Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Unternehmensumstrukturierungen in Europa

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. Juli 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Firmen Managemententscheidungen treffen sollten, die das wirtschaftliche Wachstum ihrer Unternehmen sichern, und dass die Umstrukturierung von Unternehmen den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt wahren sollte, wenn die erforderlichen Veränderungen die Herausforderungen einer Stärkung der Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft in Verbindung mit der Entschlossenheit zum Schutz des Gemeinwohls und der Umwelt aufgreifen,

B. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon darauf abzielt, die Europäische Union zum weltweit wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum zu machen, in dem stetiges Wachstum sowie die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und ein engerer sozialer Zusammenhalt möglich sind,

C. in der Erwägung, dass Umstrukturierungen sozial- und umweltverträglich sein müssen, da sie sonst den Zielsetzungen der Strategie von Lissabon zur Förderung von Vollbeschäftigung, qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, sozialem und territorialem Zusammenhalt sowie nachhaltiger Entwicklung entgegenstehen können,


1 AB1. L 48 vom 22.2.1975, S. 29. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 92/56/EWG (AB1. L 245 vom 26.8.1992, S. 3).
2 AB1. L 254 vom 30.9.1994, S. 64.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0077.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0088.
5 AB1. C 61 E vom 10.3.2004, S. 425.
6 AB1. L 80 vom 23.3.2002, S. 29.
7 AB1. C 97 E vom 22.4.2004, S. 637.