Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Stärkung der Reaktion der EU auf Katastrophen und Krisen in Drittländern" (KOM (2005) 0153),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung1,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz" (KOM (2005) 0137),
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) (KOM (2006) 0029),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Hochwasserrisikomanagement - Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen" (KOM (2004) 0472),
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (KOM (2006) 0015),
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM (2005) 0108),
- - unter Hinweis auf die Artikel 2 und 6 des EG-Vertrags, denen zufolge zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung die Erfordernisse des Umweltschutzes in die anderen Politikbereiche der Gemeinschaft einbezogen werden müssen
- - in Kenntnis des wissenschaftlichen Berichts des Instituts für Umwelt und Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission zum Klimawandel und zur Wasserdimension in Europa2,
- - in Kenntnis des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und die Ratifizierung dieses Protokolls durch die Europäische Gemeinschaft am 25. April 2002,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus)3,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)4,
- - in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds5,
- - in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates vom 16. Mai 1994 zur Errichtung des Kohäsionsfonds6, geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1264/19997 und (EG) Nr. 1265/19998 des Rates vom 21. Juni 1999,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds9,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft (KOM (1998)0649),
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) vom 29. September 2004 (KOM (2004) 0621),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) jenes Sommers in Europa10,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0147/2006),
A. in der Erwägung, dass Angaben der Vereinten Nationen zufolge die Naturkatastrophen in der Europäischen Union seit 1980 65 000 Menschenleben gefordert und wirtschaftliche Kosten von 124 2 Milliarden EUR verursacht haben,
B. in der Erwägung, dass die sintflutartigen Regenfälle vom August 2005 die schwersten Überschwemmungen in Europa seit 2002 ausgelöst und den Tod von 70 Menschen verursacht haben,
C. in der Erwägung, dass die Brände im Jahr 2005 erneut tausende Hektar Wald zerstört und - was noch schwerer wiegt - über 30 Zivilisten und Feuerwehrleute das Leben gekostet haben, wobei überdies die außergewöhnliche Dürre zur Verschlimmerung dieses Phänomens beigetragen hat und beiträgt, das zu einer alljährlich wiederkehrenden Geißel der betroffenen Regionen und Länder geworden ist,
D. in der Erwägung, dass die Brände schwere persönliche Tragödien verursacht haben, insbesondere die Zerstörung von Häusern und landwirtschaftlichem Vermögen sowie den Verlust von hunderten von Tieren,
E. in der Erwägung, dass die Dürre im Jahr 2005 außergewöhnlich hart war und außerordentlich lange gedauert hat, insbesondere im Süden und Westen Europas, wovon praktisch das gesamte Staatsgebiet Portugals und weite Regionen Spaniens, Frankreichs und Italiens sehr schwer betroffen waren,
F. in der Erwägung, dass sich die Naturkatastrophen kurz- und langfristig äußerst verhängnisvoll auf die Wirtschaft der Regionen, insbesondere in den weniger wohlhabenden unter das "Konvergenz"-Ziel fallenden Gebieten oder in den Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen auswirken, weil sie für die Infrastrukturen, das Wirtschaftspotenzial, die Beschäftigung, das Natur- und Kulturerbe, die Umwelt und den Fremdenverkehr verhängnisvolle Folgen nach sich ziehen, was sich insgesamt negativ auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auswirkt,
