Der Bayerische Ministerpräsident München, den 13. September 2006
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die in der Anlage beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Dopings im Sport
mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, die Entschließung gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 825. Sitzung am 22. September 2006 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edmund Stoiber
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Dopings im Sport
- 1. Immer neue Dopingskandale erschüttern den Sport. Wenn Spitzensportler zu Dopingmitteln und -methoden greifen, um ihre Leistungsfähigkeit im Wettkampf zu steigern kann sich die Vorbildfunktion des Spitzensportlers für junge Menschen negativ im Sinne eines Anreizeffektes auf den jungen Menschen auswirken, selbst zum Doping zu greifen. Jedoch ist Doping nicht auf den Spitzensport beschränkt, sondern hat den Breiten- und Freizeitsport erfasst. Vor allem in Bereichen wie Fitness und Bodybuilding ist Doping heute weit verbreitet.
Doping gefährdet die Gesundheit und das Leben des Sportlers. Es ist wissenschaftlich weitreichend belegt, dass Doping gesundheitliche Dauerschäden verursacht und sogar zum Tode führen kann. Sportler wie Birgit Dressler (Leichtathletik), Ralf Reichenbach (Kugelstoßen) und Andreas Münzer (Bodybuilding) liefern hierfür traurige Beispiele.
Außerdem wird durch Doping das dem Sport immanente Prinzip des fair play verletzt, also die Grundsätze der Chancengleichheit und des Leistungsprinzips, auf die jeder sportliche Wettkampf ausgelegt ist.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Sport trotz erhöhter Anstrengungen allein nicht in der Lage ist, Doping wirksam zu bekämpfen, so dass Maßnahmen des Staates notwendig werden. Eine nachhaltige Bekämpfung des Dopings liegt im öffentlichen Interesse. Neben dem Ausbau des straf- und strafverfahrensrechtlichen Instrumentariums in einem spezifischen Anti-Doping-Gesetz sind weitere Schritte seitens des Bundes angezeigt.
Nach Auffassung des Bundesrates kommen vor allem folgende Maßnahmen in Betracht:
- - Die Einführung von Dokumentationspflichten in Anlehnung an das Betäubungsmittelrecht für bestimmte Arzneimittel, die als Dopingmittel verbreitet sind und deren Verwendung ohne medizinische Indikation zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann (z. B. Testosteron-Präparate, Synacthen). Durch die Einführung vergleichbarer Dokumentationspflichten wie im Betäubungsmittelrecht würde nachvollziehbar, ob ein derartiges aufgefundenes Arzneimittel legal erworben wurde und von wem es legal erworben wurde. Auf diese Weise könnte der legale Vertriebsweg nachvollzogen werden, so dass der Einsatz bestimmter weit verbreiteter Dopingmittel in Deutschland ganz erheblich erschwert wäre.
- - Die codierte Kennzeichnung von Arzneimitteln, die als Dopingmittel verbreitet sind und deren Verwendung ohne medizinische Indikation zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann. Auf diese Weise wird eine schnelle Identifizierung bei Kontrollen und Durchsuchungen z. B. mit Strichcodelesern möglich. Gleichzeitig wird vermieden, dass Laien auf die Möglichkeit der Verwendung als Dopingmittel hingewiesen und hierzu angeregt werden. Durch eine EU-weite Regelung der Kennzeichnungsvorschriften könnten einschlägige Präparate aus dem EU-Ausland sofort erkannt werden.
- - Die Beschränkung der Einzeleinfuhr von Arzneimitteln, die als Dopingmittel verbreitet sind und deren Verwendung ohne medizinische Indikation zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann, für den persönlichen Gebrauch, um den Import von Dopingmitteln aus Drittstaaten wie z. B. Thailand zu verhindern. So könnte etwa die Mitnahme von einschlägigen Präparaten im Reisegepäck verboten werden.
- - Die Verpflichtung von Leistungssportlern, die nach geltenden Verbandsregeln Dopingkontrollen unterliegen, zum Führen eines Arzneimittelpasses (Sportlerarzneimittelpass).
Der Pass kann die Feststellung ermöglichen, ob im Besitz des Sportlers befindliche oder bei ihm angewendete Arzneimittel, die als Dopingmittel in Betracht kommen, dem Sportler tatsächlich von einem Arzt zur Behandlung einer Krankheit verschrieben oder bei ihm angewendet wurden.
- - Eine stärkere Honorierung von Maßnahmen der Verbände zur Bekämpfung von Doping im Rahmen der Sportförderung bzw. die Rückforderung von Fördergeldern bei Unterlassung von Bekämpfungsmaßnahmen. Die Legitimation für staatliche Förderung des Sports geht verloren, wenn sportliche Leistungen auf den Einsatz von Dopingmitteln oder die Anwendung von Dopingmethoden zurückgeführt werden können.
- - Die Heranziehung von Sponsoren und Sportveranstaltern sowie der Medien zur Finanzierung von Dopingbekämpfungsmaßnahmen, z. B. durch Beiträge an die Nationale Anti-Doping Agentur. Sponsoren, Sportveranstalter und Medien profitieren von dem hohen Stellenwert des Sports in unserer Gesellschaft und sollten daher - stärker als bisher - einen Beitrag zur Bekämpfung des Dopings im Sport leisten.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
- - die vorgenannten Maßnahmen im Benehmen mit den Ländern einer nachhaltigen Überprüfung zu unterziehen,
- - die erforderlichen Gesetzesvorschläge ggf. rasch ins Gesetzgebungsverfahren zu bringen oder sich - bei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der EU- für eine Änderung der europarechtlichen Vorschriften einzusetzen,
- - die Bekämpfung des Dopings zu einem Schwerpunktthema der deutschen Ratspräsidentschaft der EU im ersten Halbjahr 2007 zu machen. Da Doping zu erheblichen Gesundheitsschäden führen kann, sollte insbesondere darauf hingewirkt werden, dass Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung, insbesondere von jungen Menschen über die Gefahren des Dopings im Rahmen des geplanten 2. Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007 bis 2013) gefördert werden.
- 2. Das Problem des Dopings stellt sich auch beim Einsatz von Tieren in sportlichen Wettkämpfen, z. B. im Pferdesport. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Dopingmittel eingesetzt werden, um die Leistungsfähigkeit von Tieren in unerlaubter Weise zu beeinflussen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob über die bereits bestehenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die von den Verbänden ergriffenen Maßnahmen hinaus Bedarf besteht, staatlicherseits Regelungen zur Bekämpfung von Doping bei Tieren zu treffen, insbesondere hinsichtlich
- - des Verkehrs, des Besitzes und der Anwendung von Dopingmitteln, soweit sie nicht von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, insbesondere den §§ 56a ff AMG umfasst sind, und
- - der Wahrung des fair play (Fairness und Chancengleichheit) beim Einsatz von Tieren im Sport und der Verhinderung des Sportbetrugs.