichen wie Parkplätze und Verbindungswege z.B.hnhöfen;
- 36. betont ferner die soziale Dimension einer nachhaltigen Stadtplanung und empfiehlt die generelle Förderung der innerstädtischen Lebensqualität mit Hilfe eines ganzheitlichen (insbesondere sozialen, kulturellen und ökologischen) Konzepts;
- 37. fordert, dass zur Erhaltung der Identität und des Erscheinungsbildes der jeweiligen Umgebung bei neuen städtischen Siedlungen und bei der Ausweitung von Stadtgebieten Anstrengungen unternommen werden, um die Topographie und die natürliche Struktur des Gebiets zu bewahren;
- 38. schlägt vor, dass bei der Stadtplanung der Ausweitung der Grünflächen Beachtung geschenkt wird und dass bei der Ausdehnung von Städten und der Anlage neuer Siedlungsgebiete ausreichend große Naturflächen unbebaut bleiben, damit die Städter eine Beziehung zur Natur entwickeln können;
- 39. fordert, dass zur Erhaltung historischer Zentren oder natürlicher Lebensräume, von Flüssen, Seen und Feuchtgebieten um diese herum vorsorglich Schutzgebiete angelegt werden die in nur ganz geringem Umfang bebaut werden dürfen, damit dem Bebauungsdruck standgehalten werden kann;
- 40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erforschung der Beziehung zwischen verschiedenen städtebaulichen Modellen und dem Sozialverhalten sowie der Bedingungen, die der sozialen Harmonie und der Gesundheit zuträglich sind, zu fördern
- 41. betont, dass einige historische Viertel, die wertvolle Bestandteile unseres gemeinsamen Erbes bilden, in den Städten seit Jahrzehnten vernachlässigt werden; empfiehlt nationale, regionale oder lokale Förderprogramme einzurichten, um eine angemessene Sanierung dieser Viertel zu fördern, die die Architektur, offene Flächen und Plätze sowie Flussufer, Brücken und andere öffentliche Bauwerke einbeziehen;
- 42. vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Behebung des Problems der Klimaänderung in den Städten, wie des Fehlens einer natürlichen Belüftung in Perioden extrem hoher Temperaturen und hoher Luftverschmutzung die Stadtklimaforschung in die Stadtplanung einbezogen werden sollte, um den Windtunneleffekt von Hochhäusern zu vermeiden; betont, dass der Verlust von Grünflächen die natürliche Belüftung mindert;
- 43. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, von der Europäischen Union kofinanzierte Vorhaben für den Ausbau und die Modernisierung der Fernheizung zu fördern und die verstärkte Einrichtung und Nutzung von Fernheizungsanlagen zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass im Falle einer Energiekrise ein Rückgriff auf eine alternative Energiequelle bei Fernheizung leichter zu bewerkstelligen ist;
- 44. hebt mit Nachdruck hervor, dass neue Wasserbewirtschaftungsmethoden in den Städten entwickelt werden sollten, um das Regenwasser in heißen und trockenen Sommern in den Städten länger speichern zu können und um abrupten Überschwemmungen vorzubeugen und Wohnungsbau und sonstige Erschließungstätigkeiten auf Überschwemmungsflächen zu unterbinden;
- 45. empfiehlt, gemeinschaftliche Leitlinien zur Förderung und Umsetzung einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen in Städten mit dem Ziel auszuarbeiten den Auswirkungen der Klimaänderung Rechnung zu tragen, wobei Anforderungen an Wasserverbrauchseffizienz in neuen Gebäuden, die Speicherung von Wasser in Zeiten feuchten Wetters für trockene und heiße Zeiten, die Erhaltung von Gewässern in warmen Perioden als Kühlsysteme und nachhaltige städtische Entwässerungssysteme vorgesehen werden sollten, um Wasserverluste und Überschwemmungsrisiken zu mindern, die Flächenversiegelung zu verringern und mehr Wasseraufbewahrung zu betreiben;
- 46. vertritt die Auffassung, dass bei der Durchführung der thematischen Strategie nicht nur auf die Wassermengen, sondern auch auf die Wasserqualität zu achten ist; fordert deshalb die Kommission auf, die Verbreitung bewährter Praxis auf diesem Gebiet zu fördern wobei ein Anschluss an die Netze anzustreben ist, die im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bereits geschaffen worden sind;
- 47. betont die Wichtigkeit der Sanierung veralteter Wasserleitungen und Kanalsysteme in den Städten;
Nachhaltiges städtisches Bauen
- 48. bedauert, dass, obgleich nachhaltiges städtisches Bauen einer der vier Schwerpunktbereiche der Mitteilung "Entwicklung einer thematischen Strategie für städtische Umwelt" ist, die vorgeschlagene Strategie keine spezifische Maßnahme in diesem Bereich beinhaltet;
- 49. betont, dass es wichtig ist, die Umwelteffizienz von Gebäuden durch eine energieeffiziente Gebäudegestaltung (Isolation, Nutzung erneuerbarer Energien, begrünte Dächer, passive/aktive Solartechnik, Gebäude mit niedrigem Energiebedarf usw.) zu erhöhen; befürwortet die Nutzung erneuerbarer sowie eventuell lokal verfügbarer Energiequellen in der städtischen Umwelt sowie die wassereffiziente Auslegung von Gebäuden (Speicherung und Wiederverwendung von Regenwasser, rationelle Toilettenspülungen, wassereffiziente Waschmaschinen und Geschirrspüler); empfiehlt zudem Leistungsvergleiche und die EU-weite gemeinsame Nutzung bewährter Praxis bezüglich der Verbesserung der Energieeffizienz, der Einführung erneuerbarer Energieträger und allgemein der Fortschritte beim nachhaltigen Städtebau;