G. in der Erwägung, dass die Dürre und die anhaltenden Brände den Prozess der Wüstenbildung in weiten Gebieten Südeuropas beschleunigen, insbesondere in den Waldgebieten des Mittelmeers und in Regionen mit einem großen Bestand an monospezifischem, nichtheimischem und äußerst leicht entflammbarem Wald, was die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerungen ernsthaft gefährdet, indem ihnen das Wasser für die Grundbedürfnisse des Überlebens genommen wird und sie an der Kultivierung der Felder gehindert werden, wozu es zu einer Spekulation bei den Preisen für Tierfutter kommt,
H. in der Erwägung, dass Naturkatastrophen eintreten, wenn eine extreme Wetterlage auf ein gefährdetes Gebiet trifft, und dass es folglich gilt, die Anfälligkeit dieser Regionen zu verringern, da extreme Klimaerscheinungen immer häufiger auftreten,
I. in der Erwägung, dass eine umfassende Koordinierung mit allen Synergien, die im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik geschaffen wurden, und ganz besonders mit den Ländern der Euro-Med-Partnerschaft, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, von ausschlaggebender Bedeutung ist,
J. in der Erwägung, dass die Gebiete in äußerster Randlage wegen ihrer geografischen Lage Naturgefahren von besonderer Art und besonderer Intensität ausgesetzt sind, insbesondere Zyklonen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen und auch Tsunamis,
K. in der Erwägung, dass einige Faktoren, die auf menschliches Einwirken zurückgehen, die Auswirkungen von Naturkatastrophen verschlimmern können, beispielsweise die intensive Landwirtschaft mit dem traditionellen Einsatz von Bränden als landwirtschaftliches Mittel, die Entwaldung, der massive Rückgang des natürlichen Hochwasserrückhaltevermögens der Flusseinzugsgebiete und die intensive Verstädterung in Risikogebieten sowie die Tatsache, dass die Stadtbevölkerung zu punktuellen Freizeitaktivitäten die Berge heimsucht,
L. in der Erwägung, dass die Dürre maßgeblich zur Ausbreitung des Phänomens der Brände beiträgt, das die wichtigste Ursache für die Verschlechterung des Zustands des europäischen Waldbestandes ist,
M. in der Erwägung, dass diese gemeinsame Agrarpolitik mit ihren aufeinander folgenden Reformen die Konzentration der Erzeugung gefördert hat, was zu einer zunehmenden Verödung des ländlichen Raums und zur Aufgabe von landwirtschaftlichen Tätigkeiten geführt und die Risiken von Waldbränden und die Auswirkungen von Dürren verstärkt hat,
N. in der Erwägung, dass das Phänomen der Brände auch durch die zunehmende Landflucht und Aufgabe landwirtschaftlicher Tätigkeiten verschärft wird sowie durch den Rückgang der traditionellen ländlichen Tätigkeiten, die unzureichende Pflege der Wälder, die Existenz großer und nur aus einer einzigen Baumart bestehender Waldbestände, die Anpflanzung ungeeigneter Baumsorten, das Fehlen einer echten Präventionspolitik mit angemessenen Instrumenten und Finanzmitteln auf Gemeinschaftsebene und die Milde der Strafen für Brandstiftung,
O. in der Erwägung, dass die Europäische Union die Besonderheit der für das Mittelmeer typischen Naturkatastrophen wie Dürren und Brände anerkennen und die Instrumente anpassen muss, die ihr hinsichtlich Vorsorge, Forschung, Risikomanagement, Zivilschutz und Solidarität zur Verfügung stehen,
P. in der Erwägung, dass Europa seine Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verstärken muss, was eine Anstrengung der lokalen, regionalen, gesamtstaatlichen und europäischen Behörden, aber auch der Bürger und der Industrie- und Verkehrssektoren erfordert,
Q. in der Erwägung, dass es notwendig ist, die der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Vorbeugungsmaßnahmen zu verstärken, um Naturkatastrophen aller Art zu bewältigen, wofür gegebenenfalls gemeinsame strategische Leitlinien aufzustellen sind, die eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine stärkere Funktionalität der verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente (Strukturfonds, künftiger Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF), ELER, künftiges Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) und künftiges Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle) und eine bessere wechselseitige Verknüpfung gewährleisten,
R. in der Erwägung, dass die gemeinschaftlichen Einsätze immer noch unzureichend sind, was durch die Vielfalt und die Entwicklung nationaler Mechanismen zur Bekämpfung von Naturkatastrophen noch verschärft wird,
S. in der Erwägung, dass den Strukturfonds bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Vorbeugung gegen Katastrophen und der Bewältigung ihrer Folgen dienen, eine wichtigere Rolle zukommen muss und dass sich das speziell dafür vorgesehene Gemeinschaftsinstrument, der EUSF, in der Praxis als wirkungslos erwiesen hat, was den Vorschlag für eine Überarbeitung rechtfertigt,
T. in der Erwägung, dass sich durch die Vorbeugungsmaßnahmen die Sachschäden verringern, die durch die Überschwemmungen an Wohnungen, Infrastrukturen und Produktionstätigkeiten entstehen, was in den Alpenregionen festzustellen war, in denen die Überschwemmungen im Jahr 2005 zwar stärker ausfielen als im Jahr 2002, aber dennoch deutlich geringere Verluste verursachten,
U. in der Erwägung, dass sich im Bereich der Brände die vorbeugenden gemeinschaftlichen Maßnahmen fast ausschließlich auf die Politik der ländlichen Entwicklung beschränken, was sich bisher eindeutig als unzureichend erweist und wodurch die Notwendigkeit eines spezifischen gemeinschaftlichen Programms im Rahmen des Waldschutzes mit angemessenen finanziellen Mitteln zeigt, das auf die Vorbeugung und das Risikomanagement von Waldbränden ausgerichtet ist und bei dem die Besonderheit des Waldbestandes in den Mitgliedstaaten berücksichtigt wird,
V. in der Erwägung, dass intensive Aufklärungskampagnen über die nachhaltige Nutzung von Wasser dessen Verbrauch erheblich verringern und so Situationen schwerer Dürren vorbeugen können,
W. in der Erwägung, dass eine mangelnde Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden festgestellt wurde und dass die Verhütung, die Bewältigung von Katastrophen und die Unterstützung für die betroffenen Gebiete und für die unmittelbaren Opfer die drei Schwerpunkte des Handelns der Europäischen Union sind, bei denen sie eine aktivere Rolle spielen sollte, was insbesondere für die Verhütung gilt,
X. in der Erwägung, dass bei der Bevölkerung, weiten Teilen der Gesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Vertretern der Bürgergesellschaft deutliche Unzufriedenheit herrscht,
- 1. erachtet es als notwendig, dass die Kommission einen Vorschlag zur Ausarbeitung einer europäischen Strategie zur Bekämpfung von Naturkatastrophen, der auch eine umfassende Risikoprävention enthält, und zur Ausarbeitung eines technischen Protokolls für ein gemeinsames Vorgehen auf der Ebene der Union, das jeder Art von Katastrophe und jedem Waldökosystem gerecht wird, vorlegt;
- 2. erkennt die Besonderheit der Naturkatastrophen in verschiedenen Mitgliedstaaten, wie die für den Mittelmeerraum typischen Dürren und Waldbrände an und fordert die Kommission nachdringlich auf, die Gemeinschaftsinstrumente im Bereich Vorbeugung, Forschung, Risikomanagement, Zivilschutz und Solidarität im Hinblick auf eine bessere Reaktion auf diese Art von Katastrophen anzupassen;
- 3. ist der Auffassung, dass es notwendig ist, dass in allen Mitgliedstaaten eine erschöpfende Aufstellung der Orte, die am meisten hinsichtlich des Auftretens von lang anhaltenden Dürren und Bränden gefährdet sind, sowie der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel angefertigt wird, um so eine Strategie der Verhütung konzipieren und eine Koordinierung und wirklich effektive Maßnahme vor Ort ermöglichen zu können;
- 4. hält es für notwendig, in diesen Vorschlag darüber hinaus Maßnahmen aufzunehmen, durch die ein rationeller und effizienter Einsatz des Wassers durch die großen Wasserverbraucher, d.h. die Landwirtschaft, den städtischen Bereich und die Industrie, ermöglicht wird; verteidigt die Anwendung des Verbraucher- und des Verursacherprinzips, um eine rationellere Wasserbewirtschaftung und eine stärkere Kontrolle und Überwachung der Abwässer zu gewährleisten;