Finanzierung, Forschung und Austausch der besten Praktiken
- 50. betont die Notwendigkeit, die Einleitung solcher Initiativen mit angemessenen EU-Fördermitteln zu unterstützen, insbesondere aus speziellen Programmen und Fonds wie zum Beispiel CIVITAS9; teilt die Ansicht der Kommission, dass Möglichkeiten zum Erhalt finanzieller Unterstützung von vorrangigen umweltpolitischen Maßnahmen in städtischen Gebieten im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über Life+, des Kohäsionsfonds, der Strukturfonds und des Forschungsrahmenprogramms bestehen, weswegen es sich gegen jede Kürzung der Haushaltsmittel in diesen Bereichen wendet; verweist aber auf die Notwendigkeit, eine spezifische und ergänzende Finanzierung für die neuen Herausforderungen festzulegen die sich aus dieser Strategie für die städtische Umwelt ergeben;
- 51. unterstützt die Empfehlung der Kommission zur Heranziehung eines integrierten Ansatzes für die Politik der städtischen Umwelt und ist der Auffassung, dass ein solcher Ansatz, der lokal umgesetzt und von den Mitgliedstaaten unterstützt wird, als eines der Kriterien für die Gewährung von Strukturfondsmitteln und von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) gelten sollte;
- 52. fordert die EIB auf, ihre Darlehensinstrumente zu verbessern, um eine nachhaltige Stadtentwicklung wirkungsvoll zu unterstützen, und im Rahmen bestehender Programme solche städtebaulichen Vorhaben vorrangig zu behandeln, in denen Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement umgesetzt werden, besonders in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger und nachhaltige Stadtverkehrsinfrastruktur; fordert die EIB auf sicherzustellen, dass von ihr finanzierte Investitionen nicht im Widerspruch zu den Zielen eines nachhaltigen Stadtmanagements stehen;
- 53. weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Forschungstätigkeit zur Städtepolitik - auch über Themen der Bereiche Versorgung mit Strom und Gas, Heizung und Kühlung sowie Abfallverwertung - hin und fordert die Kommission auf, gezielte Bestimmungen über dieses Gebiet wieder in das siebte Forschungsrahmenprogramm aufzunehmen;
- 54. hält die Unterstützung eines Netzes nationaler Kontaktstellen für Stadtpolitik, wie etwa das "European Urban Knowledge Network", für äußerst wichtig und begrüßt die Fortführung der Unterstützung des Progamms URBACT im Rahmen der geplanten Politik für den Zusammenhalt 2007-2013;
- 55. verlangt die Förderung eines Austauschs bewährter Praxis auf EU-Ebene zwischen städtischen Organen, was die Durchführung der Strategie und der Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement betrifft; schlägt ferner vor, dass zusätzlich, um Fehler bei der Stadtentwicklung in der Zukunft zu vermeiden, ein ehrlicher und offener Austausch über negative Erfahrungen angeregt werden sollte, und zwar mit Hilfe von Kampagnen, die von Städtevereinigungen angeregt werden können und die sich an öffentliche Bedienstete ebenso wie an gewählte Vertreter richten;
- 56. fordert die Kommission auf, näher auf die Bedeutung der Stadt-Umland-Beziehungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die zum Zusammenhalt in der Europäischen Union insgesamt beiträgt, einzugehen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, solche nachhaltige Stadtentwicklung zu begünstigen
- 57. schlägt vor, dass EU-Finanzmittel bereitgestellt und von den Mitgliedstaaten verwendet werden, um Gebäude und Stadtviertel zu modernisieren;
Bessere Rechtsetzung
- 58. fordert die Kommission und den Rat auf, eine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Parlament zu schließen, in der die drei Institutionen ihre Absicht bekunden, alle bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Sinne dieser Entschließung umzusetzen ist überzeugt, dass eine derartige Vereinbarung zur Verbesserung der Verantwortlichkeit und damit auch zu einer "besseren Rechtsetzung" beitragen würde;
- 59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Europäischen Investitionsbank und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0387.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0020.
- 3 ABl. L 242 vom 10.9.2002, S.1
- 4 ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S.1).
- 5 ABl. L 189 vom 18.7.2002, S. 12.
- 6 ABl. L 296 vom 21.11.1996, S.55.
- 7 ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30.
- 8 Richtlinie 2005/55/EG über die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel (ABl. L 275 vom 20.10.2005, S.1) .
- 9 CIVITAS: CIty-VITAlity-Sustainability, CIVITAS I (2002-2006) und CIVITAS II (2005-2009) verfügen über einen Gesamthaushalt von über 300 Millionen Euro.