- 5. hält es für notwendig, im Rahmen dieser Strategie den abgelegenen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, bei denen eine Abwanderung festzustellen ist, den Berggebieten, den Grenzregionen, den Regionen in Randlage und in äußerster Randlage sowie den besonders benachteiligten, unter das "Konvergenz"-Ziel fallenden Regionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken;
- 6. weist darauf hin, dass sich regionale und lokale Behörden in der gesamten Union immer mehr des Problems der Naturkatastrophen bewusst werden, und weist auf die unersetzliche Rolle regionaler und lokaler Akteure bei der Prävention, dem Katastrophenmanagement und der Linderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen gegenüber den Einzelnen hin;
- 7. unterstreicht die Notwendigkeit, die Maßnahmen der Strukturfonds zur Verhütung und Bewältigung von Naturkatastrophen sowie ihre Koordinierung mit den anderen bestehenden Gemeinschaftsinstrumenten anzupassen, um diese Katastrophen zu bewältigen fordert, dass bei der nächsten Finanzplanung 2007-2013 für die notwendige Flexibilität bei der Umverteilung der in den einzelnen Fonds verfügbaren Mittel gesorgt wird, damit sie im Katastrophenfall eine bessere Funktionalität besitzen
- 8. fordert die Kommission nachdringlich auf, über den EUSF und andere Gemeinschaftsinstrumente die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um das Leiden und die materiellen Nöte aller Opfer von Naturkatastrophen und ihrer Familienangehörigen zu lindern;
- 9. weist darauf hin, dass die Vorbeugungsmaßnahmen gegen Brände und Überschwemmungen sowie Maßnahmen zu deren Bekämpfung im Rahmen der Strukturfonds für den neuen Programmplanungszeitraum förderfähig sind, und fordert daher den Rat auf, dieser Rechtslage in seinen Gemeinsamen Standpunkten konsequent Rechnung zu tragen;
- 10. betont, dass von der Europäischen Union finanziell unterstützte Sanierungsmaßnahmen Maßnahmen zur Verhütung des erneuten Auftretens von Katastrophen umfassen müssen;
- 11. schlägt vor, dass der Rat die wirkungsvollsten Maßnahmen zur Unterstützung und zur effektiven Reaktion auf unmittelbare und unabweisbare Bedürfnisse, die sich aus einem katastrophalen Brand ergeben könnten, prüften soll;
- 12. hält es für unverzichtbar, dass im Finanzrahmen 2007-2013 ein gemeinschaftliches Programm für den Schutz des Waldes vor Bränden geschaffen wird, um Aktionen der Sensibilisierung, der Verhütung und des Risikomanagements bei Waldbränden mit einer angemessenen Finanzierung und ergänzend zur Agrar- und Strukturpolitik zu fördern
- 13. betont, dass die Existenz eines breiten Netzes kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe und eine Agrarpolitik, die nachhaltige Produktionsmethoden, insbesondere bei der Nutzung des Wassers und der Böden, fördert zur Verringerung der Folgen von Dürren und Waldbränden beitragen könnte;
- 14. stellt fest, dass nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005 über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 das Ziel "territoriale Zusammenarbeit" erhebliche Einbußen erlitten hat, insbesondere in seiner transnationalen und interregionalen Dimension; fordert die Kommission auf, in den laufenden Verhandlungen für eine angemessene finanzielle Ausstattung zu sorgen, damit es nicht unmöglich wird, Maßnahmen zur Prävention von Naturkatastrophen zu verwirklichen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von deren Folgen, die vom Programm Interreg im Bereich der Bekämpfung von Naturkatastrophen abgedeckt werden betont, wie wichtig die Zusammenarbeit mit angrenzenden Drittländern vor allem in Fragen von Überschwemmungen und Bränden ist;
- 15. erachtet es als notwendig, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden in der Europäischen Union unterbreitet, um die vorhandenen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Mittel zur Bewältigung dieses Phänomens entsprechend dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser zu optimieren; hält es ferner für notwendig, dass sie einen entsprechenden Vorschlag zur Verhütung und zur Bewältigung von Dürrerisiken ausarbeitet und fordert sie auf, die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Dürre und Wüstenbildung zu prüfen, die in die Tätigkeiten des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (KOM (2005) 0119) eingebettet ist;
- 16. ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament damit beginnen sollte, die Mängel der Ausrüstungen und Mittel sowie alle damit zusammenhängenden Probleme bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen in den Mitgliedstaaten zu überwachen;
- 17. fordert die Kommission auf, unverzüglich eine Mitteilung zur Prävention, Bewältigung und Bewertung von Erdbebenrisiken auszuarbeiten und sich dabei an den Mitteilungen zu Naturkatastrophen anderer Art (Überschwemmungen, Brände, Dürre) zu orientieren;
- 18. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den regionalen und lokalen Behörden sowie anderen interessierten Einrichtungen, Fallbeispiele bewährter Praktiken für Maßnahmen zusammenzustellen und zu verbreiten die ergriffen wurden, um Naturkatastrophen zu verhüten und effektiv zu managen
- 19. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im oben genannten Siebten Rahmenprogramm, das demnächst verabschiedet werden wird, die Forschung zur Verhütung von Katastrophen zu intensivieren und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Frühwarnsysteme sowie die Datenerhebung- und -übermittlung in Echtzeit zu richten;
- 20. nimmt die Einleitung der Pilotphase für die Schaffung der Globalen Überwachung von Umwelt und Sicherheit (GMES, Global Monitoring for Environment and Security) zur Kenntnis, die es der Europäischen Union ermöglichen dürfte, die Voraussage, Beobachtung und Auswertung von Naturkatastrophen zu verbessern, und fordert eine Verstärkung der finanziellen Ausstattung dieser Beobachtung sowie eine Ausweitung ihres Aktionsprogramms auf sämtliche Naturkatastrophen, die sich in den Mitgliedstaaten ereignen könnten;
- 21. dringt nachdringlich auf die Aufnahme des Betriebs von GALILEO, was dazu beitragen dürfte, die Fähigkeit der Europäischen Union zur Vorhersage, zur Beobachtung und zum Verständnis extremer Wetter- und Naturphänomene zu verbessern fordert darüber hinaus den Einsatz anderer Arten von Ausrüstungen und Mitteln, um Brandausbrüche zu ermitteln und Feuerexplosionen effektiv zu verhindern
- 22. bedauert, das in der Mitteilung der Kommission "Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie" (KOM (2005) 0084) dem Problem der Brände keine besondere Aufmerksamkeit zuteil wird, womit die Tatsache ignoriert wird, dass sie die Hauptursache für den Niedergang der Wälder sind; fordert daher die Mitgliedstaaten auf diesem Mangel abzuhelfen und ersucht die Kommission, die erforderlichen Maßnahmen in dem in Kürze vorzulegenden Aktionsplan für die Forstwirtschaft vorzusehen und in dem ein europäischer Fonds für Brandbekämpfung oder ein Fonds für den europäischen Waldbestand zur Unterstützung der Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollte, die darauf gerichtet sind, die Erhaltung und Wiederherstellung der in das Natura 2000-Netz aufgenommenen Berg- und Waldgebiete zu gewährleisten
- 23. schlägt den Mitgliedstaaten vor, in ihre Pläne für die ländliche Entwicklung Maßnahmen zur Bekämpfung der Dürre und der Wüstenbildung sowie zur Verhütung von Bränden und Überschwemmungen verbindlich einzubeziehen und auszuführen und dabei die Beteiligung der Landwirte an der Wiederaufforstung mit geeigneten Arten, der Sauberhaltung der Wälder, der Bekämpfung der Erosion und einer besseren Wasserbewirtschaftung zu fördern, weil die Landwirte die wichtigsten Garanten des ländlichen Lebensraums sind; fordert daher die Aufrechterhaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)11 aufgestellten Beihilferegelung für die Unterhaltung von Brandschutzstreifen und eine bessere Unterstützung der Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit der Forstwirtschaft, die die Abholzung der wirtschaftlich weniger rentablen Berggebiete verhindern, oftmals im Mittelmeerraum (mit besonderem Augenmerk auf die Strukturen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Futterweiden);
- 24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Aufklärungs- und Bildungskampagnen über Vorbeugungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Erscheinungen zu entwerfen, die mit den Mitgliedstaaten abgestimmt sind, um durch Aufklärung der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit, die Umwelt zu schützen und natürliche Ressourcen zu erhalten, indem unter anderem risikoträchtige Praktiken in der Landwirtschaft und im Freizeitbereich vermieden werden, die Risiken und die Folgen von Naturkatastrophen insbesondere in den am stärksten gefährdeten Gebieten zu verringern; fordert die Kommission ferner auf, die Organisation von Notfallübungen zu fördern, damit die negativen Auswirkungen beim tatsächlichen Auftreten dieser Erscheinungen minimiert werden können;
- 25. fordert die Kommission nachdringlich auf, im Rahmen der europäischen Bildungsprogramme und des Austausches bewährter beruflicher Praktiken ein spezifisches Programm für freiberufliche und technische Mitarbeiter im Einsatz in der Brandbekämpfung zu fördern, das so gestaltet ist, dass sie sich auch Aufgaben der Verhütung, der Erhaltung, der Verbesserung und der Wiederherstellung der Berggebiete mit dem Ziel widmen können, zur Sicherheit und zur Sicherung der Arbeitsplätze beizutragen; fordert die Kommission ebenso nachdringlich auf, die Möglichkeit zu prüfen, ein europäisches Beurteilungs- und Anerkennungssystem sowohl für die Ausrüstungen als auch für die Qualifikationen und die berufliche Bildung des Personals vorzuschlagen;
- 26. legt der Kommission nahe, Zwangsmaßnahmen zur Ahndung fahrlässigen und vorsätzlichen Verhalten, das die Ursachen von Bränden war, zu prüfen (gerichtliche und polizeiliche Maßnahmen, Einstufung als Umweltstraftat usw.) und dem Parlament und dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten;
- 27. bedauert, dass die Brandverhütungsmaßnahmen des Programms Forest Focus nicht zu den Schwerpunktbereichen des künftigen Instruments LIFE+ gehören; fordert die Kommission und den Rat auf, diese Maßnahmen mit einer angemessenen Finanzierung in das künftige Instrument aufzunehmen;
- 28. fordert die Kommission unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele Regionen in den vergangen Jahren unter einer Verschlechterung ihres Waldbestands in extremem Maße gelitten haben, auf, Mechanismen zu schaffen, die die Wiederaufforstung dieser Gebiete mit heimischen Arten gewährleisten und sicherstellen, dass die Ziele der Wiederherstellung der Ökosysteme und der Verhütung neuerlicher Katastrophen als Aufgaben des öffentlichen Interesses und nicht nur des privaten Interesses angesehen werden was auch ermöglichen würde, dass die Auswirkungen der Katastrophen auf den Klimawandel verringert werden;
- 29. nimmt den Vorschlag für eine Entscheidung über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (KOM (2006) 0029), insbesondere die Stärkung des Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC, Monitoring and Information Centre), verbunden mit der Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Finanzierung der Ausgaben für Beförderungsmittel, zur Kenntnis; fordert den Rat auf, diese Entscheidung rasch anzunehmen und eine Verstärkung dieses Instruments, insbesondere der Maßnahmen vor Ort, sowie eine Optimierung der knappen verfügbaren Mittel zu erwägen;
- 30. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, gemeinsam an einer erheblichen Verbesserung der Koordinierung und Verbreitung der Informationen über die im Katastrophenfall vorhandenen Mittel zu arbeiten und hierzu harmonisierte Methoden für die Vorgehensweise auszuarbeiten, insbesondere um sicherzustellen, dass die für einen sofortigen Einsatz von Geräten zur Waldbrandbekämpfung auf der Erde und aus der Luft für einen beschränkten Zeitraum notwendigen wesentlichen Sofortmaßnahmen getroffen werden können;
- 31. erinnert daran, dass es sich in seiner Entschließung vom 4. September 2003 zu den Auswirkungen der Hitzewelle jenes Sommers12 für die Schaffung einer Europäischen Zivilschutztruppe ausgesprochen hat; fordert die Kommission auf, im Rahmen dieses Ziels dem Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass ein derartiger europäischer Mechanismus während der Sommermonate in Alarmbereitschaft sein sollte, wenn in Europa und insbesondere in den Mittelmeerländern ständig die Gefahr von Bränden besteht; jeder Mitgliedstaat könnte zu diesem europäischen Mechanismus durch die Bereitstellung von Ausrüstungen, Mitteln und Personal beitragen;
- 32. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, administrative und räumliche Hindernisse für den Zivilschutz zu beseitigen und eine größere Flexibilität und Funktionsfähigkeit der Rettungsmannschaften (Feuerwehr, gesundheitliche Notdienste, Polizei, Rettungsmannschaften in den Bereichen Bergregionen, Wasser und Bergbau) für einen Einsatz in den Nachbarregionen zu unterstützen
- 33. unterstreicht die Bedeutung des EUSF als wichtigstes Instrument, das es der Europäischen Union ermöglichen sollte, auf Katastrophen wie Überschwemmungen, Brände oder Dürren, aber auch Zyklonen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen oder auch Tsunamis rasch zu reagieren; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die fortgeschrittenen Überarbeitungsvorschläge des Parlaments aufzugreifen, insbesondere die Ausweitung der Versorgung aller Opfer von Naturkatastrophen und ihrer Familienangehörigen;
- 34. fordert den Rat nachdrücklich auf, den EUSF anzupassen, insbesondere was Fristen und zuschussfähige Maßnahmen bei typischen Naturkatastrophen betrifft, die sich in den Mitgliedstaaten ereignen, wie Brände, Dürren und Überschwemmungen;
- 35. ist der Auffassung, dass ein Einsatz des EUSF weiterhin möglich sein muss, auch wenn Katastrophen trotz ihrer Schwere nicht das erforderliche Mindestniveau erreichen und dass bei außergewöhnlichen Umständen auch Hilfe gewährt werden kann wenn der größte Teil der Bevölkerung einer spezifischen Region von einer Katastrophe mit schweren und dauerhaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen betroffen ist;
- 36. weist jedoch darauf hin, dass es der Beteiligung anderer bestehender Instrumente wie regional gebundener staatlicher Beihilfen oder der Darlehen der Europäischen Investitionsbank bedarf, um mögliche Naturkatastrophen zu verhindern und die durch Naturkatastrophen entstandenen Schäden zu beheben;
- 37. fordert nachdrücklich, die Schaffung eines Fonds für Naturkatastrophen in der Landwirtschaft zu prüfen, um die Einkommensausfälle auszugleichen, die bei von Naturkatastrophen betroffenen Landwirten durch den Produktionsausfall entstehen; beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten mit Regionen, die von den Naturkatastrophen des Jahres 2005 betroffen waren, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.
1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0433.
2 http://ies.jrc.cec.eu.int/fileadmin/Documentation/Reports/Inland_and_Marine_Waters/Pubs/Climate_Change_and_the_European_Water_Dimension_2005.pdf
3 ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 1.
4 ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.
5 ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.
6 ABl. L 130 vom 25.5.1994, S. 1.
7 ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 57.
8 ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 62.
9 ABl. L 213 vom 13.8.1999, S. 5.
10 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0334.
11 ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 80.
12 ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 382